Ich habe vor einigen Tagen meinen neuen Arbeitsvertrag erhalten und der Absatz mit den Überstunden kommt mir etwas seltsam vor.
Hier das Problem:
In dem Vertrag steht daß meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden bei vorliegen betrieblicher Erfordernisse auf bis zu 52,5 Stunden wöchentlich verlängert werden kann, ohne Mehrarbeitszuschlag. Ist sowas normal? Machen die das nur um sich abzusichern, daß ich nicht jeden Tag genau zum Feierabend
gehen werde oder muß ich wirklich mit den Überstunden rechnen?
Arbeitsvertrag (Überstunden) EILT!! NACHTRAG
Entschuldigung, es sind sogar 15 Stunden mehr in der Woche. Also kann meine Arbeitszeit auf 55 Stunden pro Woche verlängert werden.
Ich versuchs mal auf die Schnelle: Dieser neue Arbeitsvertrag ist für Dich zumindest in diesem Punkt schei… - Damit verlierst Du jegliche Möglichkeit Mehrarbeit abzulehnen und diese bis zu 15 Stunden wöchentlich!!! auch noch unentgeltlich. Ich plane eine Existenzgründung und wenn deutsche ArbeitnehmerInnen sowas mitmachen, fange ich wohl am besten gleich mit dem Ausbeuten an!?
Entschuldigung, es sind sogar 15 Stunden mehr in der Woche.
Also kann meine Arbeitszeit auf 55 Stunden pro Woche
verlängert werden.
Hallo Basmala,
es kommt darauf an welchen Job Du machst. Für leitende Angestellte, die außertariflich bezahlt werden, ist so etwas üblich. In solch einem Bereich kann man aber seine Arbeitszeiten selbst planen.
Als Berufsanfänger, oder ohne Leitungsfunktion würde ich einen solchen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben.
Mehrarbeitszuschlag heißt nicht ohne Bezahlung!
Hallo,
Mehrarbeitszuschlag meines Wissens nach ist der Zuschlag, der zusätzlich zur normalen Bezahlung einer Überstunde aufgeschlagen wird. Also die Überstunden werden als normale Arbeitsstunden bezahlt. Ein Überstundenzuschlag wird somit ausgeschlossen, ob diese Regelung mit dem Tarifvertrag vereinbar ist, weiß ich allerdings nicht. Bitte mach dich bei der Gewerkschaft schlau (falls eine zuständig ist bzw. ein Tarifvertrag überhaupt gültig ist)
Ulrike
grundsätzlich obliegen solche regelungen den tarifparteien.
bei uns ist auch eine solche regelung im tarifvertrag hinterlegt.
im einzelnen haben wir:
überstundenbezahlung ab der 48 std/woche
jahresarbeitszeitkonto in dessem rahmen
die wöchentliche arbeitszeit betriebsbedingt zwischen 28 und 50std/woche pendeln kann.
frag bei deinem betriebsrat nach. der müßte solche regelungen kennen.