Nach einem Bewerbungsgespräch und einer telefonischen „Zusage“, bei der die wichtigsten Konditionen zur Stelle erklärt wurden, hat der AG nun einen schriftlichen, vom AG unterschriebenen, Arbeitsvertrag an den potentiellen AN zugeschickt. Nach „Bedenkzeit“ hat sich der potentielle AN nun entschieden, dass er/sie diesen Vertrag nicht unterschreiben möchte. Stellt der Vertrag nur ein Angebot dar und wenn der potentielle AN nicht unterschreibt, nimmt er/sie dieses nicht an - oder ist mit der positiven Antwort auf die telefonische Frage „Dürfen wir Ihnen einen Vertrag zusenden?“ bereits so etwas wie ein Vertrag zustande gekommen?
Vielen Dank!!