Guten Tag,
kurze Schilderung des Sachverhalts:
jemand beabsichtigt seinen Arbeitgeber zu wechseln. Zwei der Bewerbungen sind ihm dabei besonders wichtig. Eine davon in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt (nenn ich jetzt mal AG1), die andere in einer relativ heimatnahen Verwaltung mit gutem Jobangebot (AG2). Die wichtigere von beiden ist ihm dabei allerdings auf jeden Fall die erste. Bewerbungsschluss dort war bereits Mitte November 2009. Mitte Dezember erhält der Bewerber dann eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bei AG2. Da man von einer Landeshauptstadt rasche Entscheidungen erwarten würde, geht er davon aus, dass AG1 sich mittlerweile schon entschieden hat, und zwar gegen ihn. Deshalb gibt er sich bei AG2 umso mehr mühe. Die Zusage kam schon 3 Tage später per Telefon und nach dem Wochenende noch mal schriftlich. Man wird gebeten die Kündigungsfristen in Erfahrung zu bringen, zu kündigen und dem neuen Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Das tut der Bewerber auch genau in dieser Reihenfolge.
Kurz darauf kommt dann doch die Einladung zum Vorstellungsgespräch bei AG1, dem eigentlichen Favoriten. Auch hier kommt die Zusage 3 Tage später telefonisch.
Von Anfang an war dem Bewerber klar, AG1 hat Vorrang. Jetzt kriegt er aber Angst, dass er durch seine Zusage bei AG2 eine Verpflichtung ihm gegenüber eingegangen ist. Immerhin hat er seine telefonische Zusage ja auch noch mal schriftlich bestätigt.
Ich hoffe jemand kann mir eine klare Antwort auf dieses Fallbeispiel geben. Bitte keine „ich könnte mir vorstellen, dass…“ oder „also ich glaube…“ Aussagen. Nur klare Antworten bitte.
Und bitte schnell. Aus der Antwort muss ich bis Montag ein 5 seitiges Referat für die FH, Fach Personalwesen zusammenwursteln.
Danke