Arbeitsvertrag und Kündigung

Hallo,

in einem Arbeitsvertrag steht zu den Kündigungsfristen folgendes:

„Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung im gesetzl. Rahmen zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus gesetzl. Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.“

Ist das erlaubt?

Laut BGB §622 gelten folgende Kündigungsfristen durch den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen:

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, usw…

Wenn der Arbeitnehmer 4,5 Jahre beschäftigt war, gilt dann 1. oder 2.?

Danke!

Auch hallo.

„Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung im gesetzl.
Rahmen zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die
Firma aus gesetzl. Gründen, gilt diese Verlängerung auch für
den Arbeitnehmer.“

Ist das erlaubt?

FAQ:1990
Rein tendenziell also ja.

Laut BGB §622

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines
    Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines
    Kalendermonats,
    Wenn der Arbeitnehmer 4,5 Jahre beschäftigt war, gilt dann 1.
    oder 2.?

1, da die 5 Jahre noch vollständig sind.

HTH
mfg M.L.

Auch (schon wieder) hallo. :smile:

„Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung im gesetzl.
Rahmen zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die
Firma aus gesetzl. Gründen, gilt diese Verlängerung auch für
den Arbeitnehmer.“

Ist das erlaubt?

FAQ:1990
Rein tendenziell also ja.

Biete ein definitives „ja“ (wer bietet mehr? :wink:

Laut BGB §622

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines
    Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines
    Kalendermonats,
    Wenn der Arbeitnehmer 4,5 Jahre beschäftigt war, gilt dann 1.
    oder 2.?

1, da die 5 Jahre noch * vollständig sind.

Es kann auch keine der beiden Varianten zutreffen. Kommt aufs Alter des AN an.

MfG

* Ich gehe mal davon aus, dass da das Wörtchen „nicht“ fehlt.

Ist das erlaubt?

FAQ:1990
Rein tendenziell also ja.

Biete ein definitives „ja“ (wer bietet mehr? :wink:

Nein, mehr kann man - glaube ich - auch nicht bieten :wink:

Das einzige was nicht erlaubt ist:
Dem AN eine längere Kündigungsfrist wie dem AG aufzubrummen.

Gruss Ivo

@Ivo

Nein, mehr kann man - glaube ich - auch nicht bieten :wink:

Na ja, so ein Doppel- oder Dreifach-Ja hätte ich schon noch gelten lassen. :wink:

… kannste wieder löschen … :smile:

Laut BGB §622

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines
    Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines
    Kalendermonats,
    Wenn der Arbeitnehmer 4,5 Jahre beschäftigt war, gilt dann 1.
    oder 2.?

1, da die 5 Jahre noch * vollständig sind.

Es kann auch keine der beiden Varianten zutreffen. Kommt aufs
Alter des AN an.

Der Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt. Was hat das Alter damit zu tun?

MFG

Der Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt. Was hat das Alter damit zu
tun?

_ „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“ _

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

MfG

"Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden
Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des
Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."

Also hat der AN in diesem Falle eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum Ende des Folgemonats. Richtig?

Nö. Der AN ist 30 und dort 4,5 Jahre tätig. Also war er ja schon 25 als er da angefangen hat.

-> „zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also hat der AN in diesem Falle eine 4-wöchige Kündigungsfrist
zum Ende des Folgemonats. Richtig?

Nö. Der AN ist 30 und dort 4,5 Jahre tätig. Also war er ja
schon 25 als er da angefangen hat.

-> „zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines
Kalendermonats,“

Es heisst aber: "Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,usw…

Der AN war lediglich 4,5 Jahre in diesem Unternehmen tätig.
Meines Erachtens spielt das Alter dann eine Rolle, wenn der AN 6 Jahre in einem Unternehmen tätig war und bei Kündigung 29 Jahre alt ist.

Es heisst aber: "Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber
beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in
dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines
    Kalendermonats,usw…

Der AN war lediglich 4,5 Jahre in diesem Unternehmen
tätig.

Ja das sind doch locker mehr als 2 Jahre! Wo ist das Problem?

Meines Erachtens spielt das Alter dann eine Rolle, wenn der AN
6 Jahre in einem Unternehmen tätig war und bei Kündigung 29
Jahre alt ist.

Es gibt sicher viele Konstellationen wo es eine Rolle spielt, aber in deinem Fall spielt es keine, da du ja bereits 25 warst als du da angefangen hast, also zählen die 4,5 Jahre voll.

Ja das sind doch locker mehr als 2 Jahre! Wo ist das Problem?

Es geht darum, dass der AN noch keine 5 Jahre in dem Unternehmen tätig war und deshalb eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Folgemonats gilt. 4,5 sind noch lange keine 5 Jahre! Oder?

Wenn das Arbeitsverhältnis 2 Jahre bestanden hat (und das hat es locker!), dann ist es 1 Monat zum Monatsende. Die nächste Erhöhung der Kündigungsfrist erfolgt dann erst wieder nachdem das AV 5 Jahre bestanden hat.

Also ab (mehr als) 2 Jahre bis 5 Jahre = 1 Monat zum Monatsende.
Ab 1 Tag nach Ablauf der 5 Jahre sind es dann erst 2 Monate zum Ende des Kalendermonats.

Ist das jetzt klarer? … wenn nicht dann geb ich meine Erklärungsversuche auf :frowning:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist das jetzt klarer? … wenn nicht dann geb ich meine
Erklärungsversuche auf :frowning:

Vielen, vielen Dank! Jetzt habe ich es verstanden. Ich wollte nur sicher gehen und war von den ersten Antworten etwas verunsichert. :smile:

4 Wochen sind nicht ein Monat! owt
LG
Guido