Hallo,
Guten Morgen:
jemand hat einen befristeten Arbeitsvertrag für eine
Elternzeitvertretung. In dem Vertrag steht jetzt kein Datum
(muß ja auch nicht), wann der Vertrag endet. Was passiert
aber, wenn die Mitarbeiterin eine Verlängerung der Elternzeit
beantragt? Endet der Vertrag dann trotzdem zu dem Datum, an
dem die Mitarbeiterin wiedergekommen wäre?
Erstmal ist es nicht Sache des befristet eingestellten Mitarbeiters in Erfahrung zu bringen, ob und wann der Sachgrund endet… (klar, man weiß es idR schon…)
Es ist Sache des Vorgesetzten/Personalverantwortlichen, den befristeten Mitarbeiter über die Erreichung des Sachgrundes und somit das Ende des Arbeitsvertrages zu informieren…
Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15 (2) sagt dazu aus:
„Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung“
Ergo, ohne Unterrichtung des AGs, kein Ende des AV
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Danke schon mal im Voraus!
Bitte und Gruß
MG