Arbeitsvertrag mit Gf einer GmbH

Hallo wer-weiss-was`ler,

ein Gewerbebtrieb in Rechtsform einer GmbH betreibt ein saisonal schwankendes Geschäft mit dementsprechend unterschiedlichen Aufwendungen. Dies gilt natürlich auch für den/die Geschäftsführer.

Ist es möglich, den Arbeitsvertrag des Gf so zu gestalten, dass der Gf nur dann eine Entlohnung erhält, wenn auch tatsächlich Arbeitsleistung anfällt? Oder lässt diese Regelung das FA wegen z.B. Drittvergleichbarkeit nicht zu?

Ist es auch gleichermaßen möglich, dass dieser Gf einen Firmenwagen ganzjährig fährt und die Nutzung monatlich über eine Minijob/geringfügige Beschäftigung den geldwerten Vorteil (1%-Regelung) versteuert?

Was wäre, wenn dieser Gf das ganze Jahr außer der Versteuerung des KfZ (geldw.Vorteil) keinerlei Aufwendungen abrechnen würde, sprich das KfZ nutzt, aber sonst keine Arbeitsleistung erbringt?

Wie vereinbart man das Ganze in einem Arbeitsvertrag? Gibt es Musterverträge und wo sind die? Ist es sinnvoll, das vorher mit dem Sachbearbeiter des FA zu besprechen?

Dank für Eure Hilfe,
Gruss vom einem Unwissenden

Geschäftsführungsvertrag vs. Arbeitsvertrag
Hi !

Hier ist mal wieder entscheidend, dass ein mitarbeitender GF durch zwei voneinander unabhängige Verträge an die GmbH gebunden ist. Dies sind:

  • der Geschäftsführervertrag
  • der Arbeitsvertrag.

Im GF-Vertrag sind seine Rechte und Pflichten bezüglich der Geschäftsführung geregelt. Es ist im Einzelnen durchaus möglich, für die Geschäftsführung eine gesonderte Vergütung (vorliegend wahrscheinlich Minijob + Geschäftswagen) zu vereinbaren.

Im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten geregelt, die sich aus der „normalen“ Anstellung ergeben. Es spricht sicherlich nichts dagegen, in diesem Vertrag eine arbeitsabhängige Vergütung (Stundenlohn) zu vereinbaren.

Wegen steuerlicher Auswirkungen (vor allem vGA) sollte wegen der Höhe der beiden Vergütungen unbedingt eine Auskunft im RL eingeholt werden.

BARUL76