Liebe/-r Experte/-in,
es geht um folgenden Fall und ich bräuchte eine Einschätzung von Ihnen.
Der Arbeitsvertrag eines Quereinsteigers (Berufssschullehrer) ist unbefristet, allerdings mit der Klausel, dass er die Lehramtsprüfungen bestehen muss. Bestehe er diese nicht „wird das Arbeitsverhältnis beendet“. Eine Frist ist nicht angegeben. Jetzt ist der Katastrophenfall eingetroffen und die Prüfungen wurden nicht bestanden. Am 17.01. kam der Brief, dass die Prüfungen nicht bestanden wurden. Eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen wurde eingeräumt. Über eine Kündigung steht nichts drin. Im Brief an die Schule steht aber, dass das Arbeitsverhältnis „vertragsgemäß“ bis 31.1. endet. Man selber bekommt wohl in den nächsten Tagen noch eine seperate Kündigung.
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Frage: kann ich in der Widerspruchsfrist überhaupt gekündigt werden wenn im Vertrag doch keine Frist angegeben ist?
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Frage: bis wann müsste die Kündigung dann da sein, dass sie überhaupt rechtens ist? Es kann doch nicht sein, dass man von heute auf morgen arbeitslos wird!
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Frage: wenn man jetzt Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung bis zum 31.1. einlegen würde, ist die Kündigung dann ausgesetzt oder rechtswidrig?
Danke im voraus.
LG
J.