Arbeitsvertrag Schweiz, aber Wohnort BRD

Hallo,
ich bin kurz davor mit einem Schweizerunternehmen einen Arbeitsvertrag abszuschliessen.
Da ich nicht in der Schweiz gemeldet bin, möchtet ich meinen deutschen Wohnort als Wohnsitz behalten.
Mein Job beinhaltet eine europaweite Reisetätigkeit für das Schweizer Unternehmen mit einem zu erwartenden Aufenthalt von circa 5 Tage pro Monaten in der Schweiz.
Meine Fragen:
* wo muss ich mein Gehalt versteuern
* wo muss ich mich Kranken-/Sozialversichern
* benötige ich ein Schweizer Bankkonto
* Was gibt es sonst noch zu beachten

Hallo!
Leider kann ich dir dazu keine Antworten geben, da ich in der Schweiz lebe und arbeite. Ich habe mich also mit diesen Fragen nie beschaeftigen muessen. Sorry!

Hallo

Dazu sende ich Ihnen einen Link mit wertvollen Infos diesbezüglich.

http://www.grenzgaenger-schweiz.net/

Weitere Auskünfte bekommen Sie von der Firma in der Schweiz mit welcher Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen. Diese Firma muss die rechtlichen Schritte unternehmen, wenn sie Jemanden anstellt.

Gruss
A. Weber

Meine Fragen:
* wo muss ich mein Gehalt versteuern
* wo muss ich mich Kranken-/Sozialversichern
* benötige ich ein Schweizer Bankkonto
* Was gibt es sonst noch zu beachten

Sorry, das ist nicht mein Gebiet. Immerhin weiss ich aus Erfahrung, dass die kantonalen Steuerbehörden - so ärgerlich sie sein können - in der Regel kompetent und freundlich Auskünfte erteilen.

Hallo,

soweit ich weiss, gibts eine Kopfsteuer in der Schweiz, die man in der Schweiz auch als AN mit Wohnsitz in D abführen muss. D.h., diese Steuer wird vom Lohn also direkt abgeführt. Das selbe gilt für die Krankenversicherung etc. Selten werden die dt. Versicherungen anerkannt.
Für die Lohnauszahlung ist ein schweizer Konto nötig, allein um die Transferkosten ins Ausland zu sparen. Ich favorisiere dabei das Postkonto, da man dort schweizweit an den vielen Automaten der Postbank abheben kann, bei den „normalen“ Banken hat man das Problem, dass es evtl. gerade vor Ort keinen Automaten gibt.
Den Hauptwohnsitz in D kann man problemlos behalten, nur muss man seine schweizer Wohnadresse bei den schweizer Behörden melden.

Hm, da Du wohl aber eher nur 5 Tage direkt in der CH bist, kann ich für meine Aussagen nicht 100% bürgen. Zumindest was die Meldepflicht eines Wohnsitzes betrifft. Wenn Du dort in einer Firmenwohnung oder Hotel unterkommst, wirst Du es wohl nicht melden müssen. Genaueres erfährst Du aber auf den Ämtern der Schweiz.

Gruß Nico

…Schweizerunternehmen einen

Arbeitsvertrag abszuschliessen.
Da ich nicht in der Schweiz gemeldet bin, möchtet ich meinen
deutschen Wohnort als Wohnsitz behalten.
Mein Job beinhaltet eine europaweite Reisetätigkeit für das
Schweizer Unternehmen mit einem zu erwartenden Aufenthalt von
circa 5 Tage pro Monaten in der Schweiz.
Meine Fragen:
* wo muss ich mein Gehalt versteuern
* wo muss ich mich Kranken-/Sozialversichern
* benötige ich ein Schweizer Bankkonto
* Was gibt es sonst noch zu beachten

Hallo ich bin kein Steuerexperte aber:

cih denke Du musst Dein Gehalt an Deinem Wohnort versteuern…leider.
Ebenso wirst Du in D die Krankenkasse brauchen, da Du im Krankheitsfall dort behandelt werden willst. Wie ich aus Erfahrung weiss sind die Deutschen nicht sehr international und mit einer CH Versicherungskarte werden die Dich wie einen Aussätzigen ansehen.
Ein CH Bankkonto brauchst Du sicher nicht, die können Dein Gehalt auf jedes Konto der Welt zahlen…es sei denn Du möchtest das.

Es gibt eine Grenzgängervereinigung im Netz, da kannst Du auch mal noch fragen

Grüsse

ssch

gruerzi wohl ,
leider kann ich ihnen zu diesem Thema garnichts sagen.

liebe grüße aus dem Norden Stefan

hallo rohju

du bist dann sogenannte/r grenzgänger/in.
dein lohn wird in der schweiz zu ca 9-12% quellenversteuert, dh die schweiz zieht dir vom lohn direkt eine steuer ab( höhe richtet sich nach kindern, kirche und verheiratet oder nicht/ im internet findest du die quellensteuer-tabellen des kantons in dem die firma ihren sitz hat).
jedoch auch vater staat deutschland will seinen anteil, dh du wirst die steuererklärung auf deutscher seite ausfüllen müssen, kannst dann aber die steuern aus der schweiz miteinbeziehen.

kranken/sozielversicherung passiert in der schweiz (pflicht!!!)
zur krankenversicherung: das ist ein extra thema für sich, da francise-system…frage ggf. nochmal konkret, falls du hilfe brauchst!

ch-bankkonto: ja, unbedingt!!

werde in der schweiz gewerkschaftsmitglied (je nach branche unia, vpod ect) die helfen dir bei allen wichtigen fragen zu arbeitsvertrag, steuern, versicherungen und rente usw! (sehr hilfreich)

ich hoffe das hilft dir ein bissle weiter…

mitra

Hallo,
alle Fragen kann ich Ihnen nicht beantworten.
Wenn Ihr Arbeitgeber in der Schweiz ist, müssen Sie in eine schweizer Krankenversicherung eintreten.
Wenn Sie Gehalt in Schweizer Franken beziehen, müssen Sie ein Konto haben, auf das dieses Gehalt überwiesen wird.
Sie bezahlen Steuern in der Schweiz. Wenn Sie im deutschen Grenzgebiet wohnen, müssen Sie durch das Doppelbesteuerungsabkommen, auch dort nochmals kräftig zahlen.

Ich würde Ihnen von daher zuraten, Wohnsitz in der Schweiz zu nehmen.

Wie es ist, wenn Sie nur 5 Tage pro Monat in der SChweiz sind, kann ich Ihnen nicht beantworten.
Mit freundlichem Gruss GuJo

kann ich dir nicht helfen.

Tschuldigung die späte Antwort. War Auslandabwesend.
Hat sich die Frage erledigt? Sonst kurz bei mir melden.

Gruss, mirti