Arbeitsvertrag - Verzweiflung!

Hallo,

ich hab meine Ausbildung als Grafiker letzten Monat abgeschlossen und habe jetzt ein Angebot über eine Festanstellung in der gleichen Firma bekommen. Nachdem ich den Arbeitsvertrag durchgelesen habe, stellen sich mir etliche Fragen:

  1. Zum einen ist der Vertrag auf ein Jahr befristet, meine Ausbildung dauerte 3 Jahre und die Firma kennt mich und meine Arbeitsweise, ist es da normal das der Vertrag noch befristet ausgestellt wird ?
  2. Das Gehalt ist extrem niedrig und es sind gerade mal 150 Euro mehr als ich in der Ausbildung bekommen habe. Ich würde zwar in keinem Tarif stehen, aber wenn ich in vergleichbaren Tarifgruppen eingruppiert werden würde, wären es locker 500-700 Euro mehr im Monat. Hinzu kommt noch der Satz, „etwaige Überstunden sind im Monatslohn enthalten.“ Muß dazu sagen das ich sehr viele Überstunden mache, vor 22 Uhr abends komme ich selten aus der Firma, und ich bin morgens immer um 9 Uhr spätestens da. Wenn Konzepte fertiggestellt werden müssen, kommt es vor das ich auch mal bis 3 Uhr morgens in der Firma sitze und um 9 Uhr wieder da bin. Und jetzt bekomme ich als Festanstellung etwas mehr als 1.300 Euro brutto. Das finde ich nicht fair, Überstunden werden nicht ausgezahlt und darf ich nicht abfeiern, was mache ich jetzt ?
  3. Im Vertrag steht nicht ein Satz über meine wöchentliche Stunden Arbeitszahl. Es wird nur der Hinweis gegeben, das die tägliche Arbeitszeit einvernehmlich mit den Vertragsabschließenden festgelegt wird. Ist sowas überhaupt zulässig ? Gibt es nicht eine Vorschrift die besagt, dass sowas im Vertrag stehen MUSS ? Und es gibt doch sicherlich auch eine gesetzliche Höchststundenzahl pro Tag/Woche.

Ich bin von dem Vertrag wahnsinnig enttäuscht, ich hab immer vollen Einsatz gezeigt und hab Stunden gekloppt ohne Ende, 17 Stunden am Tag sind absolut keine Seltenheit. Ich hab das Gefühl das ich wenn ich den Vertrag unterschreibe, mich verkauft habe. Der Vertrag ist so einseitig aufgesetzt und so sehr zu meinem Nachteil, ich bin echt verzweifelt! Mir kommt der Vertrag wie ein Knebelvertrag vor, aber ich weiß echt nicht was ich machen soll. Jetzt bin ich am überlegen ob ich den Vertrag unterschreiben soll oder nicht. Ich bin auch sehr schüchtern, wenn ich zu meinem Chef gehe und mit ihm darüber sprechen will, bin ich mir sicher das er mich unterbuttert weil ich mich nicht wehren kann. Ich bin mir auch sicher das wenn ich etwas mehr Gehalt fordern würde, er sagt das ich dann gehen kann. Ich bin auch noch relativ jung und überlege ob ich jetzt studieren gehen soll. Im Moment bin ich wirklich am Boden zerstörrt, ich hoffe ihr könnt mich ein bißchen aufmuntern und mir ein paar Hinweise und Ratschläge geben!

Vielen Dank !!

Hi,

  1. Zum einen ist der Vertrag auf ein Jahr befristet, meine
    Ausbildung dauerte 3 Jahre und die Firma kennt mich und meine
    Arbeitsweise, ist es da normal das der Vertrag noch befristet
    ausgestellt wird ?

ungewöhnlich ist es nicht. So bekommt man AN leichter wieder los.

  1. Das Gehalt ist extrem niedrig und es sind gerade mal 150
    Euro mehr als ich in der Ausbildung bekommen habe.

Das finde ich reichlich unverschämt, und den momantanen Arbeitsmarkt schamlos ausgenutzt. Wenn die dich kennen und übernehmen wollen, gibt es sicher gute Gründe. Ne Null übernimmt man nicht.

Ich würde zwar in keinem Tarif stehen, aber wenn ich in :vergleichbaren Tarifgruppen eingruppiert werden würde, wären es : :locker 500-700 Euro mehr im Monat.

Eben. Nur 150 mehr Brutto ist unverschämt. Auch für Berufsanfänger

Hinzu kommt noch der Satz,
„etwaige Überstunden sind im Monatslohn enthalten.“

Gibt es auch oft.
Folgende ‚Behauptungen‘ von mir bitte nochmal absichern!
Meine info ist evtl. veraltet.

Arbeitsrechtlich steht dir ein Zeitausgleich zu. Diese Überstundenklausel heißt meines Wissens, dass der Überstundenzuschlag nicht gewährt wird. Das ist legitim. Alles was über die gesetzl. Arbeitzeit (48 Std. Woche, bzw. 8 Std./Tag) hinaus geht, muss innerhalb v. 6 Monaten zeitlich ausgeglichen werden. Zeitlicher Ausgleich geht immer vor finanziellem Ausgleich. Dieser ist nur betriebsbedingt zulässig. Maximale tägl. Arbeitszeit darf auf 10 Std. oder mehr nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes erhöht werden (Es gibt aber Branchen mit Sonderbestimmungen, die bei deiner Berufsgruppe aber nicht zutreffen dürften)

Muß dazu sagen das ich sehr viele Überstunden mache, vor 22 Uhr : :abends komme ich selten aus der Firma, und ich bin morgens immer um 9
Uhr spätestens da.

Siehe oben. Ausbeutung und rechtlich unzulässig!

Wenn Konzepte fertiggestellt werden müssen,
kommt es vor das ich auch mal bis 3 Uhr morgens in der Firma
sitze und um 9 Uhr wieder da bin.

Sowas macht man mal, wenn das Klima (und Bezahlung) stimmt und es im Betrieb brennt. Heute wird die Not der Leute ausgenutzt. Ein Job ist momentan Gold wert. Keiner setzt das gerne auf’s Spiel! Das wissen die Chefs!

Und jetzt bekomme ich als
Festanstellung etwas mehr als 1.300 Euro brutto. Das finde ich
nicht fair, Überstunden werden nicht ausgezahlt und darf ich
nicht abfeiern, was mache ich jetzt ?

Abfeiern ist ein Muss. Siehe oben. Kann mir nicht vorstellen, dass sich das Arbeitszeitgesetz extrem geändert hat.

  1. Im Vertrag steht nicht ein Satz über meine wöchentliche
    Stunden Arbeitszahl. Es wird nur der Hinweis gegeben, das die
    tägliche Arbeitszeit einvernehmlich mit den
    Vertragsabschließenden festgelegt wird. Ist sowas überhaupt
    zulässig ?

Nein.

Gibt es nicht eine Vorschrift die besagt, dass
sowas im Vertrag stehen MUSS ? Und es gibt doch sicherlich
auch eine gesetzliche Höchststundenzahl pro Tag/Woche.

Ja. http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktm…

Ich bin von dem Vertrag wahnsinnig enttäuscht, ich hab immer
vollen Einsatz gezeigt und hab Stunden gekloppt ohne Ende, 17
Stunden am Tag sind absolut keine Seltenheit. Ich hab das
Gefühl das ich wenn ich den Vertrag unterschreibe, mich
verkauft habe. Der Vertrag ist so einseitig aufgesetzt und so
sehr zu meinem Nachteil, ich bin echt verzweifelt! Mir kommt
der Vertrag wie ein Knebelvertrag vor, aber ich weiß echt
nicht was ich machen soll. Jetzt bin ich am überlegen ob ich
den Vertrag unterschreiben soll oder nicht. Ich bin auch sehr
schüchtern, wenn ich zu meinem Chef gehe und mit ihm darüber
sprechen will, bin ich mir sicher das er mich unterbuttert
weil ich mich nicht wehren kann. Ich bin mir auch sicher das
wenn ich etwas mehr Gehalt fordern würde, er sagt das ich dann
gehen kann. Ich bin auch noch relativ jung und überlege ob ich
jetzt studieren gehen soll. Im Moment bin ich wirklich am
Boden zerstörrt, ich hoffe ihr könnt mich ein bißchen
aufmuntern und mir ein paar Hinweise und Ratschläge geben!

Das tut mir sehr sehr leid für dich. Du bist in einer Notsituation. Ausbeuten würde ich mich nicht lassen.
Wenn es irgendwie geht, fang an zu studieren.

Bei so einem Chef wollte ich nicht arbeiten. Was der macht ist höchst illegal. Der Arbeitsvertrag würde wahrscheinlich selbst bei Unterzeichnung nicht rechtsgültig sein! In meinen Augen ist er sittenwidrig. Du könntest mit dem Vertrag zum Arbeitsgericht, Handwerkskammer oder IHK (vielleicht sogar zum Staatsanwalt?) aber zumindest zum Gewerbeaufsichtsamt (mancherorts auch Regierungspräsidium) marschieren.

Um Zeit zu gewinnen unterschreibe entweder und drück dem Schw** hinterher gesetzlich eine rein. Oder: Nimm jemanden mit, bzw. trau dich einfach, deinem Chef zu sagen, dass es SO nicht geht. Informiere dich über deine Rechte und blas dem Chef ordentlich bescheid.

So Stories machen mich saumäßig wütend

Viel Glück

bye

Hallo Fred,

  1. Zum einen ist der Vertrag auf ein Jahr befristet, meine
    Ausbildung dauerte 3 Jahre und die Firma kennt mich und meine
    Arbeitsweise, ist es da normal das der Vertrag noch befristet
    ausgestellt wird ?

ja, immer noch bessr als Freelancer, der jeden Morgen auf den Anruf warten muss…

  1. Das Gehalt ist extrem niedrig und es sind gerade mal 150
    Euro mehr als ich in der Ausbildung bekommen habe. Ich würde
    zwar in keinem Tarif stehen, aber wenn ich in vergleichbaren
    Tarifgruppen eingruppiert werden würde, wären es locker
    500-700 Euro mehr im Monat. Und jetzt bekomme ich als
    Festanstellung etwas mehr als 1.300 Euro brutto. Hinzu kommt noch
    der Satz, „etwaige Überstunden sind im Monatslohn enthalten.“

Die Frage ist, ob der letzte Satz vor Gericht Bestand hätte angesicht deiner Lohngruppe… Aber vor Gericht ist man in Gottes Hand …
Ansonsten klingt der Vertrag völlig nach dem wilden Osten. Ich setze 5 * dafür, dass der Dienstort Erfurt, Magdeburg, Halle, Rostock, Chemnitz oder so ist.

Muß dazu sagen das ich sehr viele Überstunden mache, vor 22 Uhr
abends komme ich selten aus der Firma, und ich bin morgens immer
um 9 Uhr spätestens da. Wenn Konzepte fertiggestellt werden müssen,
kommt es vor das ich auch mal bis 3 Uhr morgens in der Firma
sitze und um 9 Uhr wieder da bin.

Von Feiertagsrbeit schreibst du nichts, du Glücklicher. Ich kenne eine Fa., da hat die Hälfte zum 3. 10., die andere zum 31.10. (Reformationstag in Sachsen) gearbeitet…
Solange es funktioniert, wird es gemacht.

Das finde ich nicht fair, Überstunden werden nicht ausgezahlt und
darf ich nicht abfeiern, was mache ich jetzt ?

ab in den Westen, mehr Geld verdienen.

  1. Im Vertrag steht nicht ein Satz über meine wöchentliche
    Stunden Arbeitszahl. Es wird nur der Hinweis gegeben, das die
    tägliche Arbeitszeit einvernehmlich mit den
    Vertragsabschließenden festgelegt wird. Ist sowas überhaupt
    zulässig ? Und es gibt doch sicherlich
    auch eine gesetzliche Höchststundenzahl pro Tag/Woche.

Solange es im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes bleibt: ja. Die Grenze liegt dort wohl bei 8 h / Werktäglich (Mo-Sa), so dass man wohl bei 48 h / Woche rauskommt…

Gibt es nicht eine Vorschrift die besagt, dass
sowas im Vertrag stehen MUSS ?

Warum ? Es gibt eine gesetzl. Regel oder es kann in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag oder in der Anlage oder halt auch mndl. vereinbart werden.

Ich bin von dem Vertrag wahnsinnig enttäuscht,

kann ich nachfühlen, deshalb gilt Dir mein aufrichtiges Beileid.

ich hab immer vollen Einsatz gezeigt und hab Stunden gekloppt ohne
Ende, 17 Stunden am Tag sind absolut keine Seltenheit.

also hast dich richtig schön ausbeuten lassen…

Ich hab das Gefühl das ich wenn ich den Vertrag unterschreibe, mich
verkauft habe. ich bin echt verzweifelt! Mir kommt
der Vertrag wie ein Knebelvertrag vor, aber ich weiß echt
nicht was ich machen soll. Jetzt bin ich am überlegen ob ich
den Vertrag unterschreiben soll oder nicht.

dann unterschreib und suche weiter.

Der Vertrag ist so einseitig aufgesetzt und so
sehr zu meinem Nachteil,

wie steht es mit den Kündigungsfristen ?

Ich bin auch noch relativ jung und überlege ob ich
jetzt studieren gehen soll.

Hast Du Abi ? Was willst Du studieren ? Welche Tätigkeit schwebt Dir später mal vor ?

Ciao maxet.

Hinzu kommt noch der Satz,
„etwaige Überstunden sind im Monatslohn enthalten.“

Arbeitsrechtlich steht dir ein Zeitausgleich zu.

Nein Marion, da verwechselst du was.

Diese
Überstundenklausel heißt meines Wissens, dass der
Überstundenzuschlag nicht gewährt wird.

Nein Marion, heißt es nicht. Lies dir die Klausel einfach nochmal durch.

Alles
was über die gesetzl. Arbeitzeit (48 Std. Woche, bzw. 8
Std./Tag) hinaus geht, muss innerhalb v. 6 Monaten zeitlich
ausgeglichen werden.

24 Wochen.

Zeitlicher Ausgleich geht immer vor
finanziellem Ausgleich.

Mal ein Beispiel:

AN hat einen Vertrag über 40 h/Woche. Er leistet in Woche A 5 Stunden mehr. Bleibt also noch locker im Rahmen der gesetzlich erlaubten 48 h/Woche. Soooo, diese 5 h sind jetzt also seine Überstunden. Und da kommt es drauf an, was vertraglich geregelt ist („abbummeln“ oder Bezahlung). Das heißt also nicht pauschal: zeitlicher Ausgleich geht immer vor finanziellen Ausgleich.

Maximale tägl. Arbeitszeit darf auf 10 Std. oder
mehr nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes erhöht
werden

Wo haste denn das her?

Überstunden werden nicht ausgezahlt und darf ich
nicht abfeiern, was mache ich jetzt ?

Abfeiern ist ein Muss.

Nein es ist kein Muss.

Siehe oben.

Siehe auch oben.

Kann mir nicht vorstellen,
dass sich das Arbeitszeitgesetz extrem geändert hat.

Ich weiß ja nicht, wann du das letzte mal einen Blick drauf geworfen hast… http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/index…

  1. Im Vertrag steht nicht ein Satz über meine wöchentliche
    Stunden Arbeitszahl. Es wird nur der Hinweis gegeben, das die
    tägliche Arbeitszeit einvernehmlich mit den
    Vertragsabschließenden festgelegt wird. Ist sowas überhaupt
    zulässig ?

Nein.

Aha? Darf man die Quelle wissen, Marion?

Du könntest mit dem Vertrag zum
Arbeitsgericht, Handwerkskammer oder IHK (vielleicht sogar zum
Staatsanwalt?) aber zumindest zum Gewerbeaufsichtsamt
(mancherorts auch Regierungspräsidium) marschieren.

Staatsanwalt? Gewerbeaufsichtsamt?

MfG

Hallo,

erstmal mein herzliches Beileid! Was Du schreibst, ist echt der Hammer. Was sich Dein Chef da erlaubt, ist echt ne Frechheit!

Befristete Arbeistverträge sind absolut keine Seltenheit.
Aber 2 Äpfel mehr als ein Azubi-Gehalt? Boah, warum fängst Du nicht gleich auf 400 €-Basis dann an?! Man, ich ärgere mich richtig mit Dir.

Jetzt bin ich am überlegen ob ich
den Vertrag unterschreiben soll oder nicht.
Ich bin auch noch relativ jung und überlege ob ich
jetzt studieren gehen soll.

Also einfach nur studieren gehen, weil Dir der Vertrag (verständlicher Weise) nicht gefällt? Das kann doch nicht die Lösung sein. Wolltest Du sowieso studieren gehen, dann ist`s ok.
Aber ansonsten würd ich Dir empfehlen, den Vertrag anzunehmen und weiterzusuchen. Gerade nach der Berufsausbildung solltest Du versuchen, im Job zu bleiben. Früher oder später wechselst Du den Arbeitgeber und wirst dann auch ordentlich bezahlt (*hoff*)!
Wenn Du aber jetzt halbherzig anfängst zu studieren, und im Studium dann scheiterst (was doch sehr häufig vorkommt, wenn man nicht voll und ganz dahinter steht), was hast Du dann? Ne Ausbildung, Null Berufserfahrung und ein abgebrochenes Studium.
Dann doch jetzt lieber einen unterbezahlten Job, wo Du Erfahrung sammeln kannst. Und schließlich bessere Chancen auf nen ordentlichen Job.
Ich drück Dir die Daumen!
Lg,
Nic

Hallo Fred,

ich hab meine Ausbildung als Grafiker letzten Monat
abgeschlossen und habe jetzt ein Angebot über eine
Festanstellung in der gleichen Firma bekommen. Nachdem ich den
Arbeitsvertrag durchgelesen habe, stellen sich mir etliche
Fragen:

  1. Zum einen ist der Vertrag auf ein Jahr befristet, meine
    Ausbildung dauerte 3 Jahre und die Firma kennt mich und meine
    Arbeitsweise, ist es da normal das der Vertrag noch befristet
    ausgestellt wird ?

Ich würde auch sagen: Unterschreib! Achte aber vorher drauf, dass der Vertrag bei aller Befristung mit gesetzlichen Fristen kündbar ist, damit Du auch vor Ablauf des Jahres rauskommst, falls sich Dir ein besserer Job bietet.

Gruß, Karin

Hi,

man beachte diesen Hinweis von mir:

Folgende ‚Behauptungen‘ von mir bitte nochmal absichern!
Meine info ist evtl. veraltet.

Hinzu kommt noch der Satz,
„etwaige Überstunden sind im Monatslohn enthalten.“

Arbeitsrechtlich steht dir ein Zeitausgleich zu.

Nein Marion, da verwechselst du was.

Stimmt! War unpräzise!
Genauer: Zumindest alles, was über 48 Std. geht muss zeitlich ausgeglichen werden.

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Reformpak…
Von dieser Grundregel macht das ArbeitzeitG in seiner ab dem 01.01.2004 geltenden Neufassung allerdings zwei besonders wichtige Ausnahmen:

Erstens ist es möglich, durch Tarifvertrag - oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung - vorzusehen, daß die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich mit Zeitausgleich angehoben wird, falls (erstens) in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, und falls (zweitens) die Arbeitzeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von zwölf Monaten im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche nicht überschreitet(§ 7 Abs.1 Nr.1 a), Abs.8 ArbeitszeitG neue Fassung).

-> früher waren es 6 Mon./ 24 Wochen., iegt am neuen EU Recht. Aber auch hier gelten strenge Kriterien. Der entspr. Link kommt weiter unten.

Zweitens ist es möglich, durch Tarifvertrag - oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung - vorzusehen, daß die Arbeitszeit auf über acht Stunden werktäglich ohne Zeitausgleich angehoben wird, falls (erstens) in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, falls (zweitens) durch besondere Regelungen sichergestellt wird, daß die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird, und falls (drittens) der Arbeitnehmer schriftlich in die Verlängerung seiner Arbeitszeit eingewilligt hat; diese Einwilligung kann mit einer Frist von sechs Monaten widerrufen werden. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil er die Einwilligung zu dieser Verlängerung der Arbeitszeit nicht erklärt oder widerrufen hat (§ 7 Abs.2a), Abs.7 ArbeitszeitG neue Fassung).

-> hieraus folgt, dass Zeitausgleich >48 Std./Wo ein Muss ist

Voraussetzung ist immer, dass in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt
Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Überstunden bis zu einem gewissen Maß ja, aber nicht regelmäßig.

Diese
Überstundenklausel heißt meines Wissens, dass der
Überstundenzuschlag nicht gewährt wird.

Nein Marion, heißt es nicht. Lies dir die Klausel einfach
nochmal durch.

O.k. alle Überstunden bis max. 48/Wo werden nicht gesondert vergütet. Anspruch auf Überstundenzuschlag hat man ja sowieso nicht. Überstundenzuschlag wird also nicht gewährt.

Alles
was über die gesetzl. Arbeitzeit (48 Std. Woche, bzw. 8
Std./Tag) hinaus geht, muss innerhalb v. 6 Monaten zeitlich
ausgeglichen werden.

24 Wochen.

Bist du ein bisschen kleinlich, oder hast du nur etwas überlesen? :smile:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/
ArbZG § 15 Bewilligung, Ermächtigung (Auch § 3)
4) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 oder 2 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

Zeitlicher Ausgleich geht immer vor
finanziellem Ausgleich.

Mal ein Beispiel:

AN hat einen Vertrag über 40 h/Woche. Er leistet in Woche A 5
Stunden mehr. Bleibt also noch locker im Rahmen der gesetzlich
erlaubten 48 h/Woche. Soooo, diese 5 h sind jetzt also seine
Überstunden. Und da kommt es drauf an, was vertraglich
geregelt ist („abbummeln“ oder Bezahlung). Das heißt also
nicht pauschal: zeitlicher Ausgleich geht immer vor
finanziellen Ausgleich.

Da hast du recht! War früher aber so, dass Freizeit vor Bezahlung galt. Zumindest bei den Gewerkschaften. Außerdem hab ich das wohl mit Urlaubsanspruch verwechselt.

Maximale tägl. Arbeitszeit darf auf 10 Std. oder
mehr nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes erhöht
werden

Wo haste denn das her?

OK, da ist Anfang 2004 einiges geändert worden. Sagte ich, dass meine Info evtl. veraltet ist?
Früher brauchte man die Einwilligung der Aufsichtsbehörde. Zum Teil noch heute.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/
ArbZG § 14 Außergewöhnliche Fälle
ArbZG § 15 Bewilligung, Ermächtigung

Überstunden werden nicht ausgezahlt und darf ich
nicht abfeiern, was mache ich jetzt ?

Abfeiern ist ein Muss.

Nein es ist kein Muss.

Stimmt bei durchschnittlich

Ich kann mir auch durchaus vorstellen, das der AG vergessen hat dich nach der Ausbildung zu kündigen. Soweit ich noch informiert bin muss er drei Monate vor Beendigung der Ausbildung dich kündigen. Nun hat er das verpeilt und dreht dir einen Vertrag an der unter aller Sau ist um ggf. dich rauszuschrecken. (Alles nur Vermutungen).

Tip 1)
Nimm an und suche dir was. Mach das verdammt unauffällig. Und gib dir echt viel Mühe bei der Bewerbung. Denke das diese Branch nicht grade Arbeitsplätze wie Sand am Meer hat. Investiere in die Bewerbung. Das Ding muss 1A sein.

Tip 2)
Wohnst du noch bei deinen Eltern? Wenn ja gehe zum Chef und sage du möchtest von zuhause ausziehen. Sag die Mieten sind relativ hoch und das es mit 1300 EUR sehr knapp wird. Nenne aber keine Summe erst wenn er dich fragt. 1500 EUR kannst du einräumen denke das er 1400 EUR. Nimm es an. (Musst du wissen ob du dich traust, du brauchst Ellebogen im Berufsleben also lass dich nicht von anfang an klein machen. Sei Freundlich.)

Tip 3)
Wenn du annimmst. Zeige kein Demotivation. Keine Schwäche und Unzufreidenheit. Bleib Souveren. Mach ein „GOOD JOB“. Es geht auch um dein Arbeitszeugnis.

Tip4)
Hol dir ein Ausbildungszeugnis. Wenn er fragt „wollen Sie was Neues suche“ sag einfach: „Ich möchte das Thema Ausbildung abschliessen und zu meinen Akten vollständigt abhängen“

Gruß

Hallo!

Naja… es wurd ja schon viel geschrieben und gibt nicht mehr viel hinzuzufügen, nur wollt ich noch erwähnen daß es solche und ähnliche verträge nicht nur im osten gibt sondern auch ganz weit im Westen (westlicher gehts schon nicht mehr).
Wenn Du den Mist unterschrieben hast (würde auch dazu raten um nachher berufspraxis bescheinigen zu können) fragst Du vielleicht am besten gleich in einem nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das darf Dir zum einen nicht verweigert werden und des weiteren kannst Du das dann früh genug prüfen lassen. wenn dein Chef dir nachher Steine in den Weg legen will wenn Du dich woanders bewirbst und die fragen beim alten Arbeitgeber nach, hast Du dann was in der Hand, was dem potentiellen Arbeitgeber zeigt wo der hase langläuft.
Daß Du bei den Dingern nicht auf die netten Formulierungen reinfallen darfst und es von einem lesen lassen solltest der WIRKLICH ahnung von hat (also nicht die Mama, sondern ein Handwerksmeister oder Personalsachbearbeiter oder ein Board im Netz…).

Noch zu guter Letzt: Meine Freundin arbeitet auch bei einem solchen AG und findet leider nichts neues. Daher ist sie froh daß sie zumindest den Scheissjob hat.
Man schimpft nur solange über seine Arbeit wie man welche hat…

Machs Beste draus und Viel Glück!!!

MfG Marco