Arbeitsvertrag unbefristet, Zusatzfunktion befrist

Hallo,

ich habe mal eine wahrscheinlich komplizierte Frage.

Der Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Vertrag. Zudem wurde ihm eine befristete Zusatzfunktion mit zusätzlicher Vergütung zugeteilt.

Die befristete Zusatzfunktion ist laut Zusatzvereinbarung bereits abgelaufen. Eine neue schriftliche Zusatzvereinbarung für die Fortsetzung der Zusatzfunktion ist nicht erfolgt. Der Mitarbeiter arbeitet jedoch weiter in dieser Position und wird auch dementsprechend weiter vergütet.

Ist nun aus der befristeten Zusatzvereinbarung, automatisch eine unbefristigte geworden?

Kann der Mitarbeiter jederzeit wieder seine „normale“ Tätigkeit aufnehmen? Oder hat er nun das Recht, fest in dieser Position zu bleiben?

Hallo,

Der Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Vertrag. Zudem wurde
ihm eine befristete Zusatzfunktion mit zusätzlicher Vergütung
zugeteilt.

Die befristete Zusatzfunktion ist laut Zusatzvereinbarung
bereits abgelaufen. Eine neue schriftliche Zusatzvereinbarung
für die Fortsetzung der Zusatzfunktion ist nicht erfolgt. Der
Mitarbeiter arbeitet jedoch weiter in dieser Position und wird
auch dementsprechend weiter vergütet.

Nach der Schilderung handelt es sich nicht um eine Zusatzfunktion, die neben der ursprünglichen Aufgabe wahrgenommen wird, sondern um eine andere Funktion/Aufgabe, die statt der bisherigen Aufgabe wahrgenommen wird. Andernfalls erübrigt sich die Frage nach Rückkehr zur bisherigen Funktion, denn die wäre ja dann weiterhin erfüllt worden.

Ist nun aus der befristeten Zusatzvereinbarung, automatisch
eine unbefristigte geworden?

Wenn sich der Fall nicht auf eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bezieht, haben die Vertragspartner m. E.durch sog. konkludentes Verhalten eine stillschweigende Verlängerung der Vereinbarung bewirkt. Der AN nimmt die ihm übertragene Funktion weiter wahr, der AG nimmt diese Arbeitsleistung an und vergütet sie. Die vom Arbeitsvertrag abweichende Tätigkeit damit ist mangels einer besonderen Vereinbarung Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden. Sie ersetzt die bisherige Aufgabenbeschreibung und gilt zunächst unbefristet.

Kann der Mitarbeiter jederzeit wieder seine „normale“
Tätigkeit aufnehmen?

Nur mit Zustimmung des AG.

Oder hat er nun das Recht, fest in dieser Position zu bleiben?

Nein. Denn der AG kann den Arbeitsvertrag kündigen und einen neuen Vertrag (mit den bisherigen Aufgaben) anbieten (landläufig wird das als Änderungskündigung bezeichnet).

Jetzt aber zum wirklichen Leben: Wie würde sich der AN denn verhalten, wenn der AG morgen sagte: „Wir hatten Ihnen die Funktion X ja befristet übertragen. Vielen Dank für Ihren Einsatz. Aber ab nächsten Monat nehmen Sie wieder Ihre vorherigen Aufgaben wahr.“ Würde der AN tatsächlich klagen?

Gruß
Zemionow

Genauer Wortlaut
Hi,

ich habe mal eine wahrscheinlich komplizierte Frage.

Keine Ahnung, ob das so ist.

Die Frage wird Dir niemand beantworten können, wenn der genaue Wortlaut der Vereinbarung nicht bekannt ist, sorry.

Gruß
Guido