Arbeitsvertrag nicht unterschreiben

Hallo alle,

folgende Siutation. Mister Z. hat kurzfristig einen Job zum 1.8. angenommen, befristet auf 5 Monate, Teilzeit, den er neben seiner Freiberuflickeit ausübt.
Da alles holterdipolter ging, liegt erst jetzt, nach 2 Wochen Arbeit, der Arbeitsvertrag vor. Der entspricht nun nicht dem, was erwartet bzw. vereinbart wurde und Mister Z. sieht nicht ein, diesen Vertrag zu unterschreiben und arbeitet dann lieber wieder komplett frei.

Was passiert jetzt? Gilt der Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen? Oder ist es so, dass der AN dann das Arbietsverhältnis rechtswidrig auflöst und damit laut Vertrag (den er ja nicht unterschrieben hat) sogar eine Vertragstrafe zahlen müßte?:smile:

Alternativ könnte er natürlich den Vertrag unterschreiben und gleichzeitig vom Kündigungrecht in der Probezeit Gebrauch machen(der erste Monat gilt als solche), oder? Damit wenigtens die bisherige Arbeit bezahlt wird…

Was für ein Wirrwarrr…
Grüße
Ayla

Hallo ayla,

Da alles holterdipolter ging, liegt erst jetzt, nach 2 Wochen
Arbeit, der Arbeitsvertrag vor.
Was passiert jetzt? Gilt der Arbeitsvertrag als nicht zustande
gekommen?

Nö, sooo einfach ist es dann doch nicht. Er hat jetzt einen unbefristeten Vertrag, da er da schon angefangen hat zu arbeiten. Die Befristung hätte zwingend schriftlich zu erfolgen, aber nicht erst, wenn der AN schon paar Tage da ist.

Oder ist es so, dass der AN dann das
Arbietsverhältnis rechtswidrig auflöst und damit laut Vertrag
(den er ja nicht unterschrieben hat) sogar eine Vertragstrafe
zahlen müßte?:smile:

Er muss ganz normal kündigen (unter Einhaltung der Kündigungsfrist), dann kann ihm auch keiner was.

Alternativ könnte er natürlich den Vertrag unterschreiben und
gleichzeitig vom Kündigungrecht in der Probezeit Gebrauch
machen(der erste Monat gilt als solche), oder?

Er kann auch ohne den Vertrag zu unterschreiben kündigen.

Damit wenigtens
die bisherige Arbeit bezahlt wird…

Die Bezahlung ist aber davon nicht abhängig. Die steht ihm auch so zu.

MfG

Hallo ayla,

hallo,

Nö, sooo einfach ist es dann doch nicht. Er hat jetzt einen
unbefristeten Vertrag, da er da schon angefangen hat zu
arbeiten. Die Befristung hätte zwingend schriftlich zu
erfolgen, aber nicht erst, wenn der AN schon paar Tage da ist.

Heißt das jetzt, mister z. hat jetzt einen unbefristeten vertrag?
*lach*
obwohl der schriftliche vertrag befristet ist???

sachen gibts…
ayla

Heißt das jetzt, mister z. hat jetzt einen unbefristeten
vertrag?

Ja. „(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.“ (http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html) + http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__16.html

*lach*
obwohl der schriftliche vertrag befristet ist?

Na und. Er hat ihn doch gar nicht unterschrieben. :smile: