Arbeitsvertrag vs. (angebliche) schweigepflicht

hallo allerseits,

dürfen arbeitnehmer der selben firma, sich untereinander über ihre arbeitsverträge unterhalten / austauschen?
auch wenn der arbeitgeber sagt, dass das nicht sein darf?
imo ist das möglich, alleine schon wegen der infomationellen selbstbestimmung!
was sagt ihr dazu?

beste grüße
pirat

ergänzung
nochmal hallo,

darf ein arbeitnehmer sich ebenfalls mit betriebsfremden personen (freunde, bekannte, etc.) über seinen av unterhalten?

beste grüße
pirat

wenn im Vertrag nicht steht, dass man zum Gehalt Stillschweigen bewahren muss, kann man drüber reden mit wem man will.

… wobei ich kürzlich gelesen habe, dass auch ein Verbot, über das Gehalt zu sprechen, unwirksam sei, weil dadurch die Einhaltung des AGG verhindert werden könnte.

Ich meine sogar, das hätte jemand hier im Forum gesagt.

Gruß Bombadil2

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siehe meine 1. Antwort!!

Definitv falsch.
Es gibt ein neues Urteil, dessen AZ im Augenblick nicht auffindbar ist, dass der AN jederzeit mit Kollegen über sein Gehalt sprechen darf. Egal, ob im Arbeitsvertrag gegenteiligens vereinbart wurde.
Begründung im Urteil ist, dass AN nur dadurch die Möglichkeit eines Gehaltsvergleiches hat und somit prüfen kann, ob er über- oder unterbezahlt ist.

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hallo allerseits,

Hallo,

dürfen arbeitnehmer der selben firma, sich untereinander über
ihre arbeitsverträge unterhalten / austauschen?
auch wenn der arbeitgeber sagt, dass das nicht sein darf?

Das LAG MV hat in zwei entscheidunbgen am 21.10.2009 solche Klauseln für unwirksam erklärt. M. W. ist die Angelegenheit aber noch beim BAG anhängig
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Arbeitneh…

imo ist das möglich, alleine schon wegen der infomationellen
selbstbestimmung!

Das hat damit überhaupt nix zu tun.

was sagt ihr dazu?

Das LAG hat recht.

beste grüße
pirat

&Tschüß
Wolfgang

das ist ja mal ein echter Fortschritt. Super!

dank an alle für die hilfreichen infos! owt
dank an alle für die hilfreichen infos! owt