Hallo liebe Experten/Expertinnen,
wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus, wenn zwar ein schriftlicher Arbeitsvertag vorliegt, dieser aber weder von AG noch von AN unterschrieben wurde. Unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht seit dem 27.06.06 mit 3 monatiger Probezeit.
Es wurde aber zu keiner Zeit über Probezeit, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch oder dergleichen gesprochen. Offiziel also hat der AN seinen Arbeitsvertrag noch nie gesehen. Gehalt wurde natürlich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.
Selbst wenn ein Arbeitsvertrag keiner schriftlichen Form bedarf, wo ist es festgelegt wieviel Urlaubsanspruch, Gehalt…vereinbart wurde…?
Vielen Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Grüße
Lena
Hallo
Erklär mir doch einmal bitte, wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen kann, der AN aber bestreitet, daß jemals über Probezeit, Küfrist, Urlaub oder dergleichen gesprochen wurde? Was steht denn dann außer dem Namen der Parteien im AV? Wie hat der AN denn seinen AV „inoffiziell“ gesehen? Und letztendlich, warum ist der Umstand der Probezeit so wichtig, wenn sie doch scheinbar seit Ende September eh schon abgelaufen ist?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
der Arbeitsvertrag liegt vor, im Büro in einen Ordner geheftet. AN hat ihn natürlich gesichtet, um überhaupt zu wissen wieviele Tage Urlaub und GEhalt…hat ihn also stillschweigend akzeptiert. Er ist deswegen nicht unterschrieben, weil der AG den Vertrag nie mit AN „durchgegangen“ ist und offiziel nie darüber gesprochen wurde. Mich interessiert einfach wie die Kündigungsfristen bei einem nicht unterschriebenen Vertrag sind. Genauso wie bei einem mündlichen? Vier Wochen?
Gruß
lena
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Hallo
Wenn der AN den AV gesichtet und seiner Aussage nach aus stillschweigend akzeptiert hat, dann gelten die Kündigungsfristen, die im Vertrag stehen. Auch ohne Unterschrift.
Steht theoretisch nichts dazu im Vertrag oder der AN hat den AV theoretisch nicht akzeptiert, gelten - wenn kein TV Anwendung findet und etwas anderes regelt - die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Gruß,
LeoLo