Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein AN arbeitet schon seit Jahren im öffentlichen Dienst. Seinerzeit hat er einen AV mit folgendem Satz unterschrieben „Der AN ist verpflichtet seinen privaten PKW für Dienstreisen einzusetzen. Die Abrechnung der FK erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes. Das Kilometergeld wird ausschließlich für die in der Dienstreisegenehmigung bewilligten Dienstreisen erstattet. Eine Haftung des AG ist ausgeschlossen“
Dies hat den AN auch nie gestört und immer bereitwillig getan. Nun hat der AN aber im Rahmen einer Dienstreise einen Unfall und sein Auto hat wirtschaftlichen Totalschaden. Aufgrund der vielen Kilometer ist der Restwert sehr gering, der AN kann sich damit kein vernünftiges Familienauto kaufen.
Da der AN momentan alleinverdiener ist möchter er bis zur Beschaffung eines neuen PKWs warten bis seine Ehefrau wieder arbeiten geht.
Finanziell ist eine Kreditaufnahme für ein Auto nicht möglich.
Kann der AG den AN in diesem Fall kündigen oder ist zu überlegen ob die Vertragsklause nichtig geworden? Es kann ja auch von einer Benachteiligung nach §307 BGB ausgegangen werden? Oder?
Es stehen mehrere Dienstwagen zur Verfügung.
Gruß
Fipse