Hallo an alle,
in einem Arbeitsvertrag steht Folgendes zu Laufzeit/ Kündigung:
" a) Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.01.2010 und ist auf die Dauer der Probezeit von 4 Monaten befristet. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
b) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit einvernehmlich fortgesetzt, so geht es in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu den in diesem Arbeitsvertrag geregelten Bedingungen über, für das die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. … "
Lassen wir mal die 4 Monate aussen vor. So steht es halt im Vertrag …
Ich hätte 2 Fragen dazu:
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Der Personalverantwortliche meinte zum AN, dass dies ein befristeter Vertrag ist und nach Ablauf der Probezeit ein neuer Vertrag unterschrieben wird (so wäre es in der Firma üblich). Ich verstehe den Vertrag so, dass er nach der Probezeit unbefristet weiter läuft. Sehe ich das richtig?
(der gesetzliche Kündigungsschutz nach 6 Monaten ist mir bekannt) -
Ist die Kündigungsfrist, während der Probezeit, von 2 Wochen auf den 15. oder 30. des Monats beschränkt?
Oder könnte man auch z.B. an einem Mittwoch den 24.02. auf den Mittwoch den 10.03.2010 kündigen?
Vielen Dank und LG
Jasmin