bevor man das Ganze gleich auf die juristische Ebene, sollte man vielleicht mal in dem Fall den AG darauf hinweisen, daß es hier u. U. ein Verständnisproblem gibt. Vielleicht klärt es sich dann.
Ansonsten wirken die Bedingungen vorrangig, die juristisch zwingend formuliert sind.
Das sind in deinem Beispiel die Bestimmungen zu wöchentl. Höchstarbeitszeit und zur monatl. Mindestarbeitszeit.
&Tschüß
Wolfgang
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