Guten Abend,
folgendes Problem: X hat vor 10 Tagen einen neuen Job bei einer
Spedition als Kraftfahrer angenommen. Seitdem vertröstet man X
mit der Übergabe eines Arbeitsvertrages. Wie X heute erfuhr hat
X eh die ersten drei Tage kostenlos - auf Probe - gearbeitet
(was nicht so vereinbart war).
Nun hatte X einen Arbeitsunfall und ist seit zwei Tagen - mit
einem Bänderanriss - krank geschrieben. Ihm wurde gesagt, X
würde den Arbeitsvertrag erst bekommen, wenn X wieder zur
Arbeit erscheint (eine Stunde vorher hatte man ihm allerdings
versprochen, den unterschriebenen Vertrag zuzufaxen).
Für X ist vom Arbeitsvertrag aber der Mietvertrag für eine neue
Wohnung abhängig. Der zukünftige Vermieter steht kurz dafür die
Wohnung anderen Interessenten zu geben, weil X nicht mit dem
Arbeitsvertrag kommt.
Frage: Ist dieses kostenlose Probearbeiten üblich in der
Branche? Wenn nicht, was kann man tun? Ist der Arbeitgeber im
Recht, den Arbeitsvertrag zurück zu halten?
Vielen Dank für Tips -
Grüße
Demenzia
Wie er heute
erfuhr hat er eh die ersten drei Tage kostenlos - auf Probe -
gearbeitet (was nicht so vereinbart war).
Hallo Demenzia, wenn das so nicht vereinbart war, dann hat er auch einen Anspruch auf Bezahlung.
Ihm wurde gesagt, er
würde den Arbeitsvertrag erst bekommen, wenn er wieder zur
Arbeit erscheint (eine Stunde vorher hatte man ihm allerdings
versprochen, den unterschriebenen Vertrag zuzufaxen).
Nun ja, der Arbeitgeber hat noch etwas Zeit http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/nach…
Soll er halt nochmal nachfragen und die Dringlichkeit klarmachen.
Frage: Ist dieses kostenlose Probearbeiten üblich in der
Branche?
Das gibts nicht nur in dieser Branche … und viele Arbeitnehmer machen das mit, weil sie die Stelle wollen, die sie sonst bei Weigerung vergessen könnten.
MfG
copy and paste (nachdem der Artikel plötzlich aus dem Arbeits- und Sozialamt-Brett verschwunden war und ich die Antwort ins Leere geschickt hab)
Wie er heute
erfuhr hat er eh die ersten drei Tage kostenlos - auf Probe -
gearbeitet (was nicht so vereinbart war).
Hallo Demenzia, wenn das so nicht vereinbart war, dann hat er
auch einen Anspruch auf Bezahlung.
nunja, wie selber unten schon schreibst, dann ist er den Job vermutlich gleich wieder los, wenn er da aufmuckt…
Nun ja, der Arbeitgeber hat noch etwas Zeit
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/nach…
Soll er halt nochmal nachfragen und die Dringlichkeit
klarmachen.
ok - danke für die Info…!
Frage: Ist dieses kostenlose Probearbeiten üblich in der
Branche?
Das gibts nicht nur in dieser Branche … und viele
Arbeitnehmer machen das mit, weil sie die Stelle wollen, die
sie sonst bei Weigerung vergessen könnten.
schon klar, aber dann könnte man das ja auch vorher ansagen… und nicht behaupten, X ist vom 17.10. an angestellt…
copy and paste (nachdem der Artikel plötzlich aus dem Arbeits-
und Sozialamt-Brett verschwunden war und ich die Antwort ins
Leere geschickt hab)
ja - sorry, der Artikel wurde gelöscht, weil ich im falschen Brett war (hab vermutlich noch Shampoo in den Augen gehabt
).
Danke und Gruß
Demenzia
nunja, wie selber unten schon schreibst, dann ist er den Job
vermutlich gleich wieder los, wenn er da aufmuckt…
Da muss man heutzutage abwägen. Die ersten 6 Monate ohne Kündigungsschutz ist fast so wie „Friss oder stirb.“. Alternative? Kennen wir …
Das gibts nicht nur in dieser Branche … und viele
Arbeitnehmer machen das mit, weil sie die Stelle wollen, die
sie sonst bei Weigerung vergessen könnten.
schon klar, aber dann könnte man das ja auch vorher ansagen…
und nicht behaupten, X ist vom 17.10. an angestellt…
Hätte er denn die Stelle abgelehnt, wenn er das vorher gewusst hätte?
Erst mal den Arbeitsvertrag abwarten, was da drin steht. Zumindest scheint der Arbeitgeber nicht an Kündigung zu denken, was ja schon mal gut ist.
MfG
Da muss man heutzutage abwägen. Die ersten 6 Monate ohne
Kündigungsschutz ist fast so wie „Friss oder stirb.“.
Alternative? Kennen wir …
ist mir klar…
schon klar, aber dann könnte man das ja auch vorher ansagen…
und nicht behaupten, X ist vom 17.10. an angestellt…
Hätte er denn die Stelle abgelehnt, wenn er das vorher gewusst
hätte?
Wahrscheinlich nicht - realistisch gesehen…
Erst mal den Arbeitsvertrag abwarten, was da drin steht.
Zumindest scheint der Arbeitgeber nicht an Kündigung zu
denken, was ja schon mal gut ist.
ja, seh ich auch so. Andererseits kann ich X auch verstehen, noch nicht mal zwei Wochen dabei, dann gleich n Arbeitsunfall, Ware kaputt und noch kein Arbeitsvertrag… ist natürlich verunsichert…
Danke dir -
Demenzia