Hallo zusammen!
Bräuchte von Euch mal etwas Rat in Sachen Arbeitsvertrag.
Folgende Situation: Habe mich vor Wochen in einer anderen Firma beworben, Vorstellungsgespräch war ok, nach 3 Wochen kam dann auch der Arbeitsvertrag (wie üblich in 2-facher Ausfertigung).
Eine Ausfertigung habe ich dann unterschrieben und an den neuen AG per Post geschickt (dummerweise NICHT per Einschreiben, den Fehler mach ich nicht noch einmal…) Nun rufe ich ein paar Tage später bei der Firma an, um mir die Eingangsbestätigung geben zu lassen -> „Vertrag NICHT angekommen“.
Nun meine Frage: Falls der AV tatsächlich verloren ging, bin ich dann trotzdem auf der ‚sicheren Seite‘, da ich ja bereits eine (vom Arbeitsgeber unterschriebene) Ausfertigung zuhause liegen habe, oder gilt der Vertrag erst, wenn er auch in der Firma angekommen ist?
Muss das jetzt mal mit dem Personalchef abklären, der war letzte Woche nicht zu erreichen. Falls sich jemand mit diesem Thema auskennt, wäre es echt nett, wenn er mir ne kurze Antwort geben könnte, da ich im Moment etwas auf glühenden Kohlen sitze…
Gruß Heike