Hallo liebe Helfer,
ich habe hier von einem Urteil des BAG gelesen (Link), dass die pauschale Formulierung, wonach ein Arbeitnehmer ohne besondere Vergütung wenn nötig Überstunden leisten sollte, unwirksam ist. Er bekam durch entsprechenden Nachweis die Überstunden rückwirkend für 3 Jahre bezahlt.
Nun möchte ich fragen wie es sich im folgenden Fall verhält, wenn eine ähnliche Formulierung durch einen weiteren Satz relativiert wird:
"Soweit zur Bewältigung des Aufgabengebietes erforderlich, sind Überstunden zu leisten. Überstunden sind grundsätzlich mit dem vereinbarten Bruttogehalt abgegolten.
In besonderen Fällen können die Parteien eine hiervon abweichende Regelung treffen."
Muss aufgrund des letzten Satzes, der AN den AG auffordern über eine solche Regelung zu sprechen, wenn er merkt, dass er die Bewältigung seines Aufgabengebiets mit den normal vereinbarten Stunden nicht schafft?
Oder ist auch dieser Satz zu pauschal und zu undefiniert? Zumindest wenn der AN nicht wegen eines besonderen Ereignisses Überstunden leistet, sondern permanent um seine Arbeit zu schaffen und der AG weiß das und duldet es…