Arbeitsvertrag – Versetzungsklausel Ausland

Hallo,

da ich vor einem halben Jahr in eine andere Abteilung gewechselt bin, bekomme ich nun einen neuen Arbeitsvertrag. (halbes Jahr war Probezeit)

In dem Vertrag steht eine Versetzungsklausel die mich etwas stutzig macht:

„Das Unternehmen ist berechtigt, ihnen anderweitige ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeiten an einem anderen zumutbaren Arbeitsplatz sowie vorübergehend in einem anderen Unternehmen der Firmengruppe, auch im Ausland, zu übertragen.“

Laut unserem Personalchef heißt es nur dass man gelegentlich auch auf Montage muss.

Ich hingegen verstehe das eher so, dass man egal wohin und egal wie lange versetzt werden kann und ohne dann etwas dagegen machen kann?
Beispielsweile für mehrere Jahre nach China ohne Rechte auf Vergütungen wie Wohnung oder Montagezuschläge.

Habt ihr da ähnliche Verträge bekommen, wisst wie es da gesetzlich aussieht oder habt vielleicht schon einmal vor dem Problem gestanden?

Danke für eure Meinungen
Tom