Hallo,
wenn eine Person schoneinmal bei einem Unternehmen beschäftigt war, und zwar wie folgt:
1/2 Jahr Praktikumsvertrag im Rahmen einer Umschulung
dann 2 Monate nichts
dann 1 Jahr Zeitvertrag
dann 4-5 Monate nichts (Mutterschutz)
hat diese Person bei Neueinstellung gleich einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag oder kann das Unternehmen erst wieder einen Zeitvertrag ausstellen? Wie ist da die Rechtslage?
LG hexedei
Hallo,
wenn eine Person schoneinmal bei einem Unternehmen beschäftigt
war, und zwar wie folgt:
1/2 Jahr Praktikumsvertrag im Rahmen einer Umschulung
Praktikum ohne Belang, da bei Umschulung kein Arbeitsvertrag mit der Fa. bestand
dann 2 Monate nichts
dann 1 Jahr Zeitvertrag
dann 4-5 Monate nichts (Mutterschutz)
hat diese Person bei Neueinstellung gleich einen Anspruch auf
einen unbefristeten Vertrag oder kann das Unternehmen erst
wieder einen Zeitvertrag ausstellen? Wie ist da die
Rechtslage?
1.Besteht ein „sachlicher Grund“ für den neuen (!) Vertrag(§ 14 Abs.1 TzBfG), ist eine Befristung zulässig.
2. Besteht kein sachlicher Grund, dann ist die Befristung nach § 14, Abs.2, Satz2 unzulässig. Dabei spielt die Dauer des Zeitraums zwischen den Verträgen keine Rolle (BAG 2 AZR 690/02)
Ein weiterer Grund für die Ungültigkeit der Befristung könnte sein, wenn der Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat hat und dieser der Befristung nicht zugestimmt hat, unabhängig davon, ob ein Grund vorliegt.
Allerdings rechnet sich die Wirkung des Kündigungsschutzgesetzes erst vom Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses an, wenn Klage erhoben wird, d.h. wenn zu früh geklagt wird, kann der AG hilfsweise ordentlich kündigen (BAG s.o.)
LG hexedei
&Tschüß
WHoepfner
Mit oder ohne sachlichen Grund?
Hi!
Das kann Dir soweit eigentlich niemand beantworten!
Wenn für die Befristungen ein sachlicher Grund vorliegt, dann kann der Vertrag unter Umständen 40 mal in Folge für ein Jahr befristet werden (wobei das natürlich „etwas“ übertrieben ist!)
LG
Guido
Ähm was ist denn ein sachlicher Grund?
Also die erste Befristung war, weil es so üblich ist in dem Betrieb das Neuanstellungen nur einen Jahresvertrag bekommen. Eine Verlängerung im Anschluss ist immer ein unbefristeter Vertrag.
Jetzt ist der Betrieb selber an die Person ran getreten ob diese nicht dort wieder arbeiten möchte, da der Nachfolger wegen unzureichender Arbeitsleistung in der Probezeit gekündigt wird, so dass diese Person den gleichen Arbeitsplatz wieder bekommen wird.
Ähm was ist denn ein sachlicher Grund?
Zulässige Sachgründe findest Du im http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/__14.html
Jetzt ist der Betrieb selber an die Person ran getreten ob
diese nicht dort wieder arbeiten möchte, da der Nachfolger
wegen unzureichender Arbeitsleistung in der Probezeit
gekündigt wird, so dass diese Person den gleichen Arbeitsplatz
wieder bekommen wird.
Selbst eine offensichtlich unwirksame Befristung sollte man als AN unterschreiben denn wie Du im http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/__17.html lesen kannst, ist es im Nachhinein immer noch möglich die Wirksamkeit der Befristung gerichtlich prüfen zu lassen. Dann stellt u.U. eben das Gericht fest, daß der AV von Anfang an unberfristet war. Du hast also nichts zu verlieren.
Gruß,
LeoLo