Arbeitsvertrag Vordruck

Hallo,

bin ArbeitNEHMER und schreibe mir jetzt, nachdem ich ein Jahr lang ohne schriftlichen Vertrag gearbeitet habe, nachträglich für die Zeit einen Arbeitsvertrag, den mein Arbeitgeber dann unterschreibt. Wir haben keine Vordrucke in unserem Betrieb, daher sollte ich einen Vordruck aus dem Netz verwenden oder von irgendeiner offiziellen Stelle.
Nur woher? Das Ganze sollte natürlich nichts kosten und trotzdem einigermaßen aussehen. Es handelt sich konkret um einen befristeten Arbeitsvertrag natürlich ohne Tarifbindung (wie immer).

Danke im Voraus, ich hoffe, jemand weiß Rat.

Daniel

Hallo Daniel,

Nur woher? Das Ganze sollte natürlich nichts kosten und
trotzdem einigermaßen aussehen. Es handelt sich konkret um
einen befristeten Arbeitsvertrag natürlich ohne Tarifbindung
(wie immer).

ist Dein Arbeitgeber Mitglied bei der IHK oder der Handwerkskammer? Von der IHK hat mir mal eine Kollegin in der Firma ein Vertragsformular gezeigt, das fast so aussah wie unsere Arbeitsverträge.

Aber die genaue Formulierung der einzelnen Klauseln (z.B. wenn es mehr Urlaub als nach Bundesurlaubsgesetz sein soll) erspart das natürlich nicht.

Gruß, Karin

ist Dein Arbeitgeber Mitglied bei der IHK oder der
Handwerkskammer? Von der IHK hat mir mal eine Kollegin in der
Firma ein Vertragsformular gezeigt, das fast so aussah wie
unsere Arbeitsverträge.

Das ist gut. Wir sind bei der IHK, soweit ich weiss. Dann werd ich dort wohl mal nachfragen müssen, denn auf den Internetseiten ist nichts zu finden.

Hallo,

Wir haben keine Vordrucke in unserem Betrieb,
daher sollte ich einen Vordruck aus dem Netz verwenden oder
von irgendeiner offiziellen Stelle.

Den z.B. http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/service/must…

Das Ganze sollte natürlich nichts kosten und
trotzdem einigermaßen aussehen.

Also ich seh das in dem link nur als Muster. Wie ihr das „verschönert“ ist euer Bier. :wink:

Es handelt sich konkret um
einen befristeten Arbeitsvertrag natürlich ohne Tarifbindung

Ähm … wenn der für dich ist und du da schon fast 1 Jahr bist, dann kannste das mit dem befristeten Vertrag aber abhaken. Der hätte schon von Anfang an schriftlich sein müssen! http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html (4)

MfG

Perfekt. Danke!