Hallo,
also folgendes. Ich habe in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit maßig Bewerbungen geschrieben. Nun habe ich dadurch auch endlich einen Arbeitsvertrag von „Arbeitgeber Nr.1“ zum 01.10.2004 bekommen. Vor wenigen Tagen hat mir ein anderer Arbeitgeber auch eine Arbeitsstelle zum 01.10.2004 angeboten. „Arbeitgeber Nr.2“ wäre echt ein Spitzen Platz den ich unbedingt annehmen will. Wie verhält sich das nun mit der Kündigung. Denn ich habe die Stelle bei „Arbeitgeber Nr.1“ ja noch garnicht angetreten, aber einen Vertrag unterzeichnet. Habe ich da die Möglichkeit ohne Kündigungsfrist rauszukommen und gleich bei „Nr.2 anzufangen“? Ich habe einen ganz normale Arbeitsvertrag abgeschlossen mit 6 Monaten Probezeit. Muß ich schlimmstenfalls noch zwei Wochen die Arbeit antreten und kann dann erst wechseln??
Ich hoffe ihr wisst mir einen Rat.
Danke
Hallo Sandro,
rein rechtliches ist es so:
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist oder aus wichtigem Grund auch vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn gekündigt werden, wenn die Vertragsarteien dies nicht ausgeschlossen haben oder sich ein konkludenter Ausschluss einer vorzeitigen Kündigung nicht aus den Umständen ergibt.
Ausschlaggebend sind die zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen. Aus ihnen ergibt sich, ob eine vor Dienstantritt ausgesprochene Kündigung hinsichtlich der Kündigungsfrist bereits am Tage des Zugangs der Kündigung oder erst am Tage der Arbeitsaufnahme Wirkung entfalten soll. Die Kündigungsfrist beginnt im Falle einer Kündigung vor Arbeitsaufnahme im Zweifel mit dem Zugang der Kündigungserklärung, wenn die Auslegung des Vertrages eindeutig ist.
(BAG Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 324/03)
Ganz persönlich würd ich mir zunächst überlegen, ob Vetrag Nr.2 WIRKLICH der bessere ist. Wenn ja, sprich doch mit Nr. 1 erstmal ganz offen. Ich bin mir sicher, er wird Dich für den fall, daß Du gar nicht willst, auch problemlos gehen lassen (naja, du warst ja noch gar nicht da
Es kann natürlcih sein, daß er für deinen Arbeitsbeginn schon investiert hat (Rechner, Arbeitsplatz etc.) darüber müsst ihr dann auch sprechen.
Herzliche Grüße
Björn
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Sehr gut!
Hölle!
Hi!
So kurz hier und so eine unverschämt präzise Antwort!
*beieindrucktbin*
LG
Guido
Hallo !
Ich kann dir sagen, dass ich bereits in deiner Situation gesteckt habe!Damals habe ich noch vor Beginn der Probezeit einen Brief an Arbeitgeber 1 geschrieben, in dem ich bekanntgab, dass ich die Stelle nicht antreten möchte. Sollte der AG dennoch auf einer Anstelölung bestehen sollte er diesen Brief als Kündigung ansehen und bedenken, dass ich natürlich meinen Vertrag erfüllen werde aber auch sämtlichen mir zustehenden Urlaub direkt nehmen werde…
daraufhin bekam ich die nachricht der Vertragsauflösung!
Leere Drohung
Hi!
—snip—
Brief als Kündigung ansehen und bedenken, dass ich natürlich
meinen Vertrag erfüllen werde aber auch sämtlichen mir
zustehenden Urlaub direkt nehmen werde…
Schau mal hier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/
in den § 5, Abs. 1 a
und § 4
Und dann schau zur Erläuterung mal hier
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abw…
unter Wartezeit für neueingestellte Arbeitnehmer nach - der zweite Satz!
Du hättest den Urlaub während Deiner Kurzzeitbeschäftigung gar nicht nehmen können (es sei denn, der Arbeitgeber hätte ausdrücklich zugestimmt)!
Liebe Grüße
Guido
Hallo Guido
Du hättest den Urlaub während Deiner Kurzzeitbeschäftigung gar
nicht nehmen können (es sei denn, der Arbeitgeber hätte
ausdrücklich zugestimmt)!
Hier wurde von einer Kü gesprochen!
BUrlG § 5 (1) b)
Der Urlaub wäre ungeachtet der Wartezeit primär zu gewähren (wobei es ja schon eine lange Küfrist während einer Probezeit sein müßte, wenn überhaupt einer anfallen soll).
Natürlich war der „Rat“ trotzdem Unsinn.
Gruß,
LeoLo