Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn kündigen?

Hallo,

meine Freundin hat diese Woche am Freitag (Beginn ebenfalls dieser Tag)einen befristeten Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Heute hat sie mit einer Freundin gesprochen, die ihr mitgeteilt hatte, daß diese Firma oft Versprechungen bezüglich Anschlußstellen macht (" … Sie fangen für kurze Zeit als Call-Center Angestellte an und danach habe ich etwas für Sie als Empfangssekretärin …"). Ihre Freundin berichtet außerdem, daß diese Versprechungen nicht eingehalten wurden und sie außerdem fast 2 Monate auf ihr Geld warten musste.

Nun ist meine Freundin natürlich im Zweifel, ob sie, nach Rückfrage mit Ihrem Sachbearbeiter dieser Firma, nicht wieder vom Vertrag zurücktreten soll, wenn er ihr diesbezügliche Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet (Bezahlung, Anschlußjob etc.).

Kann Sie das und wenn ja, welche Fristen müssen da eigehalten werden? Erschwerend kommt hinzu, daß der SB auch gleich nach Vertragsabschluß ihr AA angerufen und mitgeteilt hat, daß Sie jetzt dort angefangen hat. Nun besteht natürlich noch die Angst, daß bei Kündigung eine 3-monatige Sperre eintritt etc.

Wer kann mit Tipps und Ratschlägen helfen ?

Danke und Gruß,
Stefan

Hallo,

hi stefan

meine Freundin hat diese Woche am Freitag (Beginn ebenfalls
dieser Tag)einen befristeten Arbeitsvertrag bei einer
Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Heute hat sie mit einer
Freundin gesprochen, die ihr mitgeteilt hatte, daß diese Firma
oft Versprechungen bezüglich Anschlußstellen macht (" … Sie
fangen für kurze Zeit als Call-Center Angestellte an und
danach habe ich etwas für Sie als Empfangssekretärin …").
Ihre Freundin berichtet außerdem, daß diese Versprechungen
nicht eingehalten wurden und sie außerdem fast 2 Monate auf
ihr Geld warten musste.

zum einen, die meisten zeitarbeitsfirmen haben tatsächlich eine übernahmequote von ca. 30%. auf der anderen seite werben die disponenten arbeitnehmer dadurch natürlich auch, damit jemand einen vertrag unterschreibt. es kursieren viele gerüchte um versprechungen und lohnzahlungen.kommt aber immer auf die firma an. bei den grossen gibts da eigentlich selten probleme. aufs hörensagen würd ich mich da nicht verlassen.
was steht denn im vertrag als was sie eingestellt wird? man sollte immer nur einen vertrag unterschreiben, wenn der tätigkeitsbereich einigermassen umrissen ist. wenn bei ihr „allgemeine bürotätigkeiten“ oder ähnliches drinsteht, dann kann sie für alles mögliche, vom empfang bis zum call-center eingesetzt werden.

Nun ist meine Freundin natürlich im Zweifel, ob sie, nach
Rückfrage mit Ihrem Sachbearbeiter dieser Firma, nicht wieder
vom Vertrag zurücktreten soll, wenn er ihr diesbezügliche
Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet (Bezahlung,
Anschlußjob etc.).
Kann Sie das und wenn ja, welche Fristen müssen da eigehalten
werden?

verträge sind zu erfüllen. der arbeitgeber kann also verlangen, dass sie die Arbeitsstelle gemäß dem geschlossenen Arbeitsvertrag antritt. tut sie das nicht, dann begeht sie eine vertragsverletzung die den arbeitgeber zur geltendmachung von etwaig eintretenden schadensersatzansprüchen berechtigt.
enthält der arbeitsvertrag ein kündigungsverbot vor vertragsbeginn und ist keine probezeit vereinbart, dann kann der arbeitgeber tatsächlich verlangen, daß sie die arbeitsstelle antritt und gemäß den in dem arbeitsvertrag enthaltenen kündigungsvoraussetzungen das arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendest. ist im arbeitsvertrag kein kündigungsverbot vor vertragsbeginn enthalten, so kann die kündigung des arbeitsvertrages sofort erklärt werden.

Erschwerend kommt hinzu, daß der SB auch gleich nach
Vertragsabschluß ihr AA angerufen und mitgeteilt hat, daß Sie
jetzt dort angefangen hat. Nun besteht natürlich noch die
Angst, daß bei Kündigung eine 3-monatige Sperre eintritt etc.

die „angst“ ist auch berechtigt. immerhin nimmst sie damit bewusst arbeitslosigkeit in kauf und das führt in der regel zu einer sperre. wie lange ist denn die befristung?

regards
bianca

Hallo

ist im arbeitsvertrag kein
kündigungsverbot vor vertragsbeginn enthalten, so kann die
kündigung des arbeitsvertrages sofort erklärt werden.

Das kann man so pauschal nicht sagen! Die Kü des AV vor Arbeitsaufnahme kann nicht nur vertraglich ausgeschlossen, sondern auch „offensichtlich ungewollt“ sein. Es bedarf also nicht zwingend einer schriftlichen Vereinbarung.

Gruß,
LeoLo

Hallo

meine Freundin hat diese Woche am Freitag (Beginn ebenfalls
dieser Tag)einen befristeten Arbeitsvertrag bei einer
Zeitarbeitsfirma unterschrieben.

Sind denn überhaupt im AV Kündigungsmöglichkeiten vereinbart?

Erschwerend kommt hinzu, daß der SB auch gleich nach
Vertragsabschluß ihr AA angerufen und mitgeteilt hat, daß Sie
jetzt dort angefangen hat. Nun besteht natürlich noch die
Angst, daß bei Kündigung eine 3-monatige Sperre eintritt etc.

Damit sollte sie auf jeden Falle rechnen. Die Wahrscheinlichkeit ist immens hoch.

Gruß,
LeoLo

hi leo,

aber „offensichtlich ungewollt“ ist das doch sowieso immer… da macht man in einen vertrag keinen extra passus. von daher denke ich ohne kündigunsverbot ceteris paribus, anderweitig keine einschränkungen.

btw ist wohl die beste lösung einen befristeten vertrag und (seit den tarifverträgen mvz bza. bza zum 1.1.04 sind da ja für befristungen keinerlei einschränkungen mehr), der wohl dann auch nicht so lange dauert, durchzubeissen. die probleme mit der agentur gäbe es auf jeden fall und es kann ja gut sein, dass die arbeit und die zahlungsmoral des unternehmens ok sind.

regards bianca

Hallo

aber „offensichtlich ungewollt“ ist das doch sowieso immer…
da macht man in einen vertrag keinen extra passus. von daher
denke ich ohne kündigunsverbot ceteris paribus, anderweitig
keine einschränkungen.

Nein, hier muß ich Dir widersprechen. Ein „klassisches“ Beispiel in dieser Richtung, ist zum Beispiel, wenn ein AG einen AN aus einer sicheren Arbeitsstelle abwirbt und den AV dann vor Arbeitsaufnahme kündigt. In diesem Falle wird (zumindest in zweiter Instanz…:o)) ein AG auch ohne explizite Vereinbarung oft feststellen, daß „offensichtlich ungewollt“ schneller passieren kann, als er erwartet… Zumindest wird ein AN diesbezüglich eher zum Erfolg kommen, als über eine Schadensersatzklage. Letztendlich wird im Großteil der Fälle sicherlich der entscheidende Faktor der sein, ob ein Kü vor Arbeitsaufnahme vertraglich ausgeschlossen wurde. Eine fehlende Probezeitvereinbarung i.V.m. langen Kündigungsfristen dürfte aber auch ohne gesonderte Vereinbarung zumindest darauf hindeuten. Gleiches gilt selbstverständlich für die Vereinbarung einer Vertragsstrafe.

Gruß,
LeoLo