Es kommt nicht darauf an, was der Absender zu erklären
glaubt, sondern nur darauf, wie die Erklärung vom Horizont des
objektiven Emfpängers aus zu verstehen ist.
Eben. Und genau darum will mir dein Ergebnis nicht einleuchten. Ich bestreite nicht, dass du Recht hast, zumal ich keine einschlägige Literatur oder Rechtsprechung kenne.
Aber wenn A und B einen Vertrag schließen und A genau weiß, dass B nicht versteht, was er da unterschreibt, weil er schon der Sprache nicht mächtig ist - wie kann A dann bei verständiger Würdigung (oder eben vom objektiven Empfängerhorizont aus) davon ausgehen, dass B das, was er dem äußeren Tatbestand nach erklärt hat, auch so gemeint hat?
Dies wiederum
steht ganz eindeutig im Vertrag.
Eben nicht. B hat das, was im Vertrag steht, ja gerade nicht gemeint, und wieso sollte A davon ausgehen dürfen, dass B das gemeint hat, wenn A doch WUSSTE, dass A es nicht verstehen konnte? Wie kann B das meinen, was in der Urkunde steht, wenn er die Sprache nicht spricht? Er kann es nicht so meinen. Und wenn er es nicht so meinen kann, wieso soll A als gleichsam objektiver Erklärungsempfänger trotzdem davon ausgehen dürfen?
Wenn jemand eine Erklärung
abgibt, ohne eine Vorstellung von deren Inhalt zu haben, ist
er sehr leichtsinnig. Das ist so, als würde man einen
Blanko-Scheck unterschreiben.
Ja, das mag ja sein. Aber sollte das, was du hier schreibst, der Rechtsprechung entsprechen, wäre das eher ein praxisorientiertes, von „Billigkeitserwägungen“ geprägtes Ergebnis. Dogmatisch bereitet es Bauchschmerzen.
Levay