Arbeitsvertrag und entsprechende Klauseln

Hallo,

ich habe ein paar Fragen bzgl. meines Arbeitsvertrages (Angestellt als kaufm. Angestellter, obwohl Versicherungskaufmann) und den Kosequenzen daraus. Meine Firma hat ca. 20 Arbeitsplätze. Ich bin der umsatzstärkste Mitarbeiter.

Zunächst zum drum herum.

Ich (30 Jahre alt) arbeite bei einem Versicherungsmakler für erneuerbare Energien (Windkraft, Solar, Biogas…).

Ich bin seit Mitte 2006 dort angestellt, zunächst befristet, dann auf Vollzeit übernommen. Im Nov 08 bekam ich, nachdem mein Vorgesetzter im August 08(unrechtmäßig) gekündigt wurde, ein Angebot für seine ehemalige Stelle (ein bischen abgewandelt), d.h. Abteilungsleiter ect. Diese lehnte ich mit der Begründung ab, ich sei noch nicht reif dafür. Der Gehaltssprung sei nur 80 € Brutto gewesen, bei einer Unzahl von Mehrbelastungen. Auch der Zeitpunkt war schlecht, wegen schlechtem Betriebsklima. Das Angebot enpfand ich auch als eine Demütigung.

Im April 09 erhielt ich ein ähnliches Angebot mit allerding 200 € Brutto (was immernoch lachhaft ist) ich aber annahm, da ich die meisten Tätigkeiten so und so schon wegen meiner Stellung und Wissens bereits ausgeführt habe.

Diese Vereinbarung wurde allerdings an den Versicherungsfachwirt geknüpft, so dass ich diesen jeweils auch Samstags in einer anderen Stadt noch machen konnte.

Im Juni 09 bin ich knapp 3000 km mit dem privaten PKW gereist und war kaum noch im Büro. Im Juli bekam ich dann ein Burn-out-Syndrom inkl. den Begleiterscheinungen. Seit Ende Juli 09 bin ich krank geschrieben.

Ich möchte nun den Arbeitsplatz kündigen, aber ich habe (für mich) nicht unberechtigte Geldforderungen.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Die Beschäftigung in der Firma umfasst mehrere Arbeitsbereiche, die sich mit der Zeit mehrfach geändert haben. Im September 2008 erhielt ich eine dienstliche Anweisung, die Betreuung sämtlicher PC´s und Netzwerkgeräte, sowie die damit Verbundene Telefonanlage und Fremdfirmen zu übernehmen. Dies geschah zunächst übergangsweise und im April 09 dann fest. Dies alles während meiner Arbeitszeit ohne zusätzliche Entlohnung.

Kann ich nun nachträglich seit Beginn an eine Entlohnung dieser Tätigkeit fordern?

Hinweis: Ein schriftl. Nachtrag hierzu wurde nicht gemacht.

Frage 2:

Bei Ernenneung zum Abteilungsleiter wurde mir zur Bedingung gemacht, ich solle eine Fortbildung zum Versicherungsfachwirt machen. Dies tat ich auch gewissenhaft bis zum Burn-out-Syndrom. Mir sind dadurch ca. 700 € an Kosten entstanden. Hierzu erfolgte ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag in dem steht, dass ich die Fortbildung „freiwillig, privat und auf eigene Kosten“ übernehme. Es wurde lediglich eine 40%ige Kostenzusage die allerdings mit Erreichen der Note „gut“ geknüpft ist.

Im September 09, nach Ablauf der Lohnfortzahlung bekam ich dann die Kündigung der Abteilungsleiterposition m.d. Hinweis ich würde ja nun länger ausfallen und die brauchten Ersatz.

Dadurch ist meine angeblich „freiwillige“ Fortbildung „überflüssig“ geworden. Kann ich meinem AG da irgendwie finanziell belangen?

Frage 3:

Im September 08 musste ich einen Nachtrag zum Anstellungsvertrag unterzeichnen, der besagte, dass Urlaubsansprüche, welche zum 31.03. nicht genommen und auf gesonderten Antrag übertragen wird verfällt. Bei dauernder Krankheit würde „er“ persee verfallen.

Ich habe da ein Urteil des EUGH gefunden, welcher diese Bestimmung „kippt“.

Liege ich da richtig in der Annahme, dass diese Bestimmung unwirksam ist?

Frage 4:

Durch Ernennung als Abteilungsleiter wurden mir zusätzliche Arbeitskräfte versprochen, welche mir leider nur auf dem Papier zur Verfügung standen. Die Lasten wurden trotzdem weiter auf die wenigen verteilt.
Des weiteren gab es unzählige Mobbing-Situationen und Mitarbeiter die untereinander nicht klar kamen, dies auch offen zeigten. Hierbei wurde ich von der Geschäftsleitung derbe im Stich gelassen und mir wurde „befohlen“ die Sachen alle selber zu klären.
Hierbei entstanden diverse „Schlachtfelder“ die mein Burn-Out-Syndrom noch verstärkten.

Zusätzlich erhielt ich noch diverse Nebenaufgaben wie Raumplanung, Kostenvoranschläge einholen ect…

Meine Therapeutin sagt klar, dass mein Burn-Out-Syndrom durch meinen Arbeitsplatz entstanden ist.

Kann ich hier meinen Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, da er die Fürsorgepflicht gegenüber mir verletzt hat?

Frage 5:

Zwischen Januar und März habe ich privat für unsere Firma einen Artikel verfasst, für den es eine Vergütung von einem Herausgeber gab (500 €). Hier sagte mir mein Arbeitgeber zu, dass ich die Hälfte dieser Summe erhalten sollte. Ich habe dafür mehrere Zeugen.

Darf ich das immer noch geltend machen?

Erstmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet.
zama79m

Hallo,

ich bin kein anwalt, deshalb ist dies nur meine private meinung und keine beratung.

zu 1: nein, dies hätte sofort geschehen müssen;
sie aber haben akzeptiert

zu 2: nein, aber sie können die kosten steuerlich
absetzen (est)

zu 3: weiss ich nicht genau, aber nach meiner kenntnis
ist dieser nachtrag trotz unterschrift unwirksam

zu 4: das wird extrem schwer, da sie zeugen und
beweise (tagebuch) benötigen, um mobbing vor
gericht geltend machen zu können

zu 5: wenn ihnen dies zugesagt wurde, steht ihnen dies
auch zu, zeugen vereinfachen diesen anspruch

mfg ignaz

Na ja, lieber Z., das klingt alles sehr komplex, und vergnügungssteuerpflichtig ist deine Situation nicht gerade. Aber ich will versuchen, aufgrund meiner Erfahrung als ehrenamtlicher Arbeitsrichter die Dinge zu beleuchten. Meine Antwort-Versuche findest du jeweils hinter deinen Fragen.

Hallo,

ich habe ein paar Fragen bzgl. meines Arbeitsvertrages
(Angestellt als kaufm. Angestellter, obwohl
Versicherungskaufmann) und den Kosequenzen daraus. Meine Firma
hat ca. 20 Arbeitsplätze. Ich bin der umsatzstärkste
Mitarbeiter.

Zunächst zum drum herum.

Ich (30 Jahre alt) arbeite bei einem Versicherungsmakler für
erneuerbare Energien (Windkraft, Solar, Biogas…).

Ich bin seit Mitte 2006 dort angestellt, zunächst befristet,
dann auf Vollzeit übernommen. Im Nov 08 bekam ich, nachdem
mein Vorgesetzter im August 08(unrechtmäßig) gekündigt wurde,
ein Angebot für seine ehemalige Stelle (ein bischen
abgewandelt), d.h. Abteilungsleiter ect. Diese lehnte ich mit
der Begründung ab, ich sei noch nicht reif dafür. Der
Gehaltssprung sei nur 80 € Brutto gewesen, bei einer Unzahl
von Mehrbelastungen. Auch der Zeitpunkt war schlecht, wegen
schlechtem Betriebsklima. Das Angebot enpfand ich auch als
eine Demütigung.

Im April 09 erhielt ich ein ähnliches Angebot mit allerding
200 € Brutto (was immernoch lachhaft ist) ich aber annahm, da
ich die meisten Tätigkeiten so und so schon wegen meiner
Stellung und Wissens bereits ausgeführt habe.

Diese Vereinbarung wurde allerdings an den
Versicherungsfachwirt geknüpft, so dass ich diesen jeweils
auch Samstags in einer anderen Stadt noch machen konnte.

Im Juni 09 bin ich knapp 3000 km mit dem privaten PKW gereist
und war kaum noch im Büro. Im Juli bekam ich dann ein
Burn-out-Syndrom inkl. den Begleiterscheinungen. Seit Ende
Juli 09 bin ich krank geschrieben.

Ich möchte nun den Arbeitsplatz kündigen, aber ich habe (für
mich) nicht unberechtigte Geldforderungen.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Die Beschäftigung in der Firma umfasst mehrere
    Arbeitsbereiche, die sich mit der Zeit mehrfach geändert
    haben. Im September 2008 erhielt ich eine dienstliche
    Anweisung, die Betreuung sämtlicher PC´s und Netzwerkgeräte,
    sowie die damit Verbundene Telefonanlage und Fremdfirmen zu
    übernehmen. Dies geschah zunächst übergangsweise und im April
    09 dann fest. Dies alles während meiner Arbeitszeit ohne
    zusätzliche Entlohnung.

Kann ich nun nachträglich seit Beginn an eine Entlohnung
dieser Tätigkeit fordern?

Hinweis: Ein schriftl. Nachtrag hierzu wurde nicht gemacht.

Du bekamst eine dienstliche Anweisung, gegen die du dich nicht gewehrt hast. Dies ist eine durchaus übliche Ausprägung eines Arbeitsverhältnisses. Da du nicht einmal zusätzliche Arbeitszeit erbracht hast, ist ein Anlass für zusätzliche Entlohnung nicht zu erkennen.

Frage 2:

Bei Ernenneung zum Abteilungsleiter wurde mir zur Bedingung
gemacht, ich solle eine Fortbildung zum Versicherungsfachwirt
machen. Dies tat ich auch gewissenhaft bis zum
Burn-out-Syndrom. Mir sind dadurch ca. 700 € an Kosten
entstanden. Hierzu erfolgte ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag in
dem steht, dass ich die Fortbildung „freiwillig, privat und
auf eigene Kosten“ übernehme. Es wurde lediglich eine 40%ige
Kostenzusage die allerdings mit Erreichen der Note „gut“
geknüpft ist.

Im September 09, nach Ablauf der Lohnfortzahlung bekam ich
dann die Kündigung der Abteilungsleiterposition m.d. Hinweis
ich würde ja nun länger ausfallen und die brauchten Ersatz.

Dadurch ist meine angeblich „freiwillige“ Fortbildung
„überflüssig“ geworden. Kann ich meinem AG da irgendwie
finanziell belangen?

Auch da sehe ich weit und breit keine Anspruchsgrundlage. Die Kosten (700 Euro) trägst du, weil die Vereinbarung so lautete („freiwillig, privat und auf eigene Kosten“). Die Kostenzusage wurde vereinbarungsgemäß von einer Bedingung abhängig gemacht, die nicht erfüllt wurde. Allenfalls könnte geprüft werden, ob die Nicht-Erfüllung vom Arbeitgeber verursacht wurde, aber selbst dann, wenn du diesen Beweis erfolgreich führen kannst, ist noch sehr fraglich, ob das einen Anspruch begründen kann.

Frage 3:

Im September 08 musste ich einen Nachtrag zum
Anstellungsvertrag unterzeichnen, der besagte, dass
Urlaubsansprüche, welche zum 31.03. nicht genommen und auf
gesonderten Antrag übertragen wird verfällt. Bei dauernder
Krankheit würde „er“ persee verfallen.

Ich habe da ein Urteil des EUGH gefunden, welcher diese
Bestimmung „kippt“.

Liege ich da richtig in der Annahme, dass diese Bestimmung
unwirksam ist?

Durch deine Unterschrift unter die Zusatzvereinbarung erlangt diese zunächst einmal den Anschein der Wirksamkeit, d. h. des Urlaubs-Verfalls. Angreifen könntest du die Wirksamkeit mit zwei Ansätzen: a) Du wurdest getäuscht oder unter erpresserischen Druck gesetzt, als du unterschriebst. Das müsstest du beweisen. b) EuGH-Urteil. Ich kenne dieses Urteil nicht genau und kann dir deshalb nicht sagen, ob du daraus Honig saugen kannst.

Frage 4:

Durch Ernennung als Abteilungsleiter wurden mir zusätzliche
Arbeitskräfte versprochen, welche mir leider nur auf dem
Papier zur Verfügung standen. Die Lasten wurden trotzdem
weiter auf die wenigen verteilt.
Des weiteren gab es unzählige Mobbing-Situationen und
Mitarbeiter die untereinander nicht klar kamen, dies auch
offen zeigten. Hierbei wurde ich von der Geschäftsleitung
derbe im Stich gelassen und mir wurde „befohlen“ die Sachen
alle selber zu klären.
Hierbei entstanden diverse „Schlachtfelder“ die mein
Burn-Out-Syndrom noch verstärkten.

Zusätzlich erhielt ich noch diverse Nebenaufgaben wie
Raumplanung, Kostenvoranschläge einholen ect…

Meine Therapeutin sagt klar, dass mein Burn-Out-Syndrom durch
meinen Arbeitsplatz entstanden ist.

Kann ich hier meinen Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, da er
die Fürsorgepflicht gegenüber mir verletzt hat?

Das wird in erster Linie - aber nicht nur! - eine Frage der Beweisbarkeit sein. Wenn ein unabhängiges Gutachten (das Urteil deiner Therapeutin allein wird wohl nicht reichen) feststellt, dass deine Krankheit überwiegend durch das Fehlverhalten des Arbeitgebers entstanden ist, könnte eine Anspruchsgrundlage entstehen. Allein das Zuweisen von zuviel Arbeit und Problemen wird wohl nicht reichen als Fehlverhalten; Mobbing ist in der Regel schwer zu beweisen, oder hast du regelmäßig Notizen gemacht?

Frage 5:

Zwischen Januar und März habe ich privat für unsere Firma
einen Artikel verfasst, für den es eine Vergütung von einem
Herausgeber gab (500 €). Hier sagte mir mein Arbeitgeber zu,
dass ich die Hälfte dieser Summe erhalten sollte. Ich habe
dafür mehrere Zeugen.

Darf ich das immer noch geltend machen?

Wenn die Zusage des Arbeitgebers durch Zeugen beweisbar ist, diese Zeugen im Zweifel bereit sind, unter Eid auszusagen, und die Zusage auch nicht an Bedingungen geknüpft ist, deren Erfüllung strittig ist, dann besteht der Anspruch. Wann Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beginnen und wie lange sie sind, steht im Arbeitsvertrag, der Betriebsordnung oder Ähnlichem oder im Tarifvertrag. Da dein Artikel ja wohl erst im März 2010 fertig geworden ist, kann die Frist wohl nicht vorher begonnen haben. Meist beginnen die Fristen mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist. Dass dein Anspruch verjährt ist, ist also so gut wie ausgeschlossen.

Erstmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet.
zama79m

Ich wünsche dir viel Glück und insbesondere Gesundheit!

Hallo Norder39,

vielen vielen Dank für Deine Einschätzung. Nun weiß ich in etwas wie ich mich verhalten kann in einem bald kommenden Gespräch.

Ich wünsche Dir auch alles Gute.
Viele Grüße

Erst einmal hoffe ich, dass Sie wegen der nun aufgetretenen Probleme mit dem ehemaligen AG einen Weg aus der Krankheit finden.
Auf manche Ihrer Fragen könnte ich zwar etwas beisteuern, aber in diesem sehr komplexen Fall würde ich unbedingt einen Rechtsanwalt bzw. das Arbeitsgericht empfehlen. Gerade wegen ihrer Forderungen sollten Sie nicht mehr allzuviel Zeit verstreichen lassen, denn die Beweispflicht liegt zum großen Teil bei Ihnen und je mehr Zeit vergeht, desto mehr wird vergessen - sowohl von Ihnen selbst als auch von denen, die Ihre Mitarbeiter und Kollegen waren.
Gute Besserung!