Arbeitsvertrag von unbefristet zu befristet

Hallo,

meine Frage ginge darum, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mit der Aussage einer Lohnerhöhung einen Arbeirsvertrag unterschreiben lässt. Nun ist der Arbeitsvertrag aber befristet für 6 Monate, obwohl der Arbeitnehmer seit mehr als zwei Jahren in dem Betrieb arbeitet und zuvor einen unbefristeten Arbeitsvertrag hatte.
Nun ist dazu zu sagen, dass der Arbeitnehmer relativ wenig Deutsch versteht und der Arbeitgeber ihm nur die letzte Seite aufgehalten hat zum Unterschreiben mit der Info, der Arbeitnehmer bekäme eine Lohnerhöhung.
Ist so ein Vertrag überhaupt rechtens?
Zumal, wenn der Arbeitnehmer die Seite mit der Befristung gesehen hätte, hätte er auch gesehen, dass auf der selbigen Seite sowohl seine Adresse als auch sein Geburtsdatum falsch sind.

Da muss der Arbeitnehmer den Vertrag anfechten und den Arbeitgeber wegen arglistiger Täuschung anzeigen.

Hallo,
das Vorgehen des zitierten Arbeitgebers (Ag) erfüllt den
Tatbestand der Nötigung bzw. Erpressung.
Auch wenn der Ag den Arbeitsvertrag von einem befristeten in einen unbefristeten Vertrag umwandeln möchte, so muß der befristete erst einmal seitens des Ag mit vertragsgerechter Kündigungsfrist aufgehoben werden. Diese Maßnahme sollte der Ag dem Arbeitnehmer
auch frühzeitig ankündigen.
Der Ag hat ebenso arglistig getäuscht und der Vorfall wäre, so er sich so abgespielt hat, ein Fall für das Arbeitsgericht. Konsultieren Sie bzw.Ihr Bekannter einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Vertreter
der für die Branche zuständigen Gewerkschaft.

Viel Erfolg, bustobaer

der Arbeitsvertrag wurde aber von unbefristet ins befristete geändert. Gilt da die gleiche Bedingung?
Das Problem mit der Anzeige ist, dass der Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung hat und auch kein Erspartes für die Anwaltskosten. Man muss dazu sagen, der Arbeitnehmer arbeitet 173 stunden im monat und muss trotzdem noch alg2 beziehen. Deswegen traut er sich nicht wegen einer Anzeige, zumal die Beweislast doch beim Arbeitnehmer liegen würde.

Hallo Anfragende®,

diese Frage lässt sich leider nicht so leicht beantworten…
Grundsätzlich herrscht in der BRD Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann mit jedem Verträge abschliessen und Vertragsinhalte jeglicher Art darin vereinbaren. Außer wenn die Inhalte gegen das Tarifrecht oder gesetzliche Grundlagen verstoßen, ist der Vertrag von vornherein ungültig.
Ebenso wird es schwierig sein, die (mündliche?) Zusage zur Gehalterhöhung zu beweisen, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Aussagen sind entsprechend immer sehr schwierig zu beweisen.
Wenn entsprechend der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, dass sein Arbeitsverhältnis von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, wäre der vertrag rechtens.
Ob der Fakt, dass der Arbeitnehmer nicht wusste, was er unterschreibt, grund für eine Anfechtung des Vertrages liefert, mag ich in dieser Form nicht beurteilen können. Auch die angeführten Fehler (Adresse, Geb.-Dat.,…) können allenfalls als Indizien herangezogen werden-aber wie sie selber ggf. aus dem Berufsleben wissen: Fehler passieren. Und ob diese alleinig ausreichen, um den Vertrag und dessen Inhalt zu revidieren, kann ich nicht beurteilen.

Mein Rat an Sie wäre, sich mit der Gewerkschaft bzw. ortsansässigen Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zusammenzusetzen und sich ggf. auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzurichten.

Grüße

meine Frage ginge darum, dass ein Arbeitgeber seinem
Arbeitnehmer mit der Aussage einer Lohnerhöhung einen
Arbeirsvertrag unterschreiben lässt. Nun ist der
Arbeitsvertrag aber befristet für 6 Monate, obwohl der
Arbeitnehmer seit mehr als zwei Jahren in dem Betrieb arbeitet
und zuvor einen unbefristeten Arbeitsvertrag hatte.
Nun ist dazu zu sagen, dass der Arbeitnehmer relativ wenig
Deutsch versteht und der Arbeitgeber ihm nur die letzte Seite
aufgehalten hat zum Unterschreiben mit der Info, der
Arbeitnehmer bekäme eine Lohnerhöhung.
Ist so ein Vertrag überhaupt rechtens?
Zumal, wenn der Arbeitnehmer die Seite mit der Befristung
gesehen hätte, hätte er auch gesehen, dass auf der selbigen
Seite sowohl seine Adresse als auch sein Geburtsdatum falsch
sind.

Wenn die Sachlage so ist, daß er auch noch ausgebeutet wird - ganz schnell zum Amtsgericht und Prozeßkostenhilfe beantragen.
Damit ist die Frage von mir aus abgeschlossen, denn ich bin kein Rechtsanwalt, der kostenfrei hilft.

MfG, bustobaer

Der „neue“ Vertrag ist rechtens und der AN hat ihn schließlich unterschrieben.
Aber: Wenn der Sachverhalt so zu beweisen ist, wie er geschildert wurde, dann hat der AG schon eine „Lumperei“ begangen, man kann auch arglistige Täuschung dazu sagen. Gegen eine solche kann man vorgehen, allerdings „unverzüglich“, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (längstens in 3 Tagen). Evtl. hilft auch eine Klage vor dem Arbeitsgericht - aber nur mit anwaltlicher Vertretung!!
Das REcht wird einem nicht nachgeschmissen, man muss es sich holen.
Robby1

Hallo,
hier würde ich unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Der Arbeitnehmer wird diese Vorgehensweise sicher beweisen müssen. Für eine Lohnerhöhung muss niemand einen Arbeitsvertrag unterschreiben, das könnte man evtl. in einem Anhang zum Arbeitsvertrag fixieren.
Viele Grüße

Hallo,
sollte es sich so abgespielt haben, dann ist dies eine der hinterhältigsten Maschen, die ich je gehört habe. Aber Glück im Unglück: Wenn die Adresse und das Geburtsdatum falsch sind, kann man den Vertrag anfechten, da er nicht eindeutig ist. Dies wird aber nicht nötig sein, denn:
Gem. §14 TzBfG Absatz 2 Satz 2: „Eine Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“
Gem. § 16 Folgen unwirksamer Befristung:
„Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen;…“
Da der Arbeitgeber so unfähr gespielt hat, würde ich einfach abwarten, bis die unrechtmäßige Befristung ausläuft und dann einfach weiter zur Arbeit gehen. Der Arbeitgeber muss dann erst mal kündigen, was jedoch dem vollen Kündigungsschutz unterliegt. Den Prozess müsste der Arbeitnehmer zu 99% gewinnen. Wichtig: Nicht zu Hause bleiben, sondern immer zur Arbeit gehen, denn sonst bekäme der Arbeitgeber einen Grund zur Kündigung. Sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Hause schicken, dann nur schriftlich! Dies kommt einer bezahlten Freistellung gleich.