Hallo,
eine kurze Frage:
Person X ist bei der Verbandsgemeinde XY als Techniker tätig. Er wurde befristet bis Juli 2007 mit sachlichem Grund.
Nun gibt es weiteren Arbeitsbedarf an X, einmal nochmals wegen dem selben Grund wie im ersten Vertrag, weiterhin kommen noch anderen Problembereiche (Doppik) hinzu. Die Befristung wieder mit sachlichem Grund und diesmal für 5 Jahre, was soweit ja zulässig ist.
Nun ist die Frage, ob x einen Änderungsvertrag erhält,
oder einen neuen Arbeitsvertrag. Vermutlich eher einen neuen Arbeitsvertrag, oder?
Weiterhin ist die Frage, ob diesmal die genauen Gründe des Befristungszweckes vertraglich dargelegt werden müssen (also einzeln) oder ob es ausreicht, dass diese anhand der Beschlussvorlage für den Personalrat in der Personalakte ersichtlich sind.
Danke im Voraus
Sonnige Grüße
Carina