Arbeitsvertrag - student

Hallo,

angenommen ein Arbeitgeber bietet einem Studenten einen Job an mit einer 20 Stunden/ Woche.

In dem Arbeitvertrag stehen u.a. folgende unverständliche Eckpunkte:

  • wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 3h/Woche
  • wöchentl Arbeitszeit in nicht vorlesungfreiher Zeit darf 20h nicht überschreiten (das ist glaube die Minijobregel)
  • monatliche Arbeitszeit beträgt mindestens 51h
  • in der Zeit vom „Semesterferien“, wird die 50 Tage regeln in Anspruch genommen

Irgendwie passen diese Punkte nicht ganz zusammen. Kann mir jemand kurz sagen wie diese zusammenwirken?

Vielen Dank,

Thomas

Hallo Thomas,

bevor man das Ganze gleich auf die juristische Ebene, sollte man vielleicht mal in dem Fall den AG darauf hinweisen, daß es hier u. U. ein Verständnisproblem gibt. Vielleicht klärt es sich dann.
Ansonsten wirken die Bedingungen vorrangig, die juristisch zwingend formuliert sind.
Das sind in deinem Beispiel die Bestimmungen zu wöchentl. Höchstarbeitszeit und zur monatl. Mindestarbeitszeit.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo,

  • wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 3h/Woche
  • monatliche Arbeitszeit beträgt mindestens 51h

Das passt nicht zusammen, stimmt.

  • wöchentl Arbeitszeit in nicht vorlesungfreiher Zeit darf 20h
    nicht überschreiten (das ist glaube die Minijobregel)

Nein, das ist die Werkstudentenregel, sonst müsste KV, AV und PV vom AG getragen werden. Ist das denn ein Mini-Job?

  • in der Zeit vom „Semesterferien“, wird die 50 Tage regeln in
    Anspruch genommen

Das ist dann SV-frei, für AG und AN (bei Mini-Job muss der AG 30% pauschale Abgaben abführen).

Das habe ich meine Zweifel, weil auf die 50 Tage auch (berufsmäßige) Vorbeschäftigungen im gleichen Kalenderjahr anzurechnen sind.

Grüße
EK