Auf den gesetzlichen Mindesturlaub von (hier) 20 Tagen kann man nicht wirksam verzichten. Der AN muß den Urlaub also „nur“ beantragen und ggf die Genehmigung einklagen / per einstweilige Verfügung durchsetzen. Wie lange das Arbeitsverhältnis dann noch dauert, ist natürlich immer schwer zu sagen… Wenn es im Betrieb einen BR gibt, sollte der zunächst angesprochen werden.
wie bereits geantwortet gibt es einen im Bundesurlaubstgesetzt geregelten MINDESTURLAUB.
4 Wochen - d. h. hast du ne 6-Tage-Woche, dann sind es 24 Tage, bei ner 5-Tage-Woche sind es 20 Tage, arbeitet jemand nur 2 Tage in der Woche sind es 8 Tage Urlaub, die ihm zustehen.
11 Tage bei einer 5-Tage-Woche sind definitiv nicht korrekt und du könntest dagegen klagen.
Aber halt …
… ist dein „Chef“, der der Meinung ist, dass das alles OK wäre vielleicht nur ein Abteilungsleiter, der sich aufs Lohnbüro verlässt („Die machen das alles immer richtig“)?
Vielleicht könnte es sein, dass euer Lohnprogramm nur „ganze Tage“ berechnen kann: 11 Tage x 8 (Regel-)Stunden wären 88 Stunden „frei“ - bei 20 Stunden in der Woche wären wir wieder bei den 4 Wochen Urlaub.