Arbeitsvertrag: Provision einfach gestrichen?

Hallo Zusammen,

ich arbeite seit 2006 bei einer Firma in einem Angestelltenverhältnis. Ich beziehe Fixum + Provision.

Folgendes steht im Arbeitsvertrag:

„Die Vergütung wird am […] fällig.

Parallel dazu erfolgt eine Provisionsberechnung für die Betreuung der akquirierten Kunden. Dabei wird die Kundenwertschöpfung aus den eigenen getätigten Umsätzen, sowie aus den Umsätzen der Niederlassung gebildet. Die genaue Berechnungsgrundlage finden Sie als Erklärung in den Dokumenten im Intranet.

Übersteigt der dabei errechnete Betrag das monatliche Bruttogehalt, so wird der überschüssige Differenzbetrag als Provisionsvergütung zusätzlich mit ausbezahlt. Diese Auszahlung erfolgt jeweils um zwei Monate versetzt mit der Gehaltsabrechnung des Angestellten.

Hinweis: Die Zahlung dieser Provision gilt generell als Sondervergütung und kommt erst bei vollständiger Rechnungsbegleichung durch den Kunden zum Tragen. Offene Forderungen mit über 60 Tagen Fälligkeit entfallen aus der Provisionsberechnung.

Mit der Vergütung insgesamt sind evtl. anfallende Mehrarbeits- und Überstunden abgegolten. Die Provisionszahlung ist eine zusätzliche, freiwillige Zahlung der Firma.“

Die Provisionsberechnung gilt seit ich in der Firma bin. Nun will aber die Geschäftsleitung ein neues System einführen bei dem ich um einiges weniger verdiene. Als ich sagte, dass ich das so nicht akzeptiere meinte mein Vorgesetzter wenn ich nicht unterschreibe gibt es gar keine Provision mehr da es ja eine freiwillige Zahlung sei.

Kann mir wirklich einfach so die Provision gestrichen werden?

Nein. Es gilt pacta sunt servanda. Freiwillige Zahlungen können gestrichen werden. Es kommt auf die Art des Freiwilligkeitsvorbehalts an. Ich rate dazu, ggf. einen Rechtsanwalt zu konsultieren.