Arbeitsvertrag TVöD; Zweckbefristung

Hallo,
eine kurze Frage:

Person X ist bei der Verbandsgemeinde XY als Techniker tätig. Er wurde befristet bis Juli 2007 mit sachlichem Grund.

Nun gibt es weiteren Arbeitsbedarf an X, einmal nochmals wegen dem selben Grund wie im ersten Vertrag, weiterhin kommen noch anderen Problembereiche (Doppik) hinzu. Die Befristung wieder mit sachlichem Grund und diesmal für 5 Jahre, was soweit ja zulässig ist.

Nun ist die Frage, ob x einen Änderungsvertrag erhält,
oder einen neuen Arbeitsvertrag. Vermutlich eher einen neuen Arbeitsvertrag, oder?

Weiterhin ist die Frage, ob diesmal die genauen Gründe des Befristungszweckes vertraglich dargelegt werden müssen (also einzeln) oder ob es ausreicht, dass diese anhand der Beschlussvorlage für den Personalrat in der Personalakte ersichtlich sind.

Danke im Voraus
Sonnige Grüße
Carina

Hallo,

mir ist bekannt, dass ein Arbeitsverhältnis auf max. 2 Jahre befristet werden darf. Das ganze 3 Mal verlängert und dann muß entweder eine unbefristete Anstellung angeboten werden oder kein Job mehr…

Grüße

Die Befristung wieder
mit sachlichem Grund und diesmal für 5 Jahre, was soweit ja
zulässig ist.

Hallo

§ 30 Abs. 2 S. 1 TVöD:
Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund sind nur zulässig, wenn die Dauer des einzelnen Vertrages fünf Jahre nicht übersteigt; weitergehende Regelungen im Sinne von § 23 TzBfG bleiben unberührt.

Gruß
Carina