Hi,
Sorry das ich mich nicht früher gemeldet habe, aber hätte einiges zu tun.
Erstens, es ist füt mich sau schwerig Pauschal Antworten oder Rat zu geben ohne die volle bild zu haben. Von alle meiner bisher beantwortete fragen war nür einer Anfrage so detaliert das ich einer 100%ige antwort geben könnte.
Meistens weiss ich gar nicht um welche beruf es geht, welche art von firma, öfentliche oder nicht, gmbh oder AG, gibt es in betrieb einer Gewerkschaft, wenn Ja wer? Gibt es einer Personarat oder Betriebsrat und manchmal macht auch in welchen bundesland mann ist auch einer rolle.
So, mit dem was du mir geschrieben hast, versuche ich dir einer antwort zu geben.
Das Klausel im vertrag ist meiner erfahrung nach siemlich ungewöhnlich. Bis Heute habe ich nür sowas ähnliches erlebt bei einer Erziehungsdienst/KiTa Stelle.
Es ist mir kömisch das du unterschreiben sollst das du ‚bisher zu keinem Zeitpunkt in einem befristeten Arbeitsverhältnis stand‘. Warum wollen die vorher geleistete jahr verleugnen? Vielleicht hat die Teilzeit und befristungsgesetz was damit zu tun. Maximal kann mann zwei jahre befristet werden. Mit die ein Jahr Praktikum (was das vertraglich festgelegt auf zeit?) und die benannte ablauf von 31.08.2011 wäre dann zwei jahr voll. Dannach wir dann heissen, entwieder weiter beschäftigt sein unbefristet oder nicht weiter zu beschäftigen. Vielleicht wollen die nach dem 31.08.2011 die möglichkeit haben, dich noch ein jahr drauf zu beschäftigen.
Mann kann auf jedenfall es unterschreiben. Später kann mann es Rechtlich prüfen ob die passus sittenwiedrig war oder nicht.
Das mit dem Weihnachtsgeld ist einer guten punkt. Aber ich wäre gespannt ob die sich trauen dich keiner Weihnachtsgeld zu zahlen. Rein sachlich gesehen, kannst du schon ein jahr beschäftigung vorweisen. Egal wie, und als was, ist relativ. Du hast einer Arbeitsverhältnis gehabt. Ich wird erst Aktiv werden wenn es soweit ist. Wenn du nichts kriegst, dann schriftlich anfördern von chef mit dem hinweiss das du die voraussetzung erfuhlst und wenn er andere Meinung ist, kann mann das Rechtlich prüfen lassen!! Meistens ab diese punkt, geben die klein bei!
Wi ich Anfangs gesagt habe. es könnte einer Tarifvertrag geben das alles oben wieder um schmeisst. Das kannich nicht Sagen. Trotzdem, in hinblick auf eventuelle streitigkeiten über weihnachtsgeld usw, wäre meiner Rat, für 1% deiner Brutto lohn kannst du Gewerkschaftsmitglied sein. Unter viele vorteiler, ist auch die Rechtsbeistand das bis auf Bundes Arb Gericht geht für dich! Kostenlos!
Sorry, mehr kann ich dir nicht helfen.
Jason
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Ich bin nun mit meinem
Anerkennungsjahrespraktikum fertig und mein Betrieb möchte
mich gerne übernehmen. Jetzt steht in meinem Arbeitsvertrag
folgendes: „Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.08.2011. Der Mitarbeiter
sichert zu, dass er bisher zu keinem Zeitpunkt in einem
befristeten Arbeitsverhältnis mit der Arbeitgeberin oder deren
etwaigen Rechsvorgängern stand. Die Vertragsparteien erklären
diesen Umstand ausdrücklich zur wesentlichen Grundlage dieses
Vertrages.“
Ist das so OK, obwohl ich mein Anerkennungsjahr, für welches
ich auch einen „Praktikumsvertrag“, bei welchem ich Gehalt und
Urlaub usw. hatte?
Da wir eine Klausel im Vertrag haben, die besagt, dass man nur
Weihnachtsgeld bezieht, wenn man mindestens 6 Monate ein
Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber hat, würde ich im
Dezember wieder Leer ausgehen und sie könnten mich ab jetzt
nochmal zwei Jahre anstatt ein Jahr befristen.
Wäre echt super, wenn mir jemand helfen kann, da ich bald
unterschreiben sollte. Im voraus vielen Dank!!!