Arbeitsvertrag nach Probearbeiten gekenzelt

Hallo zusammen,

mein Bekannter hat sich beworben. Ihm wurde eine Stelle mündlich zugesagt - nach 3 Tagen Arbeiten im März (der Arbeitsvertrag sollte ab 1.April beginnen)wurde nun das Arbeitsverhältnis gar nicht geschlossen. Ihm wurde gesagt, dass er nicht ins Team passt. Er bekam das Angebot die Stunden als kurzfr. Stelle abzurechnen. Hat er das Recht auf die Einhaltung des versprochenen Arbeitsvertrages?

Hallo avantasia,

mündlich abgeschlossene Verträge gelten nicht und haben somit auch keinerlei Bedeutung.
Da man deinem Bekannten gesagt hat, dass er nicht ins Team passt, finde ich das persönlich in Ordnung.
Die Frage, die er sich stellen könnte wäre: „Würde er denn jetzt immer noch gerne, obwohl er die Meinung gesagt bekommen hat (das er nicht ins Team passt), dort anfangen wollen?“ Und wenn ja, warum? Und wenn nein - dann ist doch alles klar.

VG
addisonluna

Hallo, also rein logische gedacht hat er keinerlei Rechte da halt leider nur schriftliche Sachen zählen in Deutschland. Dafür heißt es ja auch „Probearbeiten“ damit man schauen kann ob es von beiden Seiten passt.
Hoffe ich konnte helfen
Viele Grüße

Arbeitsvertrag nach Probearbeiten gekenzelt
Tja, er hat nun einen verletzten Stolz und besteht auf den Vertrag. Somit möchte er 2 Monate Kohle rausholen und ist drauf aus, dass er von der Anwesenheit ausgeschlossen wir. Er droht mit Arbeitsgericht…

Liebe Avantasia,
ich glaube nicht,dass dein Freund auf den Arbeitsvertrag bestehen kann,da man ja auch während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.Tut mir Leid. Alles Gute

Hallo Avantasia,
im Normalfall gilt eine mündliche Zusage für ein Arbeitsvertrag als bindend.

Grundsätzlich gilt aber…
Eine Probearbeit dient dazu, zu eroieren, ob den möglichen Arbeitsvertragspartnern ein Zusammenarbeit „liegt“ oder es ohne arbeitsrechtliche Aufwände eine mögliche Zusammenarbeit wieder gelöst werden kann.

Leider fehlen Informationen über das Bewwerbungsgespräch.
Wurde eine Probearbeit vereinbart mit dem Hinweis, das nach erfolgreicher Probearbeit eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis erfolgt?

Gibt es Zeugen?

Wer hat das Gespräch seitens der Firma geführt? Verantwortlicher oder „nur“ ein Mitarbeiter?
Hat der Firmeninhaber das Gespräch geführt, ist er in der Lage einen mündlichen Vertrag zu schließen…

Gibt es schriftliche Unterlagen?
Eventuell kann sich darauf gestützt werden.

Gern gebe ich weitere Infos :smile:
Viel Erfolg!
Viele Grüße, Gerd

Hallo,
Im Grunde bestand ja noch kein wirkliches Arbeitsverhältnis, da der Vertrag mit sämtlichen Einigungen noch fehlte. Mündliche Absprachen sind immer so eine Sache, wenn keine Zeugen dabei waren, ist diese immer schwer zu beweisen.
Da man so oder so in den meisten Fällen eine Probezeit hat und in dieser gekündigt werden kann, wird das Recht wohl oder übel bei Seiten des Arbeitsgebers liegen…

MfG

Mopaluk

Hallo Gerd,

es gibt gar nichts schriftliches.
Ausgemacht war wie gesagt 01.04.2010. Da in diesem Betrieb gerade viel los ist hab mein Freund angeboten, er kann auch gleich anfangen. In den 3 Tagen Arbeit wurde jedoch immer der 01.04.2010 angepeilt.
Es ist keine Führungsposition. Das Gespräch hatte er mit dem obersten Chef. Da in dieser Firma bisher nur Mini-Jobber tätig waren, wäre mein Freund nun der erste Festangestellte gewesen.
Schriftliche Unterlagen gibt es überhaupt gar keine. Die Einladung zur Bewerbung sowie alles weitere wurde immer telefonisch besprochen. Zeugen gibt es nicht.

Vielen Dank schon mal
Avantasia

Hallo avantasia,

ich bin kein Arbeitsrechtsexperte, aber ich denke ohne schriftliche Zusage bzw. einen beiderseitig unterschriebenen Arbeitsvertrag hat Dein Bekannter keine rechtsansprüche auf diese ihm mündlich zugesagte Arbeitsstelle!
Ich hoffe konnte Dir mit meiner antwort ein wenig weiterhelfen!
Gruss
Heike

Guten Tag, Avantasia,
da ich selbst selbstständig bin, verstehe ich das Vorgehen des Firmenleiters nicht.
Ein mündlich abgegebenes Einverständnis zum Schließen eines Arbeitsvertrages gilt wie eine schriftliche Zusage.
Ausnahme ist hier eine spontane Verschlechterung der Auftragslage oder vorrangig zu bevorzugende Bewerber, wie etwas Behinderte, die die angestrebte Arbeit gleich erfüllen können.
Es gibt hier einschlägige Urteile - einfach einmal googeln.
Wenn der Chef meint, Dein Partner sei nicht für die Arbeit geeignet, wird so etwas in der Regel nach einem Tag sich schon heraus kristallisieren.
Mir drängt sich der Verdacht auf, das sich die Firmenleitung auf diesem Weg mit billigen Arbeitskräften versorgt.
Ich empfehle, sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen und den Vorgang zu schildern, auch wenn Dein Partner nicht arbeitssuchend war.

Dieser Vorgang interessiert mich, hälst Du mich auf dem Laufenden?

Herzliche Grüße und Kopf hoch !
Gerd