Hallo,
ich habe ein paar Fragen bzgl. meines Arbeitsvertrages (Angestellt als kaufm. Angestellter, obwohl Versicherungskaufmann) und den Kosequenzen daraus. Meine Firma hat ca. 20 Arbeitsplätze. Ich bin der umsatzstärkste Mitarbeiter.
Zunächst zum drum herum.
Ich (30 Jahre alt) arbeite bei einem Versicherungsmakler für erneuerbare Energien (Windkraft, Solar, Biogas…).
Ich bin seit Mitte 2006 dort angestellt, zunächst befristet, dann auf Vollzeit übernommen. Im Nov 08 bekam ich, nachdem mein Vorgesetzter im August 08(unrechtmäßig) gekündigt wurde, ein Angebot für seine ehemalige Stelle (ein bischen abgewandelt), d.h. Abteilungsleiter ect. Diese lehnte ich mit der Begründung ab, ich sei noch nicht reif dafür. Der Gehaltssprung sei nur 80 € Brutto gewesen, bei einer Unzahl von Mehrbelastungen. Auch der Zeitpunkt war schlecht, wegen schlechtem Betriebsklima. Das Angebot enpfand ich auch als eine Demütigung.
Im April 09 erhielt ich ein ähnliches Angebot mit allerding 200 € Brutto (was immernoch lachhaft ist) ich aber annahm, da ich die meisten Tätigkeiten so und so schon wegen meiner Stellung und Wissens bereits ausgeführt habe.
Diese Vereinbarung wurde allerdings an den Versicherungsfachwirt geknüpft, so dass ich diesen jeweils auch Samstags in einer anderen Stadt noch machen konnte.
Im Juni 09 bin ich knapp 3000 km mit dem privaten PKW gereist und war kaum noch im Büro. Im Juli bekam ich dann ein Burn-out-Syndrom inkl. den Begleiterscheinungen. Seit Ende Juli 09 bin ich krank geschrieben.
Ich möchte nun den Arbeitsplatz kündigen, aber ich habe (für mich) nicht unberechtigte Geldforderungen.
Nun zu meinen Fragen:
- Die Beschäftigung in der Firma umfasst mehrere Arbeitsbereiche, die sich mit der Zeit mehrfach geändert haben. Im September 2008 erhielt ich eine dienstliche Anweisung, die Betreuung sämtlicher PC´s und Netzwerkgeräte, sowie die damit Verbundene Telefonanlage und Fremdfirmen zu übernehmen. Dies geschah zunächst übergangsweise und im April 09 dann fest. Dies alles während meiner Arbeitszeit ohne zusätzliche Entlohnung.
Kann ich nun nachträglich seit Beginn an eine Entlohnung dieser Tätigkeit fordern?
Hinweis: Ein schriftl. Nachtrag hierzu wurde nicht gemacht.
Frage 2:
Bei Ernenneung zum Abteilungsleiter wurde mir zur Bedingung gemacht, ich solle eine Fortbildung zum Versicherungsfachwirt machen. Dies tat ich auch gewissenhaft bis zum Burn-out-Syndrom. Mir sind dadurch ca. 700 € an Kosten entstanden. Hierzu erfolgte ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag in dem steht, dass ich die Fortbildung „freiwillig, privat und auf eigene Kosten“ übernehme. Es wurde lediglich eine 40%ige Kostenzusage die allerdings mit Erreichen der Note „gut“ geknüpft ist.
Im September 09, nach Ablauf der Lohnfortzahlung bekam ich dann die Kündigung der Abteilungsleiterposition m.d. Hinweis ich würde ja nun länger ausfallen und die brauchten Ersatz.
Dadurch ist meine angeblich „freiwillige“ Fortbildung „überflüssig“ geworden. Kann ich meinem AG da irgendwie finanziell belangen?
Frage 3:
Im September 08 musste ich einen Nachtrag zum Anstellungsvertrag unterzeichnen, der besagte, dass Urlaubsansprüche, welche zum 31.03. nicht genommen und auf gesonderten Antrag übertragen wird verfällt. Bei dauernder Krankheit würde „er“ persee verfallen.
Ich habe da ein Urteil des EUGH gefunden, welcher diese Bestimmung „kippt“.
Liege ich da richtig in der Annahme, dass diese Bestimmung unwirksam ist?
Frage 4:
Durch Ernennung als Abteilungsleiter wurden mir zusätzliche Arbeitskräfte versprochen, welche mir leider nur auf dem Papier zur Verfügung standen. Die Lasten wurden trotzdem weiter auf die wenigen verteilt.
Des weiteren gab es unzählige Mobbing-Situationen und Mitarbeiter die untereinander nicht klar kamen, dies auch offen zeigten. Hierbei wurde ich von der Geschäftsleitung derbe im Stich gelassen und mir wurde „befohlen“ die Sachen alle selber zu klären.
Hierbei entstanden diverse „Schlachtfelder“ die mein Burn-Out-Syndrom noch verstärkten.
Zusätzlich erhielt ich noch diverse Nebenaufgaben wie Raumplanung, Kostenvoranschläge einholen ect…
Meine Therapeutin sagt klar, dass mein Burn-Out-Syndrom durch meinen Arbeitsplatz entstanden ist.
Kann ich hier meinen Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, da er die Fürsorgepflicht gegenüber mir verletzt hat?
Frage 5:
Zwischen Januar und März habe ich privat für unsere Firma einen Artikel verfasst, für den es eine Vergütung von einem Herausgeber gab (500 €). Hier sagte mir mein Arbeitgeber zu, dass ich die Hälfte dieser Summe erhalten sollte. Ich habe dafür mehrere Zeugen.
Darf ich das immer noch geltend machen?
Erstmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet.
zama79m