Arbeitsvertrag privater PKW

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ein AN arbeitet schon seit Jahren im öffentlichen Dienst. Seinerzeit hat er einen AV mit folgendem Satz unterschrieben „Der AN ist verpflichtet seinen privaten PKW für Dienstreisen einzusetzen. Die Abrechnung der FK erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes. Das Kilometergeld wird ausschließlich für die in der Dienstreisegenehmigung bewilligten Dienstreisen erstattet. Eine Haftung des AG ist ausgeschlossen“

Dies hat den AN auch nie gestört und immer bereitwillig getan. Nun hat der AN aber im Rahmen einer Dienstreise einen Unfall und sein Auto hat wirtschaftlichen Totalschaden. Aufgrund der vielen Kilometer ist der Restwert sehr gering, der AN kann sich damit kein vernünftiges Familienauto kaufen.

Da der AN momentan alleinverdiener ist möchter er bis zur Beschaffung eines neuen PKWs warten bis seine Ehefrau wieder arbeiten geht.

Finanziell ist eine Kreditaufnahme für ein Auto nicht möglich.

Kann der AG den AN in diesem Fall kündigen oder ist zu überlegen ob die Vertragsklause nichtig geworden? Es kann ja auch von einer Benachteiligung nach §307 BGB ausgegangen werden? Oder?

Es stehen mehrere Dienstwagen zur Verfügung.

Gruß
Fipse

Kann der AG den AN in diesem Fall kündigen

aus welchem grund ? (übrigens: die klausel -unabhängig von ihrer wirksamkeit- verlangt nicht, dass der AN ein kfz besitzt bzw. dieses führen dürfte)

oder ist zu
überlegen ob die Vertragsklause nichtig geworden?

was hat die vertragsklausel mit einer kündigung zu tun ?

Es kann ja
auch von einer Benachteiligung nach §307 BGB ausgegangen
werden? Oder?

kann sein. geht es nun um eine kündigung oder um die wirksamkeit der klausel ?

Im Grunde geht es in diesem hypothetischen Fall um beides.

Der AG droht mit Abmahnung und Kündigung um den AN unter Druck zu setzen.

Der AN hatte einen Antrag gestellt für angeordneten Bereitschaftsdienst einen Dienstwagen mit nach Hause zu nehmen daraufhin diese Drohgebärde.

Eine Nichtigkeit der Klausel wäre schon sehr interessant.

Gruß
Fipse

Eine Nichtigkeit der Klausel wäre schon sehr interessant.

„Der AN ist verpflichtet seinen privaten PKW für Dienstreisen einzusetzen. Die Abrechnung der FK erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes. Das Kilometergeld wird ausschließlich für die in der Dienstreisegenehmigung bewilligten Dienstreisen erstattet. Eine Haftung des AG ist ausgeschlossen“

gegen den einsatz des fahrzeugs zu diensreisen ist wohl nichts einzuwenden, zumal alle kosten ersetzt werden. dies setzt natürlich voraus, dass überhaupt ein eigener pwk zur verfügung steht.
mit sicherheit ist jedenfalls der letzte teil der klausel (letzter satz) unwirksam (wenn keine besondere kompensation für die solche schäden durch den AG gezahlt werden). denn die grundsätze zur haftung des AG sind indisponibel…

das heißt, dass grds. eine (anteilige) haftung des AG besteht. nun kommt es auf die umstände des einzelfalls an, insbesondere ob dem AN der beweis gelingt, dass der schaden nicht grob fahrlässig zustande kam. da die grundsätze des innerbetrieblichen schadensausgleichs bei der arbeitgeberhaftung (§ 670 bgb analog; grundlegend: BAG Urteil vom 08.05.1980 - 3 AZR 82/79 ) von einem laien nicht zu beurteilen sind, sollte man sich mit einem FA für’s arbeitsrecht auseinandersetzen.

was die sache mit abmahnung und kündigung auf sich hat bzw. worauf sie sich stützt, habe ich noch immer nicht begriffen…

Der AG will das der AN von dem Geld was die Vollkasko für das Auto bezahlt hat ein neues Auto kauft. Aufgrund der vielen KM die der AN vor allem wegen den DR runter hatte hat das Auto einen sehr niedrigen Restwert erziehlt womit sich kein wirklich verkehrssichers und akzeptabeles Familienauto finanzieren lässt.

Der AN möchte daher abwarten bis in der Familienkasse etwas mehr Geld zur verfügung ist und ein vernünftiges Auto kaufen. Der AG sieht hier einen Grund von Vertragverletzung zu sprechen weil der AN angeblich ein Auto vorweisen müßte.

Um den AN unter Druck zu setzen werden dessen Vorgesetzter und auch der AN selber von anderen AL aber auch vom Personalchef des Vetragsbruchs bezichtigt und er wird unter Druck gesetzt.

Kann man sich da gegen wehren?

Gruß und vielen Dank

Fipse

Um den AN unter Druck zu setzen werden dessen Vorgesetzter und
auch der AN selber von anderen AL aber auch vom Personalchef
des Vetragsbruchs bezichtigt und er wird unter Druck gesetzt.

Kann man sich da gegen wehren?

natürlich kann man dagegen vorgehen, wenn dritte eine unwahrheit kundtun (außergerichtlich: strafbewehrte unterlassungserklärung). aber ob das AV dadurch gefördert wird, ist eher fraglich.
man kann auch gerichtlich feststellen lassen, dass die klausel unwirksam ist oder (kostengünstiger) sich nicht unter druck setzen lassen.

Dem AN geht es weder ums REcht haben noch darum viel Staub aufzuwirbeln.

Er ist nur so erschrocken was nach vielen Jahren gute Arbeit ohne irgendwelche Beanstandungen auf einmal im öffentlichen Dienst für Aktionen gestartet werden und alles nur weil er einen Antrag gestellt hat einen Dienstwagen im Rahmen der vertraglich vorgeschrieben 24h Bereitschaft mit nach Hause nehmen zu dürfen.

Wenn alles hart auf hart kommt ist noch ein Auto auf seine Frau zugelassen. Dieses wird aber in der Familie geteilt er nutze es aber wo immer es geht im Moment.

Im März / April gibt es dann auch ein neues Auto und alles ist wie vor dem Umfall.

Er möchte nur diesen Terror und diesen Druck nicht so hinnehmen.

Wollte hier bloß einmal nachfragen bevor er die großen Geschütze mit einer Fachanwältin auffährt
Gruß

Wollte hier bloß einmal nachfragen bevor er die großen
Geschütze mit einer Fachanwältin auffährt

eine beratung durch einen FA ist nie verkehrt und davon bekommt der AG im regelfall auch nichts mit.