Arbeitsvertrag - schriftliche zusage des AN

Guten Tag,

kurze Schilderung des Sachverhalts:
jemand beabsichtigt seinen Arbeitgeber zu wechseln. Zwei der Bewerbungen sind ihm dabei besonders wichtig. Eine davon in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt (nenn ich jetzt mal AG1), die andere in einer relativ heimatnahen Verwaltung mit gutem Jobangebot (AG2). Die wichtigere von beiden ist ihm dabei allerdings auf jeden Fall die erste. Bewerbungsschluss dort war bereits Mitte November 2009. Mitte Dezember erhält der Bewerber dann eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bei AG2. Da man von einer Landeshauptstadt rasche Entscheidungen erwarten würde, geht er davon aus, dass AG1 sich mittlerweile schon entschieden hat, und zwar gegen ihn. Deshalb gibt er sich bei AG2 umso mehr mühe. Die Zusage kam schon 3 Tage später per Telefon und nach dem Wochenende noch mal schriftlich. Man wird gebeten die Kündigungsfristen in Erfahrung zu bringen, zu kündigen und dem neuen Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Das tut der Bewerber auch genau in dieser Reihenfolge.
Kurz darauf kommt dann doch die Einladung zum Vorstellungsgespräch bei AG1, dem eigentlichen Favoriten. Auch hier kommt die Zusage 3 Tage später telefonisch.
Von Anfang an war dem Bewerber klar, AG1 hat Vorrang. Jetzt kriegt er aber Angst, dass er durch seine Zusage bei AG2 eine Verpflichtung ihm gegenüber eingegangen ist. Immerhin hat er seine telefonische Zusage ja auch noch mal schriftlich bestätigt.

Ich hoffe jemand kann mir eine klare Antwort auf dieses Fallbeispiel geben. Bitte keine „ich könnte mir vorstellen, dass…“ oder „also ich glaube…“ Aussagen. Nur klare Antworten bitte.

Und bitte schnell. Aus der Antwort muss ich bis Montag ein 5 seitiges Referat für die FH, Fach Personalwesen zusammenwursteln.

Danke

Hallo.
Sobald der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag eingegangen ist, hat er sich dazu verpflichtet die Stelle anzunehmen. Rein rechtlich gesehen ist AG2 also im Vorteil.
Aber auf dem Arbeitsmarkt sind Menschen und mit Menschen kann man reden. Also müsste der Arbeitnehmer ein schnelles Gespräch mit dem AG2 suchen um herauszufinden, ob er eine Chance hat den Vertrag zu sprengen. Guck mal im Arbeitsgesetz unter Arbeitsvertrag. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass jeder schriftl. Vertrag in einem bestimmten Zeitraum gecancelt werden darf.
Ich hoffe das hilft dir ein bischen weiter. Es gibt eine Rechtsseite im Internet die dir bestimmt weiterhilft:
http://www.gesetze-im-internet.de/
Da einfach mal den Suchbegriff eingeben. Die hat mir auch schon oft den Hals gerettet.
MfG
FatDamon84

Über Umgangsformen im Internet und die FAQ:3138
Hallo

Aus der Antwort muss ich bis Montag ein 5
seitiges Referat für die FH, Fach Personalwesen
zusammenwursteln.

FAQ:3138

Und bitte schnell. (…)
Ich hoffe jemand kann mir eine klare Antwort auf dieses
Fallbeispiel geben. Bitte keine „ich könnte mir vorstellen,
dass…“ oder „also ich glaube…“ Aussagen. Nur klare
Antworten bitte.

Das ist imho schon fast eine unverschämte Bitte, wenn man andere schon seine Hausaufgaben machen lassen will…

Gruß,
LeoLo