Wenn man keinen schriftlichen Atrbeitsvertrag hat, aber auf 400€ angemeldet ist, wie verhält man sich bei Streitigkeiten im Krankheitsfall, wenn man fristlos gekündigt wird, aber eine Krankmeldung besitzt.
Moinsen 
Arbeitsverträge können (leider?) auch mündlich geschlossen werden. Allerdings ist es dann eben im Streitfalle schwer Absprachen nachzuweisen.
Auch für mündlich geschlossene Arbeitsverträge gelten die gesetzlichen Mindeststandards aus all den betreffenden Gesetzen (Urlaub, Kündigungsfristen uswusw).
Hallo (= freundliche Anrede)
Es besteht kein Unterschied zu Vollzeit-Arbeitsverhältnissen. Die Art der Fragestellung ist ein wenig verwirrend, weil nicht ganz klar wird, worauf Du hinauswillst. Es scheint so zu sein, als sei die fiktive Frage darauf ausgerichtet, daß Du anzweifelst, während der AU gekündigt werden zu können. Das wäre falsch. Auch während einer AU kann gekündigt werden, auch fristlos. Gegen die fristlose Kü kann man auf jeden Fall angehen (3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kü). Bei der ordentlichen Kü, bzw im Hinblick auf eine evtl Umdeutung der fristlosen Kü, wäre die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes hilfreich: Also Betrieb größer 10 AN im Sinne des KSchG und Betriebszugehörigkeit größer 6 Monate.
Gruß, (= freundliche Verabschiedung)
LeoLo
Vielen Dank für die Antwort.Die Anfrage war nicht fiktiv, sondern real. Ein Junger Mann war als Minijob angemeldet, es gab einen Mündlichen Arbeitsvertrag,dann krankgeschrieben wegen gebrochenem Zeh und im Internet abgebildet in der Disco.
Jetzt muß der Richter entscheiden. Bin gespannt.
FAQ 1129
Hallo
Die Anfrage war nicht fiktiv, sondern real.
Dann muß sie gelöscht werden.
Gruß,
LeoLo