ccroxx
29. September 2019 um 16:24
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Hallo liebe Experten,
folgende Frage habe ich auf Lager:
A unterschreibt im August einen Arbeitsvertrag bei der Firma B. Das Arbeitsverhältnis soll dabei erst im folgenden Januar beginnen.
Welche Möglichkeiten haben sowohl A als auch B, diesen Vertrag noch vor Arbeitsbeginn zu kündigen oder zu widerrufen?
Ich bedankeich herzlich vorab für den Expertenrat!
CC
Was steht denn in dem Vertrag?
ccroxx
29. September 2019 um 17:35
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Vielen Dank für die Antwort. Im Vertrag steht einiges… aber falls Sie auf die allgemeinen Kündigungsmodalitäten anspielen, geht es um vier Wochen, sechs Monate Probephase. Hinsichtlich Kündigung oder Stornierung im Vorfeld steht nichts geschrieben.
Grüße
CC
Na, dann kann man auf so einige Wege kündigen.
Schönen Sonntag noch…
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Und auf welchen? ramses90
ramses90:
Und auf welchen?
Na, auf denen, die im Vertrag stehen
Lies selbst und schau im Vertrag nach ob ein Ausschluß der Kündigung vor Arbeitsantritt fixiert wurde. Wenn nicht, dann kündige in Schriftform. ramses90
M_L_
29. September 2019 um 18:00
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Und nicht nur in Schriftform (wie schon empfohlen und falls sich nichts im Vertrag findet) , sondern im eigenen interesse auch rechtzeitig: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigungsrecht-antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen_108994.html
Evtl. rechtliche Konsequenzen wollen trotzdem beachtet werden: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kuendigung-vor-arbeitsantritt-wirksam-oder-nicht_082667.html
mfg M.L.
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ccroxx
29. September 2019 um 18:07
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Vielen Dank, M_L_ . Vor allem der zweite Link ist sehr gut.