Arbeitsvertrag vor Antritt od. am 1. Tag kündigen?

Hallo ihr Experten.

Stellt euch mal vor es gäbe folgendes Problem:

Jemand unterschreibt einen Arbeitsvertrag bei Firma A (der in einem Monat beginnen soll) in einer neuen Firma (1 Jahr befristet, mit 6 Monaten Probezeit, fristlose Kündigung in der Probezeit möglich, Kündigung vor Beginn nicht möglich).
Doch dann meldet sich plötzllich der aktuelle Arbeitgeber (Firma B) und bietet einen unbefristeten Vertrag mit Zusatzleistungen an.
Man möchte also diesen neuen Vertrag lieber annehmen und ruft in der Firma A an und erklärt alles. Diese sind natürlich nicht erfreut und sagen sie melden sich.
Nach einer Woche erneuter Anruf in Firma A, die sagen dass man nicht vorher kündigen kann, steht ja im Vertrag. Sieht so aus als käme es zu keiner Einigung. (Es ist eine Branche in der genug Leute gesucht werden und zur Verfügung stehen und die Firma musste Leute nach Hause schicken, das heißt es gibt ja noch Interessenten).
Aber jetzt einen unbefristeten Vertrag in der alten Firma deswegen sausen lassen?
Was kann man tun?
Kündigen am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses?
Ich weiß das wäre doof und vllt nicht fair, aber…

Ich hoffe ihr habt einen Rat.

Danke und Grüße.

Hei, vielschichtige Nummer ist das.
Doof oder fair - kann man sich das in diesen Zeiten erlauben?? Also sehen wir mal auf die rechtliche Konstellation dieses theortischen Falles:

Der Vertrag bei der neuen Firma ist sehr ungewöhnlich! Unterstellt, er hätte rechtlichen Bestand, kann er nach Antritt -also am ersten Tag- fristlos von jeder Seite gekündigt werden. Der Arbeitnehmer kündigt also und ist aus der Nummer raus, Tag zwei ohne Vertrag.

Der Vertrag bei der ursprünglichen Firma ist wohl fristgerecht und wirksam zum geplanten Eintritt in die neue Firma gekündigt worden???
Unterstellet, das wäre so, dann ist das neue Angebot ein neuer Vertrag. Den kann der Arbeitnehmer (schon jetzt)annehmen und dann am Tag nach der fristlosen Kündigung des anderen Vertrages (s.o.) bedenkenlos antreten.

Problem:
Etwa mit der bisherigen Betriebszugehörigkeit erworbene Rechte in der alten Firma könnten durch den neuen Vertrag verloren gehen.

Aber vermutlich wird das nachgebesserte Angebot des alten Arbeitgebers wohl als Änderungskündigung einzustufen sein, dem logischerweise der Arbeitnehmer zustimmt, also unterschreibt. Das Beschäftigungsverhältnis läuft also ununterbrochen weiter, lediglich die Rahmenbedingungen des „neuen Vertrages“ ändern sich.

Was also mit dem einen Tag der Zugehörigkeit zum „neuen“ Unternehmen machen, womöglich noch ein Wettbewerber:

Läuft das Beschäftigungsverhältnis nach einvernehmlicher Vertragsanpassung beim alten Arbeitgeber weiter: einen Tag Urlaub einschieben, den „neuen“ Vertrag bei der neuen Firma einen Tag lang erfüllen, fristlos kündigen und dann s.o.
Streng genommen im Zweifel eine unerlaubte „Nebentätigkeit“, die aber aller Wahrscheinlichkeit nach vom alten Arbeitgeber nicht verfolgt werden wird, weil sie nicht andauert.

Na denn: Viel Erfolg!

Danke für die Antwort.
Also würde es theoretisch gehen, dass man am ersten Tag kündigt (dann ja zum darauffolgenden Tag) und dann erst am nächsten Tag den neuen Vertrag in der alten Firma unterschreibt? Man müsste dann natürlich den alten Chef wirklich auf den Vertrag „festnageln“, nicht dass der abspringt^^. Der Vertrag in der alten Firma lief aus und deshalb kam das alles zustande.

Hallo,

das gibt es durchaus das Firmen sich vor einer vorzeitigen Kündigung schützen.
Wenn man die Stelle am ersten Tag nicht Antritt kann dies sogar zu einer Vertragsstrafe führen.

In der Probezeit hat man auch 2 Wochen Kündigungsfrist.

Schwierig, ich würde mit Firma B sprechen und den Sachverhalt mit Firma A erklären.

Im Zweifel 2 Wochen Urlaub nehmen und die Stelle A antreten und am 1. Arbeitstag kündigen und dort die 2 Wochen „absitzen“ (Achtung Zweitjob mit Steuerklasse 6), wenn Firma A überhaupt nicht einlenken will.

Viel Glück

Hallo Converse90,
ohne den Vertrag genau zu kennen ist es schwierig eine Aussage zu treffen. Steht in dem Vertrag eine Konventionalstrafe, wenn Du die Arbeit nicht aufnimmst? Das ist bei Zeitarbeit sehr selten, soll aber vorkommen. Wenn eine Strafe vorgesehen ist, dann hingehen und sofort die Kündigung auf den Tisch legen. Aber acht geben: Wenn nicht ausdrücklich von einer „Fristlosen Kündigung“ in dem Vertrag die Rede ist, gilt die normale Kündigungsfrist.
Ich würde mit meinem alte AG sprechen und sehen das die alte Kündigung als Änderungskündigung laufen kann. Dann verlierst Du nicht die Betriebzugehörigkeitszeit. Den Tag, den Du bei dem anderen AG verbringst kann als Urlaub gebucht werden. Vielleicht hat ja der alte AG noch einen Rat, wenn er Dich gerne behalten möchte. Auf die Steuer und Sozialabgaben achten (2. Arbeitsverhältnis).

Mit freundlichen Grüßen
Ricko

Hallo ich kann dir dafür leiter keinen Raht geben.
Karl Heinz

Ich würde nach dem Kenntnisstand des theoretischen Sachverhaltes den „neuen Vertrag“ sofort unterschreiben mit Startdatum: Tag nach der fristlosen Kündigung des anderen. Achtung: Die Nummer mit der fristlosen Kündigung noch einmal genau durchlesen, das ist eher ungewöhnlich aber möglich, muss dann nur für beide, also AG und AN gelten. Grebnell.

Danke für alle Antworten.
Ich hoffe es klappt alles.

Hallo ich kann dir dafür leiter keinen Raht geben.
Karl Heinz

Lieber Converse90

Handelt es sich hier um einen realen Fall oder um eine Hausaufgabe für die Schule bzw. das Uni-Seminar?

Gruss

Fetrimu

hallo
verdammt schwer - der alte arbeitgeber ist der favorite klar…aber wie kommst du aud em neuen vertrag rauss ???
ICH WÜRDE persönlichmit den leuten reden…personalchef…und so …
sorry weiss nicht besseres…
viel glück
ischdem

Hallo Converse90, schau mal in den aktuellen Arbeitsgesetzen nach, ob die Klausel mit der nicht Kündigung vor dem Beginn des ersten Arbeitstages überhaupt rechtswirksam ist und erlaubt. Sonst kann ich dir leider nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo,folgendes
Es gibt beim Arbeitsamt eine Rechtsberatungsstelle,rufen sie da an
da kriegen sie eine genaue Auskunft,
viele Grüsse

Hallo,
ich denke, dass die Klausel „vor Beginn kündigen nicht möglich“ in einem Arbeitsvertrag gar nicht rechtens ist.
M.E. kann Dir auch nicht großartig etwas passieren, wenn Du vorher schriftlich kündigst. Das ist nun mal das Risiko was ein Unternehmen zu tragen hat.
Wenn das wirklich stimmt, dass Du in der Probezeit freistlos künigen kannst, würde ich die Kündigung ungefähr so formulieren.
Hiermit kündige ich den AV vom xx.xx.xx für das noch nicht begonnene Arbeitsverhältnis zu sofort, hilfsweise zum xx.xx.xx (da muss jetzt das Datum vom 1. Arbeitstag rein), damit hast Du quasi beides abgedeckelt, vorher und an gleichen Tag mit Arbeitsbeginn!
Das Nichterscheinen am 1. Arbeitstag tritt damit in den Hintergrund und sollte dem AG klar sein.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Wenn Du eine Rechtsschutzverischerung hast ist es immer sinnvoll auch noch mal einen Rechtsanwalt zu fragen.
Gruß

Kann leide nicht helfen
mfG schmutzbuckel

Hallo, ich denke ein ehrliches Wort ist immer am besten. Einfach dem AG erklären was Sache ist und dann kann der den Vertrag auflösen. Viele Glück und viele Grüße

Hallo,
ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass eine Vertragsklausel, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt etwas daneben ist, wenn gleichzeitig während der Probezeit jeder Vertragspartner ohne angaben von Gründen das Vertragsverhältnis sofort beenden kann!
Ich würde die Firma nochmals bitten auf diesen merkwürdigen Vertragspassus zu verzichten! - wenn die das dann noch nicht verstanden haben, einen Tag antreten und von Probezeit gebrauch machen - und Tschüss - die wollen das ja so!
M.f.G.

habe leider keine rat.

Da du ja einen Vertrag gemacht hast, der eine Kündigung vor Beginn der Arbeitsaufnahme ausschließt, würde ich an deiner Stelle die Kündigung vorher, aber zum 1. Arbeitstag, ohne Sachgrund kündigen. Ich denke mal das nirgends steht das du die Arbeit auch antreten musst! Dies ist ein Rat aus meiner Sicht und keine Rechtsberatung!!

LG Joachim

in diesem Gebiet kenne ich mich leider nicht aus.