Arbeitsvertrag- Überstunden

Hallo wwwler,
habe in meinen evtl. neuen Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden den Absatz stehen:
„Als Wochenarbeitszeit von 39 Std. bei 5 Arbeitstagen/ Woche. Die Arbeitszet gilt nach Bedarf. Betrieblich erforderliche Mehrarbeit sind im Lohn enthalten. Sie dürfen jedoch, entsprechend der Entgeldgruppe des Tarifs, keine Benachteiligung des Arbeitnehmers bewirken.“
Für mich klingt das nach einem Widerspruch in sich, kann mir das einer mal übersetzen.

Vielen Dank im vorraus

Hallo Didi,

ist der Absatz wörtlich zitiert und vollständig? Die Sätze sind an sich ja schon nicht eindeutig verständlich.
Bitte noch mal nachlesen und ggf. genau zitieren.

Liegt Dir der Tarifvertrag vor, auf den sich der Arbeitsvertrag bezieht? Wenn nicht, fordere ihn mal beim künftigen Arbeitgeber an (als erforderliche Anlage zum Arbeitsvertrag) oder bei der Gewerkschaft, falls Du dort Mitglied bist.

Ohne genauere Angaben lässt sich Deine Frage nicht eindeutig beantworten, doch soviel jetzt schon: Überstunden dürfen nur in sehr geringem Umfang mit dem Monatsgehalt abgegolten sein. Das hängt in seriösen Tarifverträgen u.a. auch von der absoluten Höhe des Einkommens ab.
In unserem Tarifvertrag (Chemische Industrie Westfalen) heißt es aus meiner Erinnerung glaube ich ab Entgeltgruppe E9 (Größenordnung ab ca. 3.000 €), dass „gelegentliche“ Überstunden „in geringem Umfang“ bereits mit dem Entgelt abgegolten sind. Damit sind m.W. wenige Stunden im Monat gemeint, und das auch nicht in jedem Monat.
Was viele Unternehmen so gerne machen, nämlich einen gering bezahlten Arbeiter jede Woche viele Überstunden leisten zu lassen ohne diese zu bezahlen, wird - wenn überhaupt - nur in sehr genau geregelten Ausnahmefällen legal sein.

Viele Grüße
Kirsten

Hallo didi05!
Hm…das klingt für mich auch nach einem Widerspruch in sich!
Wenn die erforderliche Mehrarbeit im Lohn enthalten ist, wäre es jetzt interessant zu wissen, ob sich das in der Höhe deines Lohnes wiederspiergelt…müsste ja dann entsprechend höher sein?!
Was sagt denn die Tarifliche Entgeldgruppe?

Kann dir wohl leider nicht wirklich weiterhelfen:frowning:

Lg, Sandra.

hallo diddi05,

  1. es ist ein Widerspruch
  2. lass dir die Entgeldgruppe vorlegen, schau was das drin steht
  3. die Arbeitszeit gilt nach Bedarf, heisst eine regelmäßige Arbeitszeit von-bis gibt es anscheinend nicht.

Ich würde dir empfehlen, mit der neuen Perso-Abt. zu sprechen und diesen Abschnitt klären und evtl. eine einfachere Formulierung zu vereinbaren.
Gruß elvi