sagen wir Person A hat die Ausbildung erfolgreich abgechlossen und soll nun von Person B als 3/4 Kraft übernommen werden.
Person A und Person B hatten auch schon ein Gehaltsgespräch in der Person A Vorstellungen geäußert hat und Person B nochmal schauen wollte wie es tarfilch aussieht und sie so verblieben sind.
Bis wann muss Person A der neue Arbeitsvertrag vorgelegt werden?
Was kann oder muss Person A tun wenn diese Zeit nicht eingehalten wird?
Muss Person A den Vertrag unterschreiben wenn es der letzte mögliche Termin ist, etwas in dem Vertrag aber nicht gefällt? Kann dann die Frist verlängert werden?
Grundsätzlich muss ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich vereinbart werden, es bietet sich aber an.
Wenn die Arbeit bereits aufgenommen worden ist, besteht das AV aufgrund eines mündlichen Vertrages, es sei denn, es wurde ausdrücklich anderes vereinbart.
Grundsätzlich muss ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich
vereinbart werden, es bietet sich aber an.
ergänzend dazu, es gibt noch das Nachweisgesetz, nach dem ein Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag auch nach Arbeitsaufnahme bsteht. Der mündliche ist aber natürlich trotzdem gültig.