Arbeitsvertrag Minijob - was muss drin stehen?

Liebe Experten, ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag erhalten, kann jedoch keine Klausel bzgl. des Urlaubs finden. Ist das okay? Was muss alles im Arbeitsvertrag Minijob (400 Euro) stehen? Herzlichen Dank im Voraus.

Hallo,
zunächst: Ich bin auf diesem Gebiet kein Experte.
Aber …
auch ein Minijobber hat einen RECHTSANSPRUCH auf Urlaub. Wenn im Arbeitsvertrag keine Urlaubsregelung angegeben ist, dann gilt der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen.
Was im Arbeitsvertrag enthalten sein müsste, ist die Anzahl der zu leistenden Stunden.
Fällt zufällig ein sonst üblicher Arbeitstag auf einen Feiertag, müssen die so entfallenen Arbeitsstunden nicht nachgeholt werden.
Gruß
Mike-Lohfelden

Hi, also ein 400 Euro Job kann man nicht mit einem normalen Job vergleichen. Es gibt zwar Urlaubsanspruch aber der wird niemals gewährt. Und solltest du damit nicht einverstanden sein, findet sich jederzeit ein anderer 400 Euro Jobber. Das ist leider die Realität.
LG

Hi Peter,
wenn nichts drin steht, gilt der gesetzliche Mindesturlaub: 24 Tage, incl. Samstag, macht 4 Wochen.
Ansonsten gibt es keine Vorschriften, was drin stehen muss. Speziell beim Lohn / Stunde wird oft gemogelt.
Gruß
Ernesto

Moin,
da bin ich leider kein Experte. Ich meine aus diversen Presseveröffentlichungen zu wissen, dass auch Minijobber Anspruch auf anteiligen Urlaub haben.
VIel Erfolg - boboitze

Für Minijobber gelten die gleichen Regelungen wie für normale Arbeitsverhältnisse. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung. Und auch im Kündigungsschutz macht das Gesetz für eine geringfügige Beschäftigung keinen Unterschied. Das Bundesurlaubsgesetz ist für geringfügige Beschäftigungen anwendbar und regelt den Urlaubsanspruch. Nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes genießen auch Frauen in Minijobs Mutterschutz. Private Arbeitgeber sollten beachten, dass für Schäden, die durch den Minijobber bei seiner Tätigkeit im Privathaushalt entstehen, die Haushaltshilfe unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt haftbar gemacht werden kann. Denn wie bei allen anderen Beschäftigungsverhältnissen gelten die Grundsätze über die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten.

Im Zweifelsfall beim Arbeitsamt, IHK, oder Gewerkschaft nachfragen.

Hallo peterpan,

das weiß ich leider nicht.
Ich habe jedoch spaßeshalber mal „Arbeitsvertrag Minijob“ bei google eingegeben, und schon das erste Ergebnis minijob-zentrale.de liefert Infos, was reingehört etc. Schau’ doch mal da rein.

lg
mondscheinmomo

Keine Ahnung weshalb sie mich ausgesucht haben. Da kenne ich mich nicht aus.

ULI

bin überfragt, keine Ahnung