Arbeitsvertrag nach der Ausbildung - WICHTIG!

Hallo,

habe am 19.7.11 meine Ausbildung abgeschlossen.
Bin am 20.07.11 arbeiten gegangen, ohne das mir der Vertrag vorlag.
Diesen habe ich am Samstag(23.07.11) erhalten und unvorbereiteter Weise ist er nur auf ein Jahr befristet.

Ist das so zulässig? Ich habe gedacht, wenn man einfach arbeiten geht nach Beendigung eines befristeten Vertrages( in meinem Falle der Ausbildungsvertrag) und der AG nicht wiederspricht, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?!

Bitte um Hilfe, wenn möglich mit Angabe von Paragraphen, damit ich im Gespräch mit meiner Vorgesetzten meine Argumente auch darlegen kann.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo, der befristete Arbeitsvertrag des Arbeitgebers ist korrekt. Der alte Arbeitsvertrag ist mit Beendigung der Ausbildung ausgelaufen. Viel Spaß im neuen Job.

Das Arbeitsverhältnis endet, so die meisten Ausbildungsverträge mit dem hierin genannten Datum. Es verlängert sich nicht stillschweigend wie du annimmst, wenn du einfach arbeiten gehst, da das Vertragsverhälnis ein anderes ist, als in der Ausbildung. Bleibt dir jetzt nur der Gang zum AG und das Gespräch, warum das Arbeitsverhälnis zunächst befristet sein soll.

Viel Erfolg
Milan

Hallo,
Du hast richtig gedacht.
Mit Ende der Ausbildung und anschließender Weiterbeschäftigung durch den Arbeitgeber ist automatisch ein UNBEFRISTETER Arbeitsvertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zustandegekommen !

Der Arbeitgeber versucht anscheinend, Dich über den Tisch zu ziehen !

Den befristeten Vertrag NICHT UNTERSCHREIBEN !!!

Du solltest den Arbeitgeber SCHRIFTLICH auffordern, Dir den bestehenden unbefristeten Arbeitsvertrag schriftlich zu bestätigen.
Aber vor Unterschrift GENAU lesen !!
Es könnte jedoch die Gefahr der Kündigung bestehen. Hier müssten aber die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, wie bei jedem anderen Mitarbeiter auch. Und die Kündigung müsste begründet werden - und das dürfte erstmal schwer fallen.
Paragraphen kann ich leider nicht bieten, wäre aber gut, wenn Du einen Anwalt in Sachen Arbeitsrecht hast, falls es zu einer Kündigung kommt, wie oben beschrieben.
Viele Grüße und viel Glück.

Hallo,

rechtlich stimmt Deine Annahme, denn:

Berufsbildungsgesetz (BBiG)§ 24
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Du musst natürlich selbst abwägen, ob Deine Vorgehensweise die richtige ist und Du Dein Arbeitsverhältnis so beginnen möchtest. Da kommt es immer auf den Einzelfall an. Manche Arbeitgeber reagieren da ziemlich heftig… Manche lässt es kalt und sie akzeptieren es.

MfG
Harley

Hallo,

ein unbefristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an die Berufsausbildung ist grundsätzlich möglich.
Dieses lässt sich im § 14 TZBfG nachlesen.
In einem Urteil hat das Bundesarbeitsgreich entschieden, dass nur aufgrund der Arbeitsaufnahme kein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande kommt.
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16.04.2008, 7 AZR 1048/06.
Ich persönlich würde versuchen in den unbefristeten Arbeitsvertrag die Klausel einzubringen, dass er sich nach einer gewissen Zeit automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandelt wenn von keiner Seite gekündigt wird (z.B. 3 Monate vor Befristungsende). Achten sollte man auch darauf ob es aus Arbeitnehmersicht eine Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Befristung gibt, um ggf. eine andere Stelle vor Ende der Befristung antreten zu können.
Ich weise darauf hin, dass das o.g. keine Rechtsberatung ersetzen kann, hierzu würde ich mich an deiner Stelle an eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Viel Glück!

Hallo,
Dein Arbeitgeber hat sich richtig verhalten.
Gruß,
Kaktus*1

Hallo trout,

üblicherweise erlöschen Ausbildungsverträge automatisch mit Datum des Abschlusses.
Da es sich nicht um einen Arbeitsvertrag handelt sondern, wie Du selbst erkannt hast, einen Ausbildungsvertrag, kann es keine Nachwirkung oder etwas unbefristetes geben. Es war noch nichts da, was wieder aufleben konnte. Die Kriterien des Ausbildungsvertrags kann man schlecht als Basis nehmen.
So wie Du schreibst, hat Dein AG Dir jetzt erstmalig einen Arbeitsvertrag angeboten. Heute ist es üblich, den zu befristen, damit man sich im praktischen Arbeitsleben erst einmal beschnuppern kann.
Jetzt fällst du nämlich nicht mehr unter den besonderen Schutz, den Du als Azubi genossen hast, jetzt kommt das richtige Leben und Du musst beweisen, dass Du das was Du gelernt hast im alltäglichen Arbeitsleben auch um- und durchsetzen kannst.
Als frisch ausgelernte Fachkraft wäre ich vorsichtig, jetzt schon mit Paragrafen um mich zu schießen, es sei denn, ich könnte mich vor Top-Angeboten kaum retten, aber Du wärst dann ja sowieso schon woanders, oder?
Wenn Du Zweifel hast, lass Dich von Deiner Gewerkschaft beraten oder mach einen Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht, ich glaube aber, dort wirst du nicht viel anderes erfahren.
Gruß Fredo

Guten Abend,
leider kann ich mit Gesetzestexten nicht dienen.
Aber nach meiner Erfahrung nach, kommt ein neuer Arbeitsvertrag zustande. Es stimmt, das ein neuer Vertrag vorliegt. Die Frage ist allerdings, ob Sie die Kündigungsfristen beachtet haben. Bei einem Vetrag von einem Jahr ist die Frist klar !
Bei einem neuen Arbeitsvertrag ist die Frist wesentlich kürzer !!! Denke an Probezeit !
Da ich kein Anwalt bin, kann ich Dir auch nicht kompetent weiterhelfen,trotz allem wünsche ich Dir, das es gut aus geht!
MfG Oliver

Hallo.

Nun, prinzipiell ist das richtig dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Voraussetzung dafür ist aber dass es keine mündlichen Absprachen bezüglich einer Befristung oder eines Vertrages in schriftform gab.

Ich nehme an dass Ihr Ausbildungsvertrag ein auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis war (d.h. mit bestehen der Prüfung endet der Vertrag). Aber auch wenn er ein normales befristetes Arbeitsverhältnis war und zu diesem Datum ausgelaufen ist, gilt folgendes:

Wird ein befristetes bzw. auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, gilt es nach § 15 Abs. 5 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz), früher auch § 625 BGB, als auf unbestimmte Zeit verlängert, es sei denn der Arbeitgeber widerspricht unverzüglich oder er teilt dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung oder den Eintritt der auflösenden Bedingung unverzüglich mit.

Allerdings gilt auch:

Bei Unwirksamkeit der Befristung nur wegen fehlender Schriftform kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden (§ 16 Satz 2 TzBfG).

Auch ist anzumerken dass der Arbeitgeber über das Nachweisgesetz verpflichtet ist ein befristetes Arbeitsverhältnis schriftlich zu begründen.

Das heißt es kann jetzt so oder so für Sie ausgehen. Wenn Sie Ihre Vorgesetzte zu unbefristet überredet bekommen - schön für Sie. Allerdings bedenken Sie bitte dass wie bereits oben erwähnt der Arbeitgeber kündigen kann.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,

mit einem Paragrafen kann ich nicht dienen, aber es ist tatsächlich so, dass ein unbefristeter Vertrag im Grunde entsteht. vielen Arbeitgebern ist dies nicht bewusst. Sicherlich hat man Ihnen gegenüber aber vorher kommuniziert, dass nur ein befristeter Vertrag angedacht ist. Falls nicht, so kann auch ein unbefristeter Vertrag mit den normalen gesetzichen Kündigungsfristen gelöst werden. Somit kann der Arbeitgeber, wenn er dies wünscht, auch so den Vertrag lösen. Er muss nicht vorher befristen.

Evtl. ist aber der Jahresvertrag mit einer Möglichkeit der Verlängerung angedacht.

Bitte prüfen Sie.

Gruss
gorbes

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand der Ausbildungsvertrag hat mit dem Arbeitsvertrag nichts zu tun. Heute es ust so, dass nur befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden.

Marinel

Hallo trout,

vor der frage stehe ich gerade selbst.
Ich kann hier leider im Moment selbst keine verbindliche Auskunft geben. Bitte versuche es bei einem anderen Experten.

alles gute Anderl

Hallo trout,

Sie haben völlig recht. Wenn Sie am 20.07. auch nur 1/2 Stunde gearbeitet haben und IHnen keine VERTRAG vorlag, so haben Sie einen UNBEFRISTETEN VERTRAG. Dies können Sie gerichtlich einklagen (Arbeitsgericht) und Sie bekommen 100% ig recht gesprochen.

Außerdem erhalten Sie bereits ab dem 20.07. nicht mehr Ihr Auszubildenden-Gehalt sondern das GEhalt für eine ausgebildete Kraft.
Sie können sich hier auf das sogenannte Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) berufen welches jeder Arbeitgeber inzw. kennt. Hierin ist auch alles Genauestens niedergeschrieben.

Ich kann IHnen hier 100% Recht geben - in vielen Personalbereichen wird dies wie bei Ihnen praktiziert - nur leider klagen viel zu wenige.

MFG Octo-Juro

die Befristung endet automatisch das AV. Eine Fortsetzung wäre eine Duldung und bedarf neuen AV