Arbeitsvertrag nur zweisprachig gültig ?

Hallo !
Ein ausländischer AN ohne Deutschkenntnisse arbeitet auf Grundlage eines zweisprachigen AV ( Zeitvertrag ). Der AN wird genötigt, einen neuen AV nur in deutsch zu unterschreiben , den er natürlich nicht versteht.
Frage : ist dieser Vertrag gültig ?

Schon jetzt ein Danke !
Achim

Hallo,

Der AN wird genötigt, …

In welcher Form?

MfG

Ihm wird z.B. gesagt, wenn er nicht unterschreibt, gibt es kein Geld - er kann ja auch nach hause fahren .
Da gibt es so einige Druckmittel, wenn z.B. dein Vorarbeiter meint, du arbeitest zuwenig, ziehen wir Stunden ab .
Wenn Du mal damit zu tun bekommst, wirst Du über die Phantasie staunen, die einige Leute entwickeln !

Achim

Ja! Es kommt nicht darauf an, was der Absender zu erklären glaubt, sondern nur darauf, wie die Erklärung vom Horizont des objektiven Emfpängers aus zu verstehen ist. Dies wiederum steht ganz eindeutig im Vertrag. Wenn jemand eine Erklärung abgibt, ohne eine Vorstellung von deren Inhalt zu haben, ist er sehr leichtsinnig. Das ist so, als würde man einen Blanko-Scheck unterschreiben.

Hallo !

Ja, habe ich schon befürchtet.Aber es ist / war eine unmögliche Situation für den AN. Alternative : nach hause fahren, nachdem man tagelang nur für die Fahrkarte geschuftet hat.
Kein Einzelfall.

Entnervt
Achim - trotzdem Dank !

Jeder ist selber dafür verantwortlich
moin,

nun ml ehrlich, ist nicht jeder selber verantwortlich das er sich in einem fremden land zurechtfindet?
wenn also ein ausländischer mitbürger ein deutsches dokument nicht versteht, muss er es sich halt vom dolmetscher übersetzen lassen, auf seine kosten natürlich.

wenn ein deutscher im ausland ist muss er ja auch sehen wie er klarkommt.

warum sollen also i D alle mit extrawürsten behndelt werden???

auch wenn viele jetzt meinen ich habe was gegen ausländer, diesist nicht so,

ich bin nur der meinung das man erwarten kann das jeder der hier leben und arbeiten will auch unsere sprache beherrscht.

ist in anderen ländern der welt sogar gesetz.

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Es kommt nicht darauf an, was der Absender zu erklären
glaubt, sondern nur darauf, wie die Erklärung vom Horizont des
objektiven Emfpängers aus zu verstehen ist.

Eben. Und genau darum will mir dein Ergebnis nicht einleuchten. Ich bestreite nicht, dass du Recht hast, zumal ich keine einschlägige Literatur oder Rechtsprechung kenne.

Aber wenn A und B einen Vertrag schließen und A genau weiß, dass B nicht versteht, was er da unterschreibt, weil er schon der Sprache nicht mächtig ist - wie kann A dann bei verständiger Würdigung (oder eben vom objektiven Empfängerhorizont aus) davon ausgehen, dass B das, was er dem äußeren Tatbestand nach erklärt hat, auch so gemeint hat?

Dies wiederum
steht ganz eindeutig im Vertrag.

Eben nicht. B hat das, was im Vertrag steht, ja gerade nicht gemeint, und wieso sollte A davon ausgehen dürfen, dass B das gemeint hat, wenn A doch WUSSTE, dass A es nicht verstehen konnte? Wie kann B das meinen, was in der Urkunde steht, wenn er die Sprache nicht spricht? Er kann es nicht so meinen. Und wenn er es nicht so meinen kann, wieso soll A als gleichsam objektiver Erklärungsempfänger trotzdem davon ausgehen dürfen?

Wenn jemand eine Erklärung
abgibt, ohne eine Vorstellung von deren Inhalt zu haben, ist
er sehr leichtsinnig. Das ist so, als würde man einen
Blanko-Scheck unterschreiben.

Ja, das mag ja sein. Aber sollte das, was du hier schreibst, der Rechtsprechung entsprechen, wäre das eher ein praxisorientiertes, von „Billigkeitserwägungen“ geprägtes Ergebnis. Dogmatisch bereitet es Bauchschmerzen.

Levay