Hallo,
angenommen, es bestünde ein absolut seriöser Arbeitsvertrag mit der Ehefrau, zu dem auch sämtliche rechtlichen Bedingungen erfüllt werden.
Natürlich würde auch tatsächlich die Leistung erbracht.
Dass die gesamten Personalaufwendungen und Sozialabgaben abzugsfähig sind, ist soweit klar. Jetzt wird jedoch die Meinung vertreten, dass
die zweimal jährlich zulässigen Betriebsveranstaltungen sowie die
Einladungen zum Essen wegen außergewöhnlichem Arbeitseinsatz angeblich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können, weil § 12 EStG
entgegenstünde.
Das ist mir insofern unverständlich, als es ein rechtlich einwandfreier Arbeitsvertrag wäre, zu dem auch die Leistungen erbracht würden - ein Vertrag also, wie er mit jedem Dritten auch
abgeschlossen und eingehalten würde. Und da die Ehefrau als Mitarbeiterin dazu beitragen würde, dass der Arbeitgeber - sprich Ehemann - durch die Arbeit der Ehefrau im Büro mehr Aufträge bearbeiten könnte, also sein Einkommen dadurch steigert, müßte es m.E.
doch möglich sein, genauso wie bei einem anderen Arbeitnehmer den
Arbeitseinsatz durch Betriebsausflug oder Überstunden durch eine Einladung zum Essen oder ein kleines Geschenk zu Weihnachten z.B.
diese Aufwendungen als Werbungskosten geltend zu machen.
Ist es nicht so, dass sonst diese beiden Personen schlechter gestellt würden, als wenn eine dritte Person angestellt wäre? Können solche Aufwendungen definitiv nicht als Werbungskosten beim Arbeitgeber geltend gemacht werden?
Gruss, hemba