Arbeitsvertrag Verpflichtung Vollkasko Privat-PKW

Hallo,

mal angenommen, ein AG verpflichtet seinen AN im Arbeitsvertrag dazu, seinen Privat-PKW zu Dienstfahrten zu nutzen und dafür eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen, so dass im Schadensfall lediglich die SB vom AG übernommen wird, nicht jedoch eine mögliche Höherstufung? Wäre das Rechtens oder müsste der AG auch für die Schadenskosten in voller Höhe aufkommen, wenn keine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen wäre, trotz entsprechender Klausel im Vertrag?
Inwiefern müsste der AN sicherstellen, jederzeit ein funktionsfähiges Fahrzeug bereitstellen zu können? D.h. könnten einem AN Probleme entstehen, wenn er zeitweise kein eigenes Fahrzeug für Dienstfahrten zur Verfügung hätte?

Freue mich auf Eure Antworten,

Jochen

Hallo,

im Normalfall haftet ja der Arbeitgeber für Schäden an den Sachen des Arbeitnehmers während der Dienstzeit. Dies gilt im Prinzip auch für den privaten PKw auf Dienstreisen, wenn die Nutzung auf ausdrücklichen Wunsch des Dienstherrn geschieht. Hier ist lt. Vertrag jedoch die Haftung auf die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung beschränkt worden.

Einen weitergehenden Schaden kann wohl nicht geltend gemacht werden, da dies zwischen AG und AN vertraglich vereinbart wurde. Für die dienstliche Nutzung des privaten Fahrzeuges wird in der Regel ja ein höheres Km-Geld gezahlt, mit dem Hinweis, dass durch diese erhöhten Sätze eine Kaskoversicherung mit SB und weitere Schäden abgegolten sind.

Gruß Woko