Arbeitsvertrag so einfach kündbar?

Liebe/-r Experte/-in,

es geht um folgenden Fall und ich bräuchte eine Einschätzung von Ihnen.

Der Arbeitsvertrag eines Quereinsteigers (Berufssschullehrer) ist unbefristet, allerdings mit der Klausel, dass er die Lehramtsprüfungen bestehen muss. Bestehe er diese nicht „wird das Arbeitsverhältnis beendet“. Eine Frist ist nicht angegeben. Jetzt ist der Katastrophenfall eingetroffen und die Prüfungen wurden nicht bestanden. Am 17.01. kam der Brief, dass die Prüfungen nicht bestanden wurden. Eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen wurde eingeräumt. Über eine Kündigung steht nichts drin. Im Brief an die Schule steht aber, dass das Arbeitsverhältnis „vertragsgemäß“ bis 31.1. endet. Man selber bekommt wohl in den nächsten Tagen noch eine seperate Kündigung.

  1. Frage: kann ich in der Widerspruchsfrist überhaupt gekündigt werden wenn im Vertrag doch keine Frist angegeben ist?

  2. Frage: bis wann müsste die Kündigung dann da sein, dass sie überhaupt rechtens ist? Es kann doch nicht sein, dass man von heute auf morgen arbeitslos wird!

  3. Frage: wenn man jetzt Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung bis zum 31.1. einlegen würde, ist die Kündigung dann ausgesetzt oder rechtswidrig?

Danke im voraus.

LG
J.

Sorry, da bin ich überfragt.
Am besten einen entsprechenden FA fragen.
Adr. bekommst Du beim örtl. Anwaltverein o. im Branchenbuch unter d. entsprechenden Rubrik.

Hallo

nach meiner Einschätzung muss man klären ob es sich bei dem geschlossenen Arbeitsvertrag um einen befristeten Arbeitsvertrag oder ein Aushilfsarbeitsverhältnis handelt.
Trotzdem ist eine ordentliche Kündigung immer möglich. Hier geht es darum ob eine Kündigung überhaupt noch ausgesprochen werden muss weil ja der Grund der Auflösung eingetreten ist. Die notwendigen Kündigungsfristen müssen falls es sich um ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis handelt natürlich eingehalten werden.

Mein Vorschlag, reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber und verdeutlichen Sie die Chancen des Widerspruchs. Versuchen Sie das Arbeitsverhältnis bis zur Klärung aufrecht zu halten. Das geht nur über ein Gespräch. Eine rechtliche Handlung wird das gewünschte Ziel in Ihrem Fall nicht erreichen. Da nur Wenige eingeklagte Arbeitsverhältnisse von Dauer sind.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Liebes HäschenHüpf :wink:),
nächste Prüfung klappt bestimmt, nicht den Kopf hängen lassen! Zu deinen Fragen:
Da im AV nur steht: wird das AV gekündigt, kann man es auch einfach so kündigen… Allerdings ist die Kündigungsfrist nach § 622 BGB einzuhalten und die beträgt 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. Dein AV kann also frühestens zum 15.2. enden. Da aber noch gar keine Kündigung da ist, wird es wohl der 29.2. sein.
Da im AV nichts geregelt ist, hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Es sei denn, du kannst das verhandeln.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und alles Gute!
Brigitte

Ich denke, solange über den Widerspruch nicht entschieden ist, kann nicht gekündigt werden. Bin aber nicht ganz sicher, bitte nochmal verifizieren.