Hallo,
habe jetzt seitens meines Ausbilders einen Arbeitsvertrag für nach der Ausbildung angeboten bekommen (die mündliche Zusage habe ich schon über ein Jahr). Klar bin ich happy, habe mich aber auch anderswo beworben. Jetzt stecke ich etwas in der Zwickmühle: ich möchte eigentlich abwarten, bis ich von meinen anderen Bewerbungen etwas höre. Sicherlich wird mein jetziger Ausbilder aber auch nicht Ewigkeiten hinter mir herlaufen bis ich unterschreibe.
Meine konkrete Frage:
Wenn ich jetzt unterschreibe, kann ich dann dieses Arbeitsverhältnis, welches ja noch nicht einmal begonnen hat, gemäß der gesetzlichen Kündigungsfristen (4 Wochen) kündigen? Müsste doch eigentlich auch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses so sein, oder?
Danke Euch schon jetzt für Eure Antworten.
Thomas
Hallo,
Wenn ich jetzt unterschreibe, kann ich dann dieses
Arbeitsverhältnis, welches ja noch nicht einmal begonnen hat,
gemäß der gesetzlichen Kündigungsfristen (4 Wochen) kündigen?
Müsste doch eigentlich auch vor Beginn des
Arbeitsverhältnisses so sein, oder?
das steht im Arbeitsvertrag. Meist steht dortselbst, daß darüber Einverständnis herrscht, daß die Stelle auch angetreten wird.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es fair ist, daß Du erst einmal einen Vertrag bunkerst, um Dich je nach Angebotslage für was anderes zu entscheiden. In der Zeit bekommt nämlich niemand anders einen Vertrag, obwohl dieser andere an der Stelle - im Gegensatz zu Dir - wirklich interessiert ist.
Gruß,
Christian
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es fair ist, daß Du
erst einmal einen Vertrag bunkerst, um Dich je nach
Angebotslage für was anderes zu entscheiden. In der Zeit
bekommt nämlich niemand anders einen Vertrag, obwohl dieser
andere an der Stelle - im Gegensatz zu Dir - wirklich
interessiert ist.
Habe ich jemals gesagt, dass ich nicht an der Stelle interessiert bin?
Nur ist es so, dass mir mehrere Angebote vorliegen, ich diese aber erst einmal vernünftig vergleichen muss. In unserem Unternehmen wird es in naher Zukunft eine Umstrukturierung geben was im Klartext bedeutet, dass diese Stelle neu geschaffen werden würde. Wenn ich diese nicht antrete wird diese Stelle erst gar nicht geschaffen…
Dies nur vorweg.
Im Vertrag steht nichts davon, dass die Stelle angetreten werden muss - demnach kann ich also davon ausgehen, dass die „normalen“ Kündigungsfristen gelten.
Schönen Sonntag noch
Thomas
Hallo Thomas,
da du im Betrieb ausgebildet wurdest, ist eine Probefrist vereinbart? Möglicherweise nicht.
Dann dürften „normale“ Kündigungsfristen gelten, ob da 4 Wochen realistisch sind,musst du selbst in Erfahrung bringne.
Wenn dir der Job aber Spaß macht, wenn extra eine Stelle für dich geschaffen werden soll, spricht doch alles dafür, dass man dich gerne behalten möchte.
Du gehst ein Risiko ein, was ist wenn du am anderen Arbeitsplatz nicht mit den Kollegen klar kommst??? Das muss ja nicht an dir liegen!
Dein jetziger AG wird dich dann nicht „auffangen“.
Wenn du dort 2-3 Jahre gearbeitet hast und keine Entwicklungs-chance siehst, ein Gespräch mit dem Chef über die Zukunft.
Du solltest dir dann aber vorher, zu dem Zeitpunkt, einen Überblick verschaffen, wie der Arbeitsmarkt aussieht, ob ein Wechsel realistisch ist.
Du wirst aus einer nahtlos aufgenommenen, ungekündigten Stellung viel bessere Chancen haben, als wenn es jetzt in einem anderen Job nicht klappt und du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewerben musst.
Ich würd´s nicht riskieren!
Viel Erfolg, egal wie du dich entscheidest!
Gruß Volker
Hallo,
habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt:
ich habe noch weitere Stellenangebote, bei denen sich aber erst in wenigen Wochen herausstellt wie gut die Angebote tatsächlich sind. Hängt auch von privaten Faktoren ab (evtl. Umzug usw.). Bin noch jung, und möchte eigentlich auch die Chance nutzen in andere Unternehmen mit anderen Verfahren/Ideen hineinzuschnuppern. Und gerade jetzt wird mir diese Möglichkeit geboten!
Eine Probezeit entfällt im „alten“ Unternehmen. Also sprechen wir von einer „normalen“ gesetzlichen/tariflichen Kündigungsfrist.
Es geht mir bei der Frage wirklich nur darum, ob diese Frist auch schon gilt wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht einmal angetreten wurde oder ob es zwingend angetreten werden muss. Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.
Weiterhin noch nen schönen Sonntag
Hi!
Eine Probezeit entfällt im „alten“ Unternehmen. Also sprechen
wir von einer „normalen“ gesetzlichen/tariflichen
Kündigungsfrist.
Was denn jetzt? Gesetzlich oder tariflich?
Es geht mir bei der Frage wirklich nur darum, ob diese Frist
auch schon gilt wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht einmal
angetreten wurde oder ob es zwingend angetreten werden muss.
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.
Wenn nichts weiter vereinbart ist (Achtung: Das kann auch in einem Tarif stehen), dann gilt die Kündigungsfrist auch für ein Arbeitsverhältnis, was noch nicht begonnen hat!
Beispiel: Ich gehe jetzt mal von der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder-15. aus (§622 BGB). Der Vertrag ist unterschrieben und beginnt zum 01.08.
Dann kann man, um den Vertrag gar nicht antreten zu müssen, zum 31.07. kündigen. Vorliegen muss die Kündigung dann fristgerecht bis spätestens zum 03.07. (wenn da nicht gearbeitet wird: VORHER!).
Aber kündigen muss man einen Vertrag in der Regel auch dann, wenn er noch nicht begonnen hat!
Es gibt übrigens durchaus auch die Konstellation, dass eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen ist! Das müsste dann aber vereinbart sein (Achtung: Auch hier geht das mit einem Tarif).
LG
Guido
LG
Guido
Hallo Thomas,
Bin noch jung, und möchte eigentlich auch die
Chance nutzen in andere Unternehmen mit anderen
Verfahren/Ideen hineinzuschnuppern.
wenn Du noch jung bist, kannst Du das auch noch in 3 Jahren.
Ich würde erst mal beim Ausbildungsbetrieb bleiben, denn das macht sich auch im Lebenslauf recht gut:
Der wurde übernommen, der ist also nicht schlecht.
Denn nach ner Lehre kennt man seine Pappenheimer.
Gandalf