folgendes Problem. Ein AN ist seit 3 Jahren in einer Firma beschäftigt. Die ersten beiden Jahre nur als Sainsonmitarbeiter. Das dritte Jahr einen Jahresvertrag der am 31.12.2009 abläuft.
Ein neuer Vertrag als unbefristeter (1.1.2010) liegt vor. Nun der Haken an der Geschichte. Der AN soll eine Leitende Funktion in dem Betrieb einnehmen. Personal beaufsichtigen/verantwortlich, Dienstpläne schreiben, Budget verwalten u.s.w.
Das Gehalt liegt bei ca. 1500-1600 € Brutto, es werden 28 Tage Urlaub gegeben, keinerlei Sonn und Feiertagszuschläge geleistet und eine Wochenmehrabreit ist ohne Vergütung bis zu 45Stunden zu leisten. Zum AG/Betrieb, es handelt sich um öffentlichen Dienst. Wer würde so einen Vertrag unterschreiben?
Ist das nicht ein Knebelvertrag? Der AG weiß das der AN in 6 Monaten jedes Wochenende und jeden Feiertag arbeiten wird. (reinste abzocke)
was ist denn genau mit „öffentlicher Dienst“ gemeint? Werden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TvÖD) im Vertrag in Bezug genommen?
Sonn- und Feiertagszuschläge sind gesetzlich kein Muss, ebenso auch 28 Tage Urlaub über dem gesetzlichen Minimum. Wenn aber wirklich öffentlicher Dienst vorliegt und die Tarife gelten, sieht es anders aus. Auch bei der Beurteilung des Verdienstes käme es auf die tarifliche Vergütungsgruppe an.
„Dienstpläne schreiben“ und „Mitarbeiterverantwortung haben“ ist jedenfalls ein weites Feld, es kommt auf die Art und Anzahl Unterstellten und die Reichweite der Befugnisse an, ob man denn auf die Personaldisposition umfassenden Einfluss hat (wie viele Leute und wer soll wo und wann arbeiten kommen und was dann machen) oder nur Namen in ein Raster einteilt.
„Mitarbeiterverantwortung“ kann von „mir haben sie einen Praktikanten zur Seite gestellt, den ich anlernen soll und für den ich verantwortlich bin“ bis hin zu disziplinarischen Befugnissen (habe ich Weisungsrechte gegenüber den mir unterstellten AN und darf ich die AN abmahnen und kündigen?) auch alles mögliche sein.
also öffentlicher Dienst, es handelt sich um Tourismus Branche (in dem oben genannten Fall um einen Campingplatz) Sprich der AN soll die Leitung dieses Platzes übernehmen. Er hat sowohl einen Praktikanten als auch zwischenzeitlich Auszubildene. 4 Mitarbeiter müssen eingearbeitet/angelernt werden, dienstpläne für geschrieben werden und auch im Grunde die Verantwortung für übernommen werden. Also wenn die was falsch machen soll der AN beim Chef dafür grade stehen.
Mit den Verträgen kennt der AN sich nicht wirklich aus. Allerdings denkt er das 1500-1600€ doch bei der Bandbreite an Verpflichtungen etwas zu wenig ist oder irrt er sich da?
Es fallen in diesen besagten 6 Monaten ca 160-180 Überstunden an, (die aufgrund Unterbesetzung nicht umgangen werden können) wenn allerdings die 45 Stunden Woche greift würden 120 Stunden wegfallen. BZW würde der AN dem AG schenken.
vergessen zu erwähnen, der AN darf keine Personalentscheidungen treffen was Kündigungn oder Einstellungen betrifft.
Vielleicht auch noch Interessant, die Überstunden die in den 6 Monaten geleistet wurden bisher, dienten dazu den Winter zu überbrücken, da im Winter weniger Arbeit anfällt.
nach erkundigen bei den Arbeitskollegen handelt es sich in der Firma um frei verhandelbare Verträge. Es gibt keine Tarifverträge. wobei eine Tourismus GmbH doch eigentlich zum öffentlichen Dienst zählt oder vertue ich mich da jetzt?
Verantwortung für Praktikanten und Azubis ist vergütungstechnisch in aller Regel unbedeutend, jeder AN kann auch regelmäßig mit der Ausbildung von Azubis konfrontiert sein, ohne damit eine Vergütungsstufe höher zu rutschen.
Und die Dienstpläne für einen Campingplatz zu schreiben, womöglich noch für dieselben Kandidaten, dann auch.
Tarifverträge für Campingplätze gibt es meines Wissens auch nicht, daher sind die 1600 Euros grds. nicht zu beanstanden.