ist ein Arbeitsvertrag ohne Vereinbarung über die Arbeitsstunden zulässig? Und gelten dann automatisch irgendwelche (gesetzliche) Regelungen, was maximal an Arbeitszeit vom Arbeitgeber erwartet werden darf?
ist ein Arbeitsvertrag ohne Vereinbarung über die
Arbeitsstunden zulässig?
Eher etwas sinnlos, wenn man sich nicht vorher einig wird, wie die Arbeitszeit ist. Gabs keine mündliche Vereinbarung dazu? Steht absolut nichts im Vertrag dazu oder irgendwas Unklares? Wenn Letzteres, was?
Und gelten dann automatisch
irgendwelche (gesetzliche) Regelungen, was maximal an
Arbeitszeit vom Arbeitgeber erwartet werden darf?
der Chef wollte tatsächlich gar nichts reinschreiben. Kein Wort. Nichts Vages, nichts Unklares. Gar nichts. Und sich auch nicht im Gespräch äußern. Wäre so etwas rechtens?
Vielen Dank schon mal für den Hinweis auf das Arbeitsschutzgesetz. Obwohl ganze Branchen sich beim Lesen wahrscheinlich schlapplachen, oder? Aber gut zu wissen …
und wie macht er das mit dem Gehalt? Ist das auch unbekannt?
Also wenn er keine Stundenzahl und ein supi Gehalt reingeschrieben hat, würd ich den Vertrag so unterschreiben, 1-2 Stunden wöchentlich da erscheinen und das Geld nehmen…
ist ein Arbeitsvertrag ohne Vereinbarung über die
Arbeitsstunden zulässig? Und gelten dann automatisch
Kürzlich war hier oder vielleicht auch im Rechtsforum eine ähnliche Frage. Dort wurde nach der zulässigen Wochenarbeitszeit gefragt. Ich habe damals fürchterlich Haue bezogen, weil ich, in Unkenntnis der gesetzlichen Einzelheiten und Paragraphen, meine eigenen Berufserfahrungen aus meinen angestellten Tätigkeiten preisgab.
Um jetzt Deine Frage zu beantworten, es hängt ganz von Deiner Position und von der Firma ab. Auf die Gefahr hin wieder verdroschen zu werden, es gibt Arbeitsplätze die kennen keine 40 Stunden Woche, keine 5 Tage Woche und keinen geregelten Urlaub. Ob Du so einen bekommen sollst, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Je höher Dein Gehalt ist, umso eher fällst Du in die Kategorie.
Ein paar mehr Einzelheiten würde helfen, eine Einschätzung vorzunehmen.
ein paar Dinge mehr müsstest Du über den Vertrag und den AG schon äußern.
Z.B.
ist der AG tarifgebunden, gibt es also eine tariflich vereinbarte Arbeitszeit? Wird im Vertrag auf einen Tarifvertrag (ggf. auch Haustarif) bezug genommen?
zählst Du zu den „Leitenden Angestellten“? Denn dann bist Du nämlich halber Arbeitgeber und das Arbeitszeitgesetz gilt nicht mehr für Dich. Meist gibt es in dieser Position dann „Vertrauensarbeitszeit“. Was das heißt, ist denke ich klar …
ist ein Arbeitsvertrag ohne Vereinbarung über die
Arbeitsstunden zulässig?
Ich habe jetzt quer durchs Internet gesucht und viele Seiten gefunden, die Pflichtangaben des Arbeitsvertrages nennen. Stets war die Arbeitszeit dabei, aber eine Quelle für diese Pflicht wie beispielsweise einen Pragraphen habe ich nicht gefunden.
Ich habe jetzt quer durchs Internet gesucht und viele Seiten
gefunden, die Pflichtangaben des Arbeitsvertrages nennen.
Stets war die Arbeitszeit dabei, aber eine Quelle für diese
Pflicht wie beispielsweise einen Pragraphen habe ich nicht
gefunden.
habe mich ein bisschen aufgeregt und jetzt werden die Stunden doch im Vertrag drin stehen. Scheffe hatte irgendwie argumentiert, in der Abteilung würden doch alle irgendwie selbständig arbeiten (also quasi alle leitend) und es bräuchte ein Projekt eben so lange, wie es braucht. Das Gehalt dazu ist allerdings nicht das einer Führungskraft. ;o) Jetzt findet er zwar total unsinnig, dass ich stempeln will, aber ich fühl mich einfach wohler dabei.
Also vielen Dank an alle für die Rückendeckung und die Infos!