Hallo liebe Gemeinde, habe von der Firma First Service einen Vertrag erhalten wo 20Stunden wöchentliche mindest Arbeitszeit eingetragen ist. Ich arbeite jedoch täglich 7Stunden mündlich wurde ngs auf anfrage mehrmals gesagt das ich eine Vollzeit stelle habe! Wie gesagt laut Vertrag ist die wöchentliche Arbeitszeit 20Stunden das wäre dann Teilzeit. Somit mache ich täglich 3Überstunden die ich dann bezahlt bekomme. Soll ich denn Vertrag unterschreiben obwohl ich mündlich einen Vollzeitjob habe. Schriftlich ist es meiner Ansicht nach nur ein Teilzeit job. Habe ich im Krankheitsfall oder bei Urlaub sowie austritt aus der Firma dann nachteile mit dem Amt? Finanziell und so dürfte es dann auch nicht das gelbe vom ei sein. Hat jemand von euch Erfahrung mit der Firma First Service aus Köln gemacht? Danke für eure antworten.
Hallo Koch73,
nach Ihrer Beschreibung handelt es sich eindeutig um eine Teilzeitstelle.
Sofern Sie täglich 3 Stunden länger arbeiten sollen (wie dies von der Firma gesagt wird) dann müsste dies im Arbeitsvertrag gesondert geschrieben werden.
Was steht in dem Arbeitsvertrag bzgl. der Überstunden?
Im Normalfall werden diese nicht bezahlt. Überstundenregelungen fallen in den meisten Verträgen so aus, dass Überstunden grundsätzlich nicht anfallen, außer sie wurden extra angeordnet. Und ob diese bezahlt werden ist meist fraglich. Über dieses Thema gibt es immer sehr viel Streitpotiential.
Sofern Sie eine Teilzeitstelle wünschen, können Sie den Vertrag ruhig unterzeichnen.
Sollten Sie jedoch eine Vollzeitstelle wünschen und der Chef behaupten, dass es sich um eine solche handelt, dann soll der Arbeitsvertrag entsprechend abgeändert werden. Sofern er sich hierauf nicht einlässt wäre es fraglich, ob es künftig dann auch keine Probleme wegen dem Ausgleich der Überstunden geben wird.
Bezüglich Ärger bei dem Amt habe ich leider keine Kenntnis…
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Danke für deine antwort… Ich bin aber schon
eine Weile am arbeiten! Soll ich dem
Arbeitgeber sagen das ich nur unterschreibe
wenn ich einen Vollzeit Vertag vorgelegt
bekomme? Was ist dann mit meinem Lohn für
die geleistete Arbeit seit 3Wochen bei einer
6Tage Woche? Erhalte ich mein Lohn trotzdem
ausbezahlt? DANKE
Hallo,
meines Wissen, ist 20-25 Stunden Arbeitszeit ein Teilzeitvertrag.
Die Überstunden, wenn diese ausbezahlt werden und nicht als Freizeit abgegollten wird, werden automatisch bei evtl.Arbeitslosigkeit oder Krankengeld mit angerechnet.Jedoch zählen bei diesen beiden „Einrichtungen“ nur die letzten 3 Monate.
Vollzeit ist heut zu Tage 40-43 Stunden, je nach Arbeitgeber.
Da Sie ja laut ihrer Aussage tägl. 7 Std. arbeiten, wäre dies bei einer 5 Tagewoche nur 35 Stunden.
Ich würde mit Ihrem Arbeitgeber nochmals in Ruhe sprechen, und evtl. die Stundenzahl erhöhen auf einen Vollzeitjob.
Viel Glück und Gruß
Hallo,
zuerst mal, was heisst ngs?
Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Sie sind somit auf den ersten Blick teilzeitbeschäftigt jedoch kommt es auf die tatsächliche Arbeitszeit an.
Der Urlaubsanspruch verringert sich im Verhältnis zu einem Vollzeitarbeiter, somit hätten Sie weniger bezahlten Urlaub, je nach dem wieviel Sie arbeiten.
Jedoch interessiert es den Arbeitgeber häufig eher weniger, wieviel der Arbeitnehmer tatsächlich (mehr) gearbeitet hat. Dann wird gemäß dem schriftlich vereinbarten Arbeitsvertrag der Urlaubsanspruch ausgerechnet. Arbeiten sie tatsächlich mehr, so kann es gut sein, dass der Arbeitgeber ihnen trotzdem nicht die Mehrarbeit anrechnet, und sie müssten Ihren Urlaubsanspruch gerichtlich durchsetzen…Ob Sie das als Arbeitnehmer tatsächlich machen sollten bleibt zu überdenken…
Nachteile beim „Austritt“ liegen unmittelbar nur in der geringeren Kündigungsfrist. Wie es sich im Verhältnis zu dem Arbeitsamt genau darstellt weiß ich nicht. Ihre tatsächlichen Einnahmen können Sie ja nachweisen und das Arbeitslosengeld wird auch an dem tatsächlichen Einkommen gemessen.
Im Ergebnis ist da nur das Problem der Beweisfrage, wenn einerseits der Arbeitsvertrag etwas aussagt, tatsächlich aber etwas anderes vereinbart und durchgeführt wurde. Sie sind dann in der Beweislast bezüglich dem, was sie behaupten, das entgegen der Regelungen des Arbeitsvertrages vorgenommen wurde.
Schriftlich ist einfach nur sicherer. Zeugen können aber bei einem eventuellen Gespräch über die Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber sehr behilflich sein.
Achten Sie auf die Wortwahl im Vertrag, denn was im Vertrag ausgeschlossen ist o.Ä. können Sie anschließend nicht geltend machen, wenn Sie den Vertrag unterschreiben.
Wenn man schon im Vorhinein auf der sicheren Seite steht, braucht man sich im Nachhinein keine Sorgen zu machen.
Was Sie machen sollten bleibt ganz Ihnen überlassen, da Sie die komplette Situation, in welcher Sie sich befinden niemals in einem Internetforum deutlich machen können.
Sorry, kann nicht weiterhelfen
Danke für die Antwort. LG Koch73
Entschuldige ich habs jetzt erst gelesen.
Aber ich kann dazu auch leider nicht viel sagen.
Es ist eine Frage ob man damit leben kann oder wie sehr man diesen Job braucht…
Vlt. findest du was anderes, besseres.
Es gibt viele Betriebe die ihre Mitarbeiter ausnutzen !
Solltet ihr eine Gewerkschaft haben kann mans dort klären oder im Betriebsrat.
Mein Schwiegersohn hat in München in einem großen Hotel gelernt und da war das mit der Arbeitszeit gang und gäbe…
Jetzt nicht mehr weils was auf den Deckel gab vom Arbeitsgericht.
Informiere dich mal weiter.
Ich wünsche dir das es sich inzwischen in Luft aufgelöst hat dein Problem !
Noch einen guten Rutsch !
sweetsour
Danke,ebenso und frohes neues