Arbeitsvertrag nur ein Angebot?

Nach einem Bewerbungsgespräch und einer telefonischen „Zusage“, bei der die wichtigsten Konditionen zur Stelle erklärt wurden, hat der AG nun einen schriftlichen, vom AG unterschriebenen, Arbeitsvertrag an den potentiellen AN zugeschickt. Nach „Bedenkzeit“ hat sich der potentielle AN nun entschieden, dass er/sie diesen Vertrag nicht unterschreiben möchte. Stellt der Vertrag nur ein Angebot dar und wenn der potentielle AN nicht unterschreibt, nimmt er/sie dieses nicht an - oder ist mit der positiven Antwort auf die telefonische Frage „Dürfen wir Ihnen einen Vertrag zusenden?“ bereits so etwas wie ein Vertrag zustande gekommen?

Vielen Dank!!

oder ist mit der positiven Antwort auf die telefonische
Frage „Dürfen wir Ihnen einen Vertrag zusenden?“ bereits so
etwas wie ein Vertrag zustande gekommen?

So lange keine Einigkeit über den vertragsinhalt besteht, müsste die Frage doch eher lauten: Dürfen wir Ihnen den Vertrags entwurf zusenden? Der Umstand, dass die gegenseite bereits unterschrieben hat, bedeutet nur, dass sie zu diesen - und nur zu diesen - Konditionen abzuschließen bereit ist. Es liegt am Empfänger, das Angebot anzunehmen und zu unterschreiben oder es bleiben zu lassen und abzusagen.

Wäre der Vertrag bereits rechtswirksam mündlich geschlossen, bräuchte es das Schriftstück ja gar nicht mehr!

Gruß
smalbop