Hallo…
meine Frau arbeitet im Soz. Dienst und hatte bisher einen befristeten Jahresvertrag gehabt. Dieser ist nun zum 30.03. ausgelaufen und man hat es versäumt ihr bis dato einen neuen befristeten oder unbefristetetn Vertrag auszustellen.
Sie wurde aber bei den Arbeitsplänen weiterhin f. April mit eingeplant und geht auch regelmäßig weiter ihrer Beschäftigung nach.
Wie sieht hier nun die Rechtslage ?
Befindet sie sich aktuell in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, solange bis sie wieder einen neuen Vertrag ( befristet ) erhält ?
Muss sie dann diesen Vertrag überhaupt gegenzeichnen ?
Ist sie jetzt eigentlich versichert ?
Wer kann uns hier aufklären ?
Hallo Jürgen Nier,
ich bin kein Rechtsanwalt, kenne daher auch nicht die genauen Rechtsgrundlagen. Jedoch hatte ich zu diesem Thema ein Gespräch mit einer Personalrätin im Öffentlichen Dienst. Diese erklärte, wenn jemand ohne Arbeitsvertrag beschäftigt wird, so hätte dieser das Recht, sich einen unbefristeten Arbeitsvertrag einzuklagen.
Da der Arbeitsvertrag Ihrer Frau auslief, ohne dass ein Gespräch über Ende oder Fortführung des Arbeitsverhältnisses stattfand, ist das meiner Meinung nach auch nicht als mündlicher Arbeitsvertrag zu werten. Und dass der Arbeitgeber Ihre Frau gern weiter beschäftigen möchte, hat er durch die Einplanung ihrer Arbeitskraft deutlich genug gemacht, das würde jedes Arbeitsgericht so sehen.
Was die Versicherung betrifft, so hat der Arbeitgeber vermutlich nicht bemerkt, dass der Vertrag auslief und wird wohl auch weiterhin alle Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abführen. Als Arbeitgeber (Ihre Frau wird ja nach wie vor beschäftigt) ist er dazu in jedem Fall verpflichtet.
Mein Rat an Sie bzw. Ihre Frau: Gehen Sie zur Personalabteilung, machen Sie diese auf den fehlenden Arbeitsvertrag aufmerksam und fordern Sie einen unbefristeten Vertrag.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Grüße, salat.schnecke
Ich Gratuliere
Der befristete Arbeitsvertrag hat sich somit in einen Unbefristeten umgewandelt
mehr braucht man dazu nicht sagen
klasse
freue mich für euch
mfg
üps… vergesesen zu erwähnen
Sie soll den AG bitte NICHT mit der nase draufstossen
einfach nur weiterhin zur arbeit gehen
bitte keine schlafenden hunde wecken
Hallo,
wrnn ein befristeter Arbeitsvertrag zu Ende geht, bedarf es keiner separaten Kündigung.Dieser läuft automatisch aus.
Wenn aber der Arbeitnehmer weiterhin zur Arbeit kommt und der Arbeitgeber widerspricht nicht diesem Handling, sondern plant wie in Ihrem Fall weiter mit dem Arbeitnehmer (ich würde mir Kopien der Dienstpläne anfertigen), so ist automatisch im Grunde ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.
Gruß
gorbes
Hallo,
wenn jemand der sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet über die Frist hinaus ohne Absprache weiter beschäftigt wird, so geht das befristete Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.
Sie sollte einfach weiter arbeiten und sich nichts anmerken lassen. Deine Frau sollte Beweise wie Schichtpläne oder von ihr unterzeichnete Dokumente kopieren und als Beweis sichern. Darüber hinaus schriftlich die Arbeitszeiten festhalten, am besten mit Kollegen und Tätigkeit. Ein befristeten Vertrag, der nachgereicht wird auf keinen Fall unterschreiben!
Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen!
Gruß
Hallo,
was steht im Arbeitsvertrag? Steht da "Der Arbeitsvertrag endet automatisch am … und es bedarf keiner schriftlichern Kündigung. Wenn das nicht so oder ähnlich geschrieben steht, geht der befristete Arbeitsvertrag automatisch, wenn man sie nicht auffordert, die Arbeit nieder zu legen bzw. sie nicht über die Beendigung des Arbeitsvertrages hinweist und sie ihre gewohnte Arbeit verrichten lässt, nach drei Werktage in ein unbefristeten Arbeitsvertrag über. So war es früher. Ich glaube daran hat sich nichts geändert. Aber eine Rechtsauskunft beim Arbeitsgericht könnte hier nicht schaden.
Viel Glück
Christian R.
Hallo Jürgen,
ich kann nur raten, Arbeitsvertag nehmen und ab zum Anwalt. Beruhigen kann ich Dich schon mal soweit, dass Deine Frau weiterhing Sozialversichert ist. Aber wie sich nun die Laufzeit verlängert hängt sogar davon ab wann der Arbeitsvertag abgeschlossen wurde. Deshalb schnellstmöglichst beim einemAnwalt für Arbeitsrecht melden.
Beste Grüße
Anderl
Hallo,
Grundsätzlich steht sie im Arbeitsverhältnis, das weitere Einteilen und Arbeiten begründet ein Arbeitsverhältnis. Nicht desto Trotz, würde ich auf etwas Schriftliches plädieren. Versichert und angemeldet muss sie sein, sonnst wäre das illegale Beschäftigung, quasi Schwarzarbeit!
Tipp: Eben mal bei der Personalabteilung nachhacken!
Wenn kein neuer befristeter Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde,ist man automatisch unbefristet übernommen.Vorsicht:Auch vorherige mündliche Absprachen gelten(Wenn z.B. von Anfang an gesagt wurde,dass immer wieder nach Ablauf des Vertrages, ein neues Zeitarbeitsverhältnis von 1 Jahr auch ohne schriftlichen Vertrag gilt).
Wenn Ihre Frau bis jetzt über den Arbeitgeber versichert war,gilt dies,solange sie bei ihm weiter beschäftigt ist, weiter.
MfG
was ich weiß, ist, dass ein befristeter Arbeitsvertrag mit Ablauf der Frist endet, und auch nicht (nach Ablauf der Probezeit) gekündigt werden muss. Der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer muss also das Ende der Frist im Auge behalten.
Ihre Frau als Arbeitnehmerin ist verpflichtet, sich frühzeitig vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Diese Meldung muss unverzüglich nach Kenntnis der Beendigung erfolgen, spätestens jedoch drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt.
Ich vermute, Ihre Frau hat sich nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet, denn sonst würde sie ja im Anschluss an den Vertrag Leistungen von der Agentur beziehen.
Eine Einsatzplanung Ihrer Frau nach Ende des befristeten Vertrages hat meines Wissens nicht die Bedeutung eines neuen Arbeitsvertrages, egal ob erneut befristet oder unbefristet.
Ich kann nur vermuten, dass derjenige, der die Dienstplangestaltung gemacht hat, nichts vom Auslaufen des Vertrages wusste oder es schlicht nicht im Kopf hatte - spricht für gedankenlose Planung auf Arbeitgeberseite, meine ich.
Warum hat sich Ihre Frau nicht rückversichert oder hat sie sich rückversichert, ob sie zum Dienst kommen soll, obwohl der Vertrag ausgelaufen ist?
Ich befürchte, Ihre Frau ist nicht sozialversichert, weder durch die fehlende Meldung bei der Agentur für Arbeit, noch über den Betrieb.
Wichtig ist, sofort ein persönliches Gespräch mit einem für Personaleinstellung verantwortlichen zu führen! Vielleicht ist ein Folgevertrag möglich.
Genauso wichtig ist die unverzügliche Meldung bei der Agentur für Arbeit, denn Leistung gibts erst von da mit dem Tag der Antragstellung.
Gutes Gelingen wünscht
bürgerin
Hallo,
ein befristeter Vertrag läuft zu Vertragsende aus. Wenn weiter gearbeitet wird und der Arbeitgeber die Arbeitsleistung annimmt, dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Nicht so lange bis sie wieder einen neuen (befristeten) Vertrag bekommt, hier gibt es nämlich besondere Hürden, sondern es ist durch die Annahme der Arbeitsleistung bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
Hallo, eine Rechtsauskunft kann ich keine geben, nur meine persönliche Einschätzung der Sachlage. Ich würde sagen, dass derzeit kein Arbeitsverhältnis besteht, also auch keine Versicherung o.ä.
Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag die Frist erreicht, endet er. Diejenigen, die die Arbeitspläne machen, wissen ja möglicherweise garnichts vom Auslaufen der Befristung. In keinem Fall sind solche Arbeitspläne hinreichend, um daraus eine wie auch immer geartete Weiterbeschäftigung abzuleiten.
Der Vertrag über die Weiterbeschäftigung ist wie der ursprüngliche Vertrag beiderseitig abzuzeichnen.
Ich rate dringend dazu, die Personalabteilung auf die Vertagslage anzusprechen.
Grüße, Reinhard
Hallo Jürgen,
aktuell sehe ich die Rechtslage so:
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Ich sehe es so, dass Deine Frau jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu den im befristeten Arbeitsvertrag stehenden Konditionen hat. Wenn der AG anderer Meinung ist, hat Deine Frau vor dem Arbeitsgericht bestimmt gute Chancen.
Lass das aber sicherheitshalber noch von einem Anwalt für Arbeitsrecht gegenchecken, ist besser und es lohnt sich bestimmt
Gruß Fredo
Leider kann ich nicht weiterhelfen.