Hallo wer-weiss-was`ler,
ein Gewerbebtrieb in Rechtsform einer GmbH betreibt ein saisonal schwankendes Geschäft mit dementsprechend unterschiedlichen Aufwendungen. Dies gilt natürlich auch für den/die Geschäftsführer.
Ist es möglich, den Arbeitsvertrag des Gf so zu gestalten, dass der Gf nur dann eine Entlohnung erhält, wenn auch tatsächlich Arbeitsleistung anfällt? Oder lässt diese Regelung das FA wegen z.B. Drittvergleichbarkeit nicht zu?
Ist es auch gleichermaßen möglich, dass dieser Gf einen Firmenwagen ganzjährig fährt und die Nutzung monatlich über eine Minijob/geringfügige Beschäftigung den geldwerten Vorteil (1%-Regelung) versteuert?
Was wäre, wenn dieser Gf das ganze Jahr außer der Versteuerung des KfZ (geldw.Vorteil) keinerlei Aufwendungen abrechnen würde, sprich das KfZ nutzt, aber sonst keine Arbeitsleistung erbringt?
Wie vereinbart man das Ganze in einem Arbeitsvertrag? Gibt es Musterverträge und wo sind die? Ist es sinnvoll, das vorher mit dem Sachbearbeiter des FA zu besprechen?
Dank für Eure Hilfe,
Gruss vom einem Unwissenden