Arbeitsvertrag vs Firmenwagenregelung was geht vor

Mein Arbeitsvertrag (7 Jahr alt) regelt eine uneingeschränkte Nutzung des Firmenwagens auch privat. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Wagen laut Vertrag zwar entzogen werden, ich bekäme aber für die Restlaufzeit des Arbeitsvertrages den entgangenen Nutzen entschädigt. Bisher gab es keine Firmenwagenregelung, diese wird nun neu eingeführt. Hier heißt es, der Firmenwagen kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingezogen werden. Eine Entschädigung ist nicht geregelt bzw. auch gar nicht erwähnt. Würde ich damit auf eine Entschädigung verzichten, oder wird gar die Regelung im Arbeitsvertrag durch die neue Firmenwagenregelung ersetzt?

Hallo, leider sehe ich keine andere Möglichkeit als die, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Arbeitsrecht ist Richterrecht, dabei sollten alle aktuellen Urteile bei der Vertragsprüfung auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Bei der „Firmenregelung“ ist es auch wichtig ob es zB eine Betriebsvereinbarung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gab usw… Gruß Malook

Hallo Ralph,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen, ich kann dir nur empfehlen dich an eueren Betriebsrat zu wenden, falls ihr einen habt. Wenn nicht dann Beratung bei deiner Gewerkschaft oder Anwalt.

Lg murchel

Hallo Guten Tag,

ich bin nun kein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, sehe es aber tatsächlich so, dass diese Firmenwagenregelung die Regelung im Arbeitsvertrag nicht außer Kraft setzen darf. Hierzu bedarf es dann ggf. einer Änderungskündigung. Ich würde Ihnen wirklich raten, sich hierzu an einen speziellen Rechtsanwalt zu wenden, der sich beide Dinge, ihren Arbeitsvertrag und die neue Firmenwagenregelung anschaut und dann beurteilen kann, welche Rechtsfolgen daraus entstehen.

Freundliche Grüße

Astrid Walther