Arbeitsvertrag Recht?

Hallo Community,
ich habe dieses Jahr einen Arbeitsvertrag für den 0x.0x.2013 Unterschrieben. Nun hat mich diese Woche die Personalabteilung angerufen das sich „kleine Details“ im Arbeitsvertrag geändert haben und ich solle den neuen sobald er da ist Unterzeichnen. Na gut dachte ich mir kann ja kein Problem sein. Nachdem der neue Vertrag dann da war und ich diesen mehrmals gelesen habe musste ich feststellen das der neue Vertrag definitiv eine Verschlechterung für mich ist sowohl Gehalt wie auch andere dinge.
Muss ich nun den neuen Arbeitsvertrag Unterzeichnen oder kann ich sagen das ich es bei dem alten Vertrag belassen will?
Zu dem neuen Vertrag würde ich auch nicht arbeiten wollen^^
Hoffe es hat jemand eine Antwort.

Hallo, die Frage wäre: wurde der Arbeitsvertrag vor oder nach Aufnahme der vereinbaren Täötigkeit geändert. Nach 'Aufnahme der Tätigkeit wäre es ein Änderungsvertrag der der Zustimmung beider Parteien (AN und AG) bedarf.LG

wieso soll das wichtig sein? der vertrag ist gültig, sobald er geschlossen wurde!

ich werde die stelle erst antretten, den vorher vereinbarten vertrag habe ich schon unterzeichnet. den neuen nicht und will ich eig auch nicht.

Der geschlossene Vertrag muß erst erfüllt werden in diesem Fall durch die Arbeitsaufnahme. Sonst kann ein Vertrag nichtig sein, wenn eine der Parteien (AG oder AN) nicht die vertraglichen Leistungen erbringt. Diese Partei ist hierbei dann auch Schadensersatzpflichtig.

ich werde die stelle erst antretten, den vorher vereinbarten vertrag habe ich schon unterzeichnet. den neuen nicht und will ich eig auch nicht

also kann ich als AN sagen das ich es bei dem alten vertrag belassen will und keinen neuen unterzeichne?

Den Vertrag schriftlich zurückweisen und die Arbeit auf jeden Fall zum vereinbarten Termin aufnehmen, sonst hat der AG (nach Abmahnung) das Recht auf fristlose Beedigung des Vertragsverhältnisses.Auch könnte hierbei Forderung des AG auf Schadensersatz entstehen.

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Ganz einfach: JA, muß aber schriftlich erfolgen.

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FAQ:1129
Hallo,

da Du FAQ:1129 nicht gelesen/verstanden/beachtet hast, kriegst Du auch nur halbrichtige bzw. komplett falsche Antworten eines Möchtegern-Experten.

&Tschüß
Wolfgang

FAQ:1129…
… gilt auch für Antwortende, wie Du dem auch bei Dir erscheinenden Vorschalttext entnehmen könntest, wenn Du ihn den lesen/verstehen/beachten würdest.
Im Übrigen sind Deine Antworten arbeitsrechtlich eine krude Mischung aus Halbwahrheiten und total Falschem.

Kopfschüttelnd
Wolfgang

Ganz einfach: JA, muß aber schriftlich erfolgen.

Warum sollte das Ganze schriftlich erfolgen müssen?

Gruß

TET

aha, da kannst du mir doch bestimmt mal die quellen nennen, das ein vertrag deswegen nicht gilt, weil er nichtig werden könnte und trotzdem eine schadensersatzpflicht begründet. und wenn wir dabei sind, das simple nicht erfüllen reicht eben nicht für die nichtigkeit eines arbeitsvertrages!

ich sag nur experten forum, troll bitte wo anders

soso, quellen? und die bitte mit hausnummern die es wirklich gibt…