Hallo zusammen!
Bräuchte von Euch mal etwas Rat in Sachen Arbeitsvertrag.
Folgende Situation: Habe mich vor Wochen in einer anderen Firma beworben, Vorstellungsgespräch war ok, nach 3 Wochen kam dann auch der Arbeitsvertrag (wie üblich in 2-facher Ausfertigung).
Eine Ausfertigung habe ich dann unterschrieben und an den neuen AG per Post geschickt (dummerweise NICHT per Einschreiben, den Fehler mach ich nicht noch einmal…) Nun rufe ich ein paar Tage später bei der Firma an, um mir die Eingangsbestätigung geben zu lassen -> „Vertrag NICHT angekommen“.
Nun meine Frage: Falls der AV tatsächlich verloren ging, bin ich dann trotzdem auf der ‚sicheren Seite‘, da ich ja bereits eine (vom Arbeitsgeber unterschriebene) Ausfertigung zuhause liegen habe, oder gilt der Vertrag erst, wenn er auch in der Firma angekommen ist?
Muss das jetzt mal mit dem Personalchef abklären, der war letzte Woche nicht zu erreichen. Falls sich jemand mit diesem Thema auskennt, wäre es echt nett, wenn er mir ne kurze Antwort geben könnte, da ich im Moment etwas auf glühenden Kohlen sitze…
Hallo zusammen!
Bräuchte von Euch mal etwas Rat in Sachen Arbeitsvertrag.
Folgende Situation: Habe mich vor Wochen in einer anderen Firma beworben, Vorstellungsgespräch war ok, nach 3 Wochen kam dann auch der Arbeitsvertrag (wie üblich in 2-facher Ausfertigung).
Eine Ausfertigung habe ich dann unterschrieben und an den neuen AG per Post geschickt (dummerweise NICHT per Einschreiben, den Fehler mach ich nicht noch einmal…) Nun rufe ich ein paar Tage später bei der Firma an, um mir die Eingangsbestätigung geben zu lassen -> „Vertrag NICHT angekommen“.
Nun meine Frage: Falls der AV tatsächlich verloren ging, bin ich dann trotzdem auf der ‚sicheren Seite‘, da ich ja bereits eine (vom Arbeitsgeber unterschriebene) Ausfertigung zuhause liegen habe, oder gilt der Vertrag erst, wenn er auch in der Firma angekommen ist?
Muss das jetzt mal mit dem Personalchef abklären, der war letzte Woche nicht zu erreichen. Falls sich jemand mit diesem Thema auskennt, wäre es echt nett, wenn er mir ne kurze Antwort geben könnte, da ich im Moment etwas auf glühenden Kohlen sitze…
Gruß Heike
Leider kann ich Dir in diesem Fall nicht weiterhelfen,
Sorry, mit Arbeitsrecht kenne ich mich nicht aus,
aber ein Arbeitsvertrag ist eigentlich wie jeder andere Vertrag.
Und ein Vertrag ist bereits dann geschlossen, wenn beide Parteien zugestimmt haben. Das Schriftliche ist sozusagen nur nochmal der „Beweis“.
Außerdem können Sie doch ihr Exemplar hingeben.
Kopieren Sie ihn vorher für sich.
Hallo Heike,
Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform. Der unterzeichnete Vertrag dient ‚nur‘ der gegenseitigen Absicherung. Wenn Dein neuer Chef das nicht bestreitet (oder z.B. schon jemand anderes eingestellt hat) dürfte es kein Problem sein.
Viele Grüße
Ernst
Sie haben dir den Vertrag zugesandt, daher werden die wohl wissen, dass Sie dich wollen. Sie werden ja nicht mehrere AV verschickt haben und der mit der schnellsten Rückantwort gewinnt. Einfach Personalchef anhauen und vorab nochmals zufaxen bzw. mailen.