Hallo,
ich habe nach einem Bewerbungsgespräch eine Zusage als Werkstudent bekommen.
Diese Zusage habe ich, nachdem mir mündlich eine höhere Vergütung zugesagt wurde, erwiedert.
Während des Bewerbungsgesprächs blieben bisher aber noch folgende Punkte offen:
- Art des Vertrags (befristet/unbefristet)
- Anspruch auf Urlaub/Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (sprich werde ich nach Stunden bezahlt oder habe ich ein Monatsgehalt)
Jetzt möchte ich unter Umständen aber doch eine andere Stelle annehmen, bei der es finanziell besser passt (da ich mir trotz der Erhöhung der Vergütung meinen Lebensunterhalt kaum leisten kann) und ich einen kürzeren Weg zur Arbeit habe.
Kann ich noch zurücktreten? Ist in diesem Fall meine Zuage bindend? Was kommt auf mich zu wenn ich trotzdem nochmal absage?
Ich dachte bei Arbeitsverträgen (welchen ich noch nicht unterschrieben oder bekommen habe) liegt das schriftformerfordernis vor?
Jetzt habe ich aber schon ganz oft gelesen das die mündliche Zusage bindend ist?
LG
KN