Hallo,
im Arbeitsvertrag ist die Anzahl der Stunden und der Bruttolohn schriftlich niedergelegt.
Ist der volle Lohn auch dann zu zahlen, wenn Minusstunden anfallen?
Viele Grüße
Brigitte
Hallo,
im Arbeitsvertrag ist die Anzahl der Stunden und der Bruttolohn schriftlich niedergelegt.
Ist der volle Lohn auch dann zu zahlen, wenn Minusstunden anfallen?
Viele Grüße
Brigitte
Hallo,
Hallo,
im Arbeitsvertrag ist die Anzahl der Stunden und der
Bruttolohn schriftlich niedergelegt.
Ist der volle Lohn auch dann zu zahlen, wenn Minusstunden
anfallen?
Grundsätzlich ja - wg. § 615 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Viele Grüße
&Tschüß
Brigitte
Wolfgang
Herzlichen Dank für deine Antwort Wolfgang,
du hast mir damit sehr geholfen.
Noch eine Frage stellt sich mir:
Im Arbeitsvertrag sind auch die zu arbeitenden Stunden und Tage schriftlich festgelegt:
z.B. 10 Tage á 7,00 Stunden.
Darf dies ohne Nachfrage geändert werden, z.B. 20 Tage á 3,50 Stunden?
Danke schon mal für die Antwort oder einen entsprechenden Link:smile:
Tschüsss Brigitte
Herzlichen Dank für deine Antwort Wolfgang,
du hast mir damit sehr geholfen.
Bitte sehr
Noch eine Frage stellt sich mir:
Im Arbeitsvertrag sind auch die zu arbeitenden Stunden und
Tage schriftlich festgelegt:
z.B. 10 Tage á 7,00 Stunden.Darf dies ohne Nachfrage geändert werden, z.B. 20 Tage á 3,50
Stunden?
Arbeitsvertragliche Regelungen können einseitig vom AG nur durch Änderungskündigung geändert werden. Auch für eine Änderungskündigung gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.
Ist der Betrieb groß genug, daß er unter das KSchG fällt, hat der AN gem. § 2 KSchG das Recht, die Änderungskündigung gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne das er eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses riskiert:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
Danke schon mal für die Antwort oder einen entsprechenden
Link:smile:
Bitte sehr
Tschüsss Brigitte
&Tschüß
Wolfgang